Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit beim ALG
ich war 19 Jahre bei einer firma beschäfftigt - durch geänderte Personalstruckturierung - kam ich in der Firma nicht mehr weiter.
ich habe duch einen Aufhebungsvertrag zum 30.6.09 gekündigt.
Am 1.7.09 habe ich bei einer anderen Firma begonnen - wo ich
leider zum 31.1.10 wegen Auftragsmangel gekündigt wurde .
Ich habe am 1.2.10 ALG beantragt . Im Bescheid wurde mir eine
Sperrfrist von 3 Monaten angekündigt .
Ist das Rechtens ?:patsch:
Sabrina76
23.02.2010, 19:21
Gabs ne Begründung? Immerhin hast Di dei Probezeit überstanden...
:confused:
Ist das Rechtens ?:patsch:
Leider ja. Der Aufhebungsvertrag ist zunächst einer Eigenkündigung gleichzusetzen. Das Arbeitsamt sieht es so, daß Du wahrscheinlich noch in Arbeit wärst, wenn Du diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt hättest.
Genauso wäre es, wenn Du einen unbefristeten Vertrag gekündigt hättest, um anschließend einen befristeten Vertrag bei einem nuen Arbeitgeber abzuschließen und danach ALG I benatragt hättest.
Mit anderen Worten: Du hast dabei mitgewirkt, arbeitslos geworden zu sein.
Hallo beskar,
hier stehen die Gründe bei denen man bei einem Aufhebungsvertrag keine Sperrfrist bekommt, vielleicht passt ja einer zu dir.(DA 9.1.2 und alle Änderungen lesen)
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf
Dann Widerspruch einlegen mit der entsprechenden Begründung.
Gruß
ratsuchende
27.02.2010, 08:31
Hallo!
War der neue Vertrag unbefristet --> keine Sperrzeit
Hat der neue Vertrag trotz Befristung Vorteile bezüglich der beruflichen Entwicklung oder des Einkommens gebracht --> keine Sperrzeit
Im übrigen empfehle ich, wie mein Vorschreiber, die entsprechende Durchführungsanweisung der Agentur intensiv zu studieren, denn da stehen viele Gründe drin, die eine Sperrzeit nicht rechtfertigen.
Also, ich kann die Rechtmäßigkeit einer Sperrzeit hier nicht erkennen. Der Grund für die Sperrzeit - die eigene Kündigung - lag im Juni 2009. Dann nahtloser Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis (ich gehe jetzt mal von einem unbefristeten Arbeitsvertrag aus, falls nicht, wäre Sperrzeit wahrscheinlich gerechtfertigt), welches gekündigt wurde, betriebsbedingt.
Das konnte doch der AN nicht wissen, folglich hatte er sich nicht verschlechtert und auch nichts selbst dazubeigetragen, seine AL herbeizuführen. Wenn dies so wäre, könnte ja niemand den AG wechseln....
Und selbst wenn sich die Begründung auf den Aufhebungsvertrag vom Juno 09 bezieht, wäre die nicht abgelaufen?
Seebarsch
01.03.2010, 18:29
Hallo,
selbst wenn der Anschlussarbeitsvertrag befristet war, kann daraus keine Sperrzeit entstehen!
Wenn es sich um eine Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der Probezeit handelt und kein vertragswidriges Verhalten vorliegt, besteht keinerlei Spielraum für eine Sperrzeit!
Hier wurde die Arbeitslosigkeit dann nicht durch den befristeten Vertrag sondern durch die Arbeitgeberkündigung herbeigeführt!
Ich vermute dass die Sperrzeit vorläufig festgesetzt wurde, weil der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung nicht oder nicht richtig angegeben hat und die Agentur das nun prüft!
:razz:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.