Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag Verdienstbescheinigung erneut einreichen?
Wassertrinkerin
16.10.2006, 01:00
da ich gerade dabei bin, meine ganzen unterlagen für´s arbeitsamt fertigzumachen, habe ich schon wieder eine frage und zwar habe ich einen nebenjob, was der arge natürlich bekannt ist. zum 30.11.06 läuft mein bewilligungszeitraum ab. meinen nebenjob habe ich bis 31.12.2006 wird aber evtl verlängert. meine frage ist, wenn ich diesen folgeantrag stelle, muss ich vom arbeitgeber wieder eine verdienstbescheinigung ausfüllen lassen, auch wenn sich nichts geändert hat am verdienst? ich muss ja sowiso jeden monat meine gehaltsabrechnung einreichen.
nochmals danke im voraus.
Die Ägypter
16.10.2006, 01:16
Hallo Wassertrinkerin,
im Folgeantrag wird im Grunde doch nur erfasst, ob sich etwas geändert hat - wenn sich nichts geändert hat, sehe ich keine Veranlassung hier erneut etwas vom AG ausfüllen zu lassen. Hast du der ArGe irgendwann einmal deinen Arbeitsvertrag/Aufzeichnung zu deinem AV eingereicht?
Dann wissen sie auch, das befr. AV demnächst ausläuft - ansonsten solltest du es im Folgeantrag irgendwo mit an den Rand schreiben, weil du ja alle für die Leistung relevanten Dinge bekanntgeben sollst. Wird das AV nicht verlängert, musst du dann zu diesem Zeitpunkt halt Änderungsantrag einreichen.
Wassertrinkerin
16.10.2006, 01:37
ja die wissen bescheid wann der vertrag ausläuft, ich habe die vertragsverlängerung vor 3 monaten dort eingereicht. und vorletzte woche habe ich das nochmal erwähnt als ich in der arge war, das am 31.12.06 schluss ist evtl.
bin halt immer etwas verunsichert, weil oft sachen verschwinden oder nicht in der akte sind und die arge mitarbeiter ja nicht gerade grosses verantwortungsbewusstsein zeigen bei ihrer arbeit und man am besten danebenstehen muss, wenn die was bearbeiten.
vielen dank, ich denke das war es erstmal mit meiner fragerei!:danke:
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