bhhb
15.10.2006, 21:27
Hallo, ich habe hier schon ein bisschen geguckt aber nichts gefunden. Vielleicht habe ich auch nicht genau genug geguckt:wut:
Meine frage: Ich bin 38 und wohne in einem Zimmer bei meiner Mutter die Rente bezieht. Im ersten Antrag habe ich auch Wohngeld beantragt bzw einen Teil der Miete und Kosten. Das wurde mir verwehrt mit der begründung, dass meine Mutter dafür aufzukommen habe. Als ich darauf hingewiesen habe, dass ich während meiner Zeit in der ich Arbeitslosengeld 1 bekommen habe, dieselbe Summe bezahlt habe die ich Beantragt habe kam labidar die Antwort, dass meine Mutter dann darüber auch beim Finanzamt auskünfte geben müsse und das ich diese Vorlegen solle dar es sich ja um Mieteinnahme handelt.
Kann ich trotzdem das Geld beantragen und auch bekommen ?. Ich kenne mich nicht so aus.
Gruss bhhb
Meine frage: Ich bin 38 und wohne in einem Zimmer bei meiner Mutter die Rente bezieht. Im ersten Antrag habe ich auch Wohngeld beantragt bzw einen Teil der Miete und Kosten. Das wurde mir verwehrt mit der begründung, dass meine Mutter dafür aufzukommen habe. Als ich darauf hingewiesen habe, dass ich während meiner Zeit in der ich Arbeitslosengeld 1 bekommen habe, dieselbe Summe bezahlt habe die ich Beantragt habe kam labidar die Antwort, dass meine Mutter dann darüber auch beim Finanzamt auskünfte geben müsse und das ich diese Vorlegen solle dar es sich ja um Mieteinnahme handelt.
Kann ich trotzdem das Geld beantragen und auch bekommen ?. Ich kenne mich nicht so aus.
Gruss bhhb