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Forumadmin
15.10.2006, 21:54
Partnerin als Steuervorteil:
Behinderte können Hilfe im Haushalt geltend machen

Grundsätzlich ist der Fiskus eisern:
Wenn Angehörige im Haushalt helfen, dann kann das steuerlich nicht geltend gemacht werden. Denn es wird als normal empfunden,
dass Menschen, die zusammen leben, sich auch die anfallenden Arbeiten teilen. Ein Steuerzahler versuchte es trotzdem
– und er bekam von der höchsten zuständigen Instanz Recht.

Der wesentliche Unterschied zum Normalfall war:
der Betroffene war schwer körperbehindert.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 36/95)

Der Fall:
Der Mann war unbestritten nicht mehr in der Lage, sich alleine zu versorgen.
Mediziner hatte ihm eine 50-prozentige Erwerbsminderung bestätigt.
Deswegen bat er seine – nicht mit ihm verheiratete – Lebensgefährtin um Hilfe.
Für deren Dienstleistungen bezahlte er monatlich rund 600 Euro und machte diese Summe in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend.
Das Finanzamt spielte allerdings bei dieser Konstruktion nicht mit.
Wenn jemand mit der Hilfsperson in eheähnlicher Gemeinschaft lebe,
dann gelte dasselbe wie bei Verheirateten, das heißt, eine steuerliche Anerkennung sei nicht möglich.

Das Urteil:
Der Bundesfinanzhof stellte sich auf die Seite des Steuerzahlers.
Bei einem schwer Körperbehinderten müsse man von der ansonsten starren Regelung absehen,
dass Haushaltshilfe unter Angehörigen oder Quasi-Angehörigen nicht absetzbar sei.
Es handle sich hier klar um Mehraufwendungen, die durch die körperlichen Gebrechen des Mannes bedingt seien.
Außerdem, so die Richter, gehe es im konkreten Fall ohnehin nur um eine relativ geringe Vergütung,
die erheblich unter den tatsächlichen Kosten liege.