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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job verloren und der Vermieter droht mir!


MaraMascara
24.02.2010, 20:01
Hallo Ihr lieben

Ich hoffe einer von euch kann mir weiter helfen ! !
Also ich bin 19 Jahre alt, und meine Mutter hat mich 8 Kantig rausgeworfen,
also hab ich mir eine eigene Wohnung gesucht und bin dann mit meinem Freund
zusammen gezogen.
Dieser ist seit Dezember allerdings arbeitslos bekommt aber von der ARGE kein Geld da er eine Geldsperre bekommen hat, da er die Keundigung selbst verschuldet hat.
Jetzt habe ich bislang die Miete selber bezahlt und habe allerdings von
meinem Arbeitgeber letze Woche die Kuendigung bekommen, und nun weiß ich nicht wie ich die Miete zahlen soll oder sonst irgendwas :(
Als ich zur ARGE gegangen bin hieß es ich solle auf einen Anruf warten zwecks einer Terminabsprache, dies ist allerdings immernoch nicht geschehen und auch nach mehreren Anrufen und besuchen dort hat sich nichts getan.
Meine Mutter kann und will mich nicht unterstuetzen und die Eltern meines Freundes koennen es auch nicht.
Wisst ihr wo ich mich hin wenden kann?
Ich kann nicht mehr ruhig schlafen und alles weil ich angst habe das ich Ende naechsten Monats unter der Bruecke schlafen muss.

Bitte helft mir wenn ihr etwas wisst :(

Liebe Grueße
Marina

Sabrina76
24.02.2010, 20:12
Hallo Ihr lieben
... etwas wisst
Liebe Grueße
Marina



Hallo,

da sehe ich 3 Möglichkeiten:
-Du findest einen Job
-oder Dein Freund
-oder ihr probiert es über ALGI oder -II

viel Erfolg
:engel:

MaraMascara
24.02.2010, 20:17
Ich such schon nach nem neuen Job mein Freund ebenson
Ich hab auch naechste Woche bereits 3 Vorstellungsgespraeche
Aber unsere Vermieterin schiebt schon Telefon terror, das die Miete punkt am 1. da sein muss und die andere Haelfte der Kaution ebenso, sonst wirft sie uns raus.

Ich steh am Rand der Verzweiflung, ich mein wir haben die Wohnung nicht mal richtig einrichten koennen, weil kein Geld da ist und jetzt auch das noch :(

Sabrina76
24.02.2010, 20:20
Ich such schon nach nem neuen Job mein Freund ebenson
Ich hab auch naechste Woche bereits 3 Vorstellungsgespraeche
Aber unser...och :(



Ich kann Dir soviel sagen, es dauert mindestens Monate, bis dich dein VM über den Rechtsweg (Räumungsklage etc.) auf die Strasse setzen kann. Das ist sicher... insofern wirt Du März ein Dach überm Kopf haben und auch April, mindestens.

Ciao
:wut:

MaraMascara
24.02.2010, 20:23
Sicher?
Ich meine sie ruft mich am Tag mindestens drei mal an und sagt das die Miete auch am 1. auf ihrem Konto sein MUSS, ich bekomme aber generell bzw hab mein Gehalt immer am 1. des Monates bekommen, ist es denn richtig das ich die Miete nicht am 1. Ueberweisen muss sondern die Miete dann schon bei ihr sein muss?

Sabrina76
24.02.2010, 20:29
Sicher?
Ich meine sie ruft mich am Tag mindestens drei mal an und sagt das die Miete auch am 1. auf ihrem Konto sein MUSS, ich bekomme aber generell bzw hab ... ihr sein muss?


LAss sie halt weiter reden. Du kannst erst ab ca. 2 Mieten rückstand gekündigt werden, danach dauert es nochmal Monate bis die Räumung läuft. Falls Sie kündigt, kannst Du per sofort ausziehen (also das annehmen was grade frei ist), je nach dem und sie kann kaum auf Reperaturen bestehen... konntest du ja nicht mehr machen... ;-)

Ciao
:sensationell:

MaraMascara
24.02.2010, 20:37
Achherje soweit solls ja nun nicht kommen aber wie gesagt die ARGE sagt mir das ich ohne Termin mit niemandem sprechen kann aber anrufen tut von denen auch keiner, und wenn ich Wohngeld beantrag dauerts bis c.a 1.5 meinte die Frau bei der Wohngeld Stelle, bis zum wievieltem Lebensjahr steht mir denn eigentlich das Kindergeld zu?

