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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld gestrichen


dani4u
23.02.2010, 12:23
Hallo,

mir wurde zum 1.1.2010 das Kindergeld gestrichen(von der ARGE aus), und als ich dies erfuhr, habe ich auch direkt ein Änderungsantrag gestellt.

Ich warte nun schon gut 5Wochen auf ein Antwortschreiben, und mir war es nicht möglich anzurufen und nachzufragen.
Nun hat das mein Vater für mich erledigt.

Fakt ist, dass es die ARGE nicht einmal für nötig hält, mir ein Antwortschreiben zuzusenden, indem mir mitgeteilt wird dass ein Beleg dafür fehlt.

Da die ARGE selbst der Familienkasse mitgeteilt hat, dass ich ab 1.1.2010 nicht mehr bezugsberechtigt bin, dachte ich eigentlich dass das mit einem einfachen Änderungsantrag reicht :wut:

Ich meine, die ARGE hält es nichtmal für notwendig, die änderungsvorkehrungen selbst zu treffen. nein...



nun, was haltet ihr davon? ist die ARGE überhaupt dazu verpflichtet einen zu benachrichtigen?
ich sehe das rein theoretisch.. und finde es gehört sich so, dass man benachrichtigt wird..


zum problem: das wird sich schon erledigen, ich faxe später die unterlagen hin, nochmal zusätzlich mit dem änderungsantrag und einem schreiben.

ela1953
23.02.2010, 14:55
Wieso hat die Arge veranlasst, dass du kein Kindergeld mehr bekommst?

wodchuk
23.02.2010, 17:15
Unter welcher Voraussetzung (z.B. ausbildungsplatzsuchend) hast du denn bisher Kindergeld erhalten?

Die Arge kann das Kindergeld nicht streichen. Das kann nur die Familienkasse. Solltest du von der einen Aufhebungsbescheid erhalten haben, musst du dich auch mit der Familienkasse auseinandersetzen (Einspruch einlegen, wozu du nur einen Monat Zeit hast !!!!).

Die Arge wird dir nicht antorten, da schlicht und einfach nicht zuständig fürs Kindergeld.

Was meinst du überhaupt mit Änderungsantrag?

dani4u
24.02.2010, 07:44
Änderungsantrag, damit ich den vollen regelsatz der ARGE bekomme, und nicht nur die rund 200 euro (abzug kindergeld, 30euro einkommensbereinigung)

genau, die vorraussetzung ausbildungssuchend war seit je her.. ich bin immer noch ausbildungssuchend, aber das sieht die ARGE wohl anders, die mich in eine "arbeitsgelegenheit" nach der anderen steckt

dani4u
24.02.2010, 08:38
ich hab den aufhebungsbescheid bekommen, und dachte mir das wird schon seine richtigkeit haben (zwecks länger andauernder krankheit nicht ausbildungssuchend - zumindest vorrübergehend)

dann habe ich eben ein änderungsantrag bei der arge gestellt, dass die meinen bedarf neu berechnen, denn so habe ich ca. um die 200euro pro monat zum leben, weil der rest alles abgezogen wird wegen dem kindergeld.

ich denke schon dass die ARGE zuständig ist!
ich will mich doch gar nicht mit der familienkasse rumärgern...

war schon die höhe dass die für meinen kindergeldantrag vor 1-2jahren (!) ca. 14monate gebraucht haben, bis der endlich durch war. :patsch:

irgendwann verliert man den ansporn, da hinterher zu rennen, und denen jedes mal zu erklären dass die wohl schon wieder den antrag verschlampt haben...


naja wie auch immer: alles was ich möchte ist dass die ARGE eine neuberechnung macht, damit der volle regelsatz raus kommt, und die restlichen 2monate nachbezahlt werden.

wenn ich mich an die familienkasse wende, kommt sowieso wieder nichts zu stande. die ARGE hat wahrscheinlich aufgrund von länger andauernder krankheit mich als "nicht ausbildungssuchend" in den akten stehen, und hat dies nun der familienkasse gemeldet. generell bin ich jedoch ausbildungssuchend, trotz krankheit.

wodchuk
24.02.2010, 18:06
ich hab den aufhebungsbescheid bekommen, und dachte mir das wird schon seine richtigkeit haben (zwecks länger andauernder krankheit nicht ausbildungssuchend - zumindest vorrübergehend)

dann habe ich eben ein änderungsantrag bei der arge gestellt, dass die meinen bedarf neu berechnen, denn so habe ich ca. um die 200euro pro monat zum leben, weil der rest alles abgezogen wird wegen dem kindergeld.

Also hast du 2 Baustellen:

1. Familienkasse: Diese hat die Kindergeldfestsetzung aufgehoben.
2. Arge: Diese rechnet das Kindergeld aber weiterhin an.

Du musst jetzt klären, ob du noch Anspruch auf Kindergeld hast (immer noch ausbildungsplatzsuchend?). Ist das der Fall musst du es auch beantragen, da vorrangige Leistung.
Hast du keinen Anspruch, kann die Arge es natürlich nicht mehr anrechnen.

ich will mich doch gar nicht mit der familienkasse rumärgern...
war schon die höhe dass die für meinen kindergeldantrag vor 1-2jahren (!) ca. 14monate gebraucht haben, bis der endlich durch war.

Ob du willst oder nicht, wenn du Anspruch hast musst du oder du kommst mit 200 € aus.

14 Monate Bearbeitungszeit - da scheint es an der Mitwirkung gehapert haben. Das Hauptproblem, wenn die Kinder das Kindergeld wollen ist, dass trotzdem ein Elternteil der Berechtigte sein muss. Und wenn die Eltern nicht mitwirken, zieht sich das.
Ist aber nur eine Vermutung, da du nicht schreibst was damals wirklich passiert ist.

dani4u
24.02.2010, 19:30
natürlich haperte es an der mitwirkung... nach einem halben jahr verliert man langsam die lust überhaupt noch hinterher zu laufen. mich hats aber nicht großartig gestört, weil ich die höhe vom KG einfach von meinen ersparnissen genommen habe.

ich wollte damit nur verdeutlichen, dass ich mit der familienkasse die für mich zuständig ist schonmal probleme hatte, und es ewig gedauert hat

nachtrag: die haben den antrag insgesamt 4 mal verlegt, und ein mal haben sie nach moooonaten geantwortet, dass noch unterlagen fehlen würden.
(die anlage wg. alleinbezug ohne elternteil)


wie gesagt, die arge meint ich habe keinen anspruch drauf, dann werde ich das jetzt erstmal von denen ausgleichen lassen. ich denke nicht dass die familienkasse -diesmal- schneller ist als das letzte mal..



die eigentliche frage für das thema war aber:
warum benachrichtigt mich die ARGE nicht einfach, und sagt mir dass die noch den aufhebungsbescheid der familienkasse haben wollen?
ich warte wie gesagt schon mehr als 5wochen wenn ich mich recht entsinne..

dani4u
24.02.2010, 19:33
ähm nochmal ein nachtrag:

klar sollte ich klären ob der anspruch besteht. da mir das geld aber momentan fehlt (januar, februar) hab ich erstmal den änderungsantrag der arge gestellt..

sauveteur
28.02.2010, 14:51
wieso kann man / frau nicht innerhalb von 5 wochen anrufen und nachfragen oder einen brief schicken oder selber hinfahern und nachfragen ???

wer etwas haben möchte muss sich auch selber darum kümmern :confused: .
wenn aber genügend geld vorhanden ist, warum dann nun dieser aufruf ? ?

da das mit dem kindergeld 14 monate ( unglaublich ) gedauert hat und du auch so ziurecht gekommen bist frage ich mich ob du es überhaupt nötig hast hilfe aus der solidargemeinschaft zu erhalten ? ?



sauveteur :cool:

dani4u
26.03.2010, 09:44
die angreifenden worte überhör ich mal...:?

zu der zeit wo das mit den 14monaten gut lief, habe ich aus meinem gesparten geld mit unter gelebt.

hinfahren kann ich nicht, da ich in gelsenkirchen wohne, und die familienkasse heidelberg zuständig ist.


der punkt ist folgendes: die arge hat nach näherer information (die ich letztens erhalten habe) aufgrund meiner krankheit (ich musste ein paar termine absagen) die familienkasse heidelberg informiert, dass ich angeblich nicht mehr ausbildungssuchend bin. bei der arge bin ich als ausbildungssuchend gemeldet, und laut familienkasse ist die arge auch direkt mit der familienkasse verbunden.

problem war, dass die arge das hätte selbstständig ausgleiche müssen. von der familienkasse bekomme ich keinen einstellungsbescheid, und die wollen den auch nicht direkt zur arge faxen.

habs nun mit kontoauszügen belegt. danke für eure hilfe

ela1953
26.03.2010, 13:16
meine Familienkasse hier in NRW schickt keine Bescheide. Die überweisen das Kindergeld oder überweisen es nicht.

Mein Jobcenter wollte auch einen Bescheid wegen der Kindergeldangelegenheit meines Sohnes. Er hatte Abzweigungsantrag gestellt.

Die Kindergeldkasse hat dann erst nach der zweiten Aufforderung des Sozialgerichts denen eine Info geschickt.

Mittlerweile haben die das wohl geändert, denn auf seinen neuen Abzweigungsantrag im Dezember bekamen sowohl er, als auch ich, eine Mitteilung, wie entschieden worden ist.

Die Familienkasse haben auch bei volljährigen Kindern grundsätzlich eine sehr lange Bearbeitungszeit.

Das weiß ich noch von der KG Einstellung bei meiner Tochter. Es hat damals auch ca 9 Monate gedauert, bis die wieder zahlten.

Auf den Hinweis, dass wir auf das KG angewiesen sind, musste ich mir noch sagen lassen, dass es in anderen Ländern für sooooooo alte Kinder gar kein Kindergeld mehr gäbe. Es würde wohl noch mindestens sechs MOnate dauern.

Nach meiner Beschwerde dauerte es dann nur noch zwei Monate.

Du kannst das Kindergeld auch nachträglich beantragen. Und da dir die Arge das Kindergeld anrechnet, darfst du auch die komplette Nachzahlung behalten.

Die nächträgliche Beantragung haben wir bei meiner ältesten Tochter gemacht, weil sie eigentlich ein zu hohes Einkommen hatte. (den Tipp gab uns ein älterer SB der Familienkasse)
Nach dem Jahr war der aber nicht mehr im Dienst. Mit dem neuen mussten wir uns dann auch beinahe ein Jahr lang rumschlagen. Meine Tochter bekam dann im Dezember kurz vor Weihnachten das gesamte Kindergeld für ein Jahr nachgezahlt.

wodchuk
26.03.2010, 16:41
Bist du im öD?

Auf jeden Fall solltest du das nächste Mal, wenn keine Bescheid verschickt werden, auf § 70 Abs. 1 EStG (Das Kindergeld nach § 62 wird von den Familienkassen durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt.) verweisen. Bis 2006 waren keine Bescheide nötig, wenn dem Antrag entsprochen wird, oder der Berechtigte anzeigt, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr erfüllt sind.

Aber, gerade ab 18 wird oft unbefristet festgesetzt. Dann bekommt man natürlich nicht jeden Jahr einen neuen Bescheid.

Gerade im öD hat sich die Änderung des § 70 EStG noch nicht umfassend durchgesetzt.

ela1953
26.03.2010, 22:13
Bist du im öD?

Auf jeden Fall solltest du das nächste Mal, wenn keine Bescheid verschickt werden, auf § 70 Abs. 1 EStG (Das Kindergeld nach § 62 wird von den Familienkassen durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt.) verweisen. Bis 2006 waren keine Bescheide nötig, wenn dem Antrag entsprochen wird, oder der Berechtigte anzeigt, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes nicht mehr erfüllt sind.

Aber, gerade ab 18 wird oft unbefristet festgesetzt. Dann bekommt man natürlich nicht jeden Jahr einen neuen Bescheid.

Gerade im öD hat sich die Änderung des § 70 EStG noch nicht umfassend durchgesetzt.


Nein, ich bin nicht im öffentlichen Dienst.

Anscheinend handeln die Familienkassen in NRW anders als bei euch.

Während meiner Klage gegen mein Jobcenter wegen Kindergeld sollte ich einen aktuellen Bescheid einreichen. Konnte ich aber nicht und meine Familienkasse hat dann am 31.10.08 nach zweimaliger Aufforderung des SG folgendes ans SG geschrieben.

ch nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom..... und teile Ihnen mit, dass derzeit für........ Kindergeld in Höhe von 154 Euro monatlich bis voraussichtlich.... gezahlt wird.
Da die Familienkasse regelmäßig keine Festsetzungsbescheide erstellt, kann Ihnen keine Kopie eines aktuellen Bescheides zugesandt werden.