Step
24.02.2010, 21:28
Als ich zur ARGE gegangen bin hieß es ich solle auf einen Anruf warten zwecks einer Terminabsprache,
Hast Du denn keinen Anspruch auf ALG I ?

dies ist allerdings immernoch nicht geschehen und auch nach mehreren Anrufen und besuchen dort hat sich nichts getan.Dann mache es schriftlich. Entweder setzt Du ein formloses Schreiben auf und beantragst darin Leistungen nach dem SGB II oder Du lädst Dir die Antragsformulare aus dem Internet runter und reichst sie ein. Wichtig ist, daß Du einen Nachweis dafür hast, daß Du die Anträge eingereicht hast. Das geht am besten, wenn Du den Antrag persönlich abgibts und Dir den Eingang bestätigen läßt. Der muß angenommen werden und dafür brauchst Du keinen Termin.
Ich kann nicht mehr ruhig schlafen und alles weil ich angst habe das ich Ende naechsten Monats unter der Bruecke schlafen muss.So schnell geht das nicht.


Aber unsere Vermieterin schiebt schon Telefon terror, das die Miete punkt am 1. da sein muss und die andere Haelfte der Kaution ebenso, sonst wirft sie uns raus.Du solltest zunächst mal Ruhe bewahren und das Telefon klingeln lassen. Bevor Du rausgeschmissen werden kannst, muß der Mietrückstand erstmal angemahnt werden. Ist das geschehen, hast Du einen Nachweis für die ARGE. Die ARGE ist verpflichtet, Obdachlosigkeit zu vermeiden und somit könnte sich automatisch die Bearbeitung Deines Antrags beschleunigen. Notfalls kannst Du dann immer noch gerichtlich nachhelfen.

MaraMascara
24.02.2010, 21:37
Okay dann druck ich mir die Antraege aus und reich die morgen ein, weil mir reicht dieses ewige abgewimmel von denen.

Ich dacht mir fast das das ewig dauern kann nur das Problem ist ich bekomm ja jetzt nochmal fast volles Gehalt und ende Maerz dann nicht mehr und ich hab Angst das ich dann wirklich nichts mehr hab.

Okay das beruhigt mich schonmal, weil ich denke mal lange dauerts nicht mehr dann steht die vor der Tuer und darauf hab ich so gar keine Lust das sie mir die Tuer aufbricht oder aenliches :(
Ich hoffe auch das ich so schnell es geht wenigstens einen Job finde.

ela1953
24.02.2010, 21:55
Laut Gesetz muss die Miete am 3. Werktag auf dem Konto sein. Müsste auch im Mietvertrag stehen.

Wenn du siehst, dass deine Vermieterin schon wieder anruft, gehst du einfach nicht dran. :-)

Und Rausschmeißen - das dauert

Step
24.02.2010, 21:59
darauf hab ich so gar keine Lust das sie mir die Tuer aufbricht oder aenliches :(
Wer erzählt Dir denn solche Horrormärchen? Sollte das geschehen, dann erstattest Du Anzeige.

MaraMascara
24.02.2010, 22:09
Wer erzählt Dir denn solche Horrormärchen? Sollte das geschehen, dann erstattest Du Anzeige.

Das hat sie mir gesagt, das sie die Tuer zur Not aufbrechen laesst weil die ja IHR gehoert.
Was meinst du wie ich jedesmal zusamm zucke wenns auch nur klingelt oder ich irgendein Auto draussen hoer.
Ich mein ich wohn das erste mal allein und ich dacht das sie das darf.

Step
24.02.2010, 22:40
Das hat sie mir gesagt, das sie die Tuer zur Not aufbrechen laesst weil die ja IHR gehoert.
Klar gehört sie ihr. Aber sie hat die Wohnung Dir vermietet und die Rechte für die Dauer der Mietzeit an Dich abgetreten. Schließlich zahlst Du dafür. Wenn sie die Tür aufbricht, macht sie sich strafbar. Du solltest versuchen, ihr etwas selbstbewußter gegenüberzutreten und Dich nicht einschüchtern zu lassen.

MaraMascara
24.02.2010, 22:43
Klar gehört sie ihr. Aber sie hat die Wohnung Dir vermietet und die Rechte für die Dauer der Mietzeit an Dich abgetreten. Schließlich zahlst Du dafür. Wenn sie die Tür aufbricht, macht sie sich strafbar. Du solltest versuchen, ihr etwas selbstbewußter gegenüberzutreten und Dich nicht einschüchtern zu lassen.

Danke dir :-)

Ja das werde ich aufjedenfall versuchen, nur wie gesagt ich dachte halt das sie im Recht waere, gut das es nicht so ist. Ich find generell das sie fuer 55 m² zuviel Miete verlang (470 Euro).

trinity4
24.02.2010, 22:46
Falls die ARGE "trödeln" sollte mit der Antragsbearbeitung:



Wohnungskündigung

Der Bundesgerichtshof hat eine überaus mieter- und sozialleistungsempfängerfreundliche Entscheidung getroffen. Ein Wohnraummietverhältnis darf vom Vermieter nicht fristlos gekündigt werden, wenn der zuständige Sozialleistungsträger (ARGE, Jobcenter) die Miete unpünktlich überweist. Ob ein Grund zur fristlosen Kündigung der Wohnung vorliegt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers muss sich der mietende Leistungsempfänger nicht zurechnen lassen, da der Träger nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters ist, sondern die ihm obliegenden staatlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt. Es macht keinen Unterschied, ob die Miete an den Hilfebedürftigen oder direkt an den Vermieter bezahlt wird (BGH, Urt. vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09).Quelle (http://www.anwalt.de/rechtstipps/ueberblick-ueber-die-rechtsprechung-zum-sgb-ii-im-jahr_005941.html)

Gruß von
Trinity

Step
24.02.2010, 22:50
nur wie gesagt ich dachte halt das sie im Recht waere, gut das es nicht so ist.
Du solltest ihr unmißverständlich klar machen, daß sie ihre Drohungen und den Telefonterror zu unterlassen hat und daß Du anderenfalls rechtliche Schritte einleiten wirst.

Pharao
25.02.2010, 22:07
Ich find generell das sie fuer 55 m² zuviel Miete verlang (470 Euro).
Hi,

ich weis das ich mir mit dem Beitrag wieder hier keine Freunde mache, aber du mußt es auch mal aus der Sicht des Vermieters sehen.
Wäre nicht das erste mal das ein Hausbesitzer sein Eigenheim verliert oder auf einen haufen Schulden sitzen bleibt, weil ein Mieter keine Miete mehr zahlt und der Vermieter trotzdem erstmal in Vorlage treten muß, zB Heizkosten, ect oder trotzdem weitere Ausgaben hat und mit den Mieteinnahmen rechnet. Wenn es jetzt nicht nur eine Miete ist die nicht gezahlt wird, sondern mehrere Monate oder schon mal vor dir sowas passiert ist oder erst vor kurzen Renoviert worden ist und der Vermieter keine großen Rücklagen hat oder keine weiteren Mieteinnahmen oder auch noch Raten bei der Bank zahlen muß für einen evtl. Kredit, dann kann das schon mal zu einer Zwangsversteigerung deswegen führen. Eine Bank interessiert es nicht woher das Geld kommt oder eben nicht kommt, wenn eine Rate fällig ist.

Ich denke schon, das man das auch mal aus dieser Sicht sehen sollte !


Ich gehe aber mal davon aus, das du ja zahlen willst, nur jetzt eben nicht kannst. Allerdings verstehe ich den Vermieter schon ein bischen das er Angst hat, das du garkeine Miete mehr zahlen wirst und bis er dich dann wirklich rausbekommt auf offizellen Weg, das kann dauern und die Ausfälle werden für den Vermieter immer größer.

Versuche aufjedenfall ein kleinen Teil der Miete trotzdem irgendwie zu zahlen, denn das wird dir positiv angerechnet und ein rausschmiss dadurch erschwert. Zudem versuche trotzdem eine Lösung des Problems mit deinen Vermieter aus zu machen. Evtl können dir Freunde, Verwandte ein bischen finanzelle weiterhelfen.

Was auf garkeinen Fall geht, das der Vermieter einfach in deine Wohnung geht oder dein Schloss austauschen lässt. Das darf nur der Gerichtsvollzieher wenn der Vermieter den "Titel" hat, was ein Gericht entschieden hat. Und auch Telefonterror mußt du dir nicht gefallen lassen !

Ich empfehle dir aber trotzdem es nicht so weit kommen zu lassen, den die ganzen Kosten werden dir dann angerechnet. Evtl wäre ein Gang zu einem Mieterverein ein guter Weg oder wegen dem Amt eine Beratunsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen).

Ob die Wohnung zu teuer ist oder nicht, kann man so pauschal nicht sagen. Warm oder Kaltmiete ? Wohngegend - Vergleichsmieten ? Ausstattung, ect ? Zudem muß man ja auch sagen, das war dir bei Vertragsabschluß auch bekannt, oder ? Wenn du hiergegen vorgehen willst, dann kann dir nur der Anwalt hier weiterhelfen.

Step
25.02.2010, 22:28
Wäre nicht das erste mal das ein Hausbesitzer sein Eigenheim verliert oder auf einen haufen Schulden sitzen bleibt, weil ein Mieter keine Miete mehr zahlt und der Vermieter trotzdem erstmal in Vorlage treten muß, zB Heizkosten, ect oder trotzdem weitere Ausgaben hat und mit den Mieteinnahmen rechnet. Wenn es jetzt nicht nur eine Miete ist die nicht gezahlt wird, sondern mehrere Monate oder schon mal vor dir sowas passiert ist oder erst vor kurzen Renoviert worden ist und der Vermieter keine großen Rücklagen hat oder keine weiteren Mieteinnahmen oder auch noch Raten bei der Bank zahlen muß für einen evtl. Kredit, dann kann das schon mal zu einer Zwangsversteigerung deswegen führen. Eine Bank interessiert es nicht woher das Geld kommt oder eben nicht kommt, wenn eine Rate fällig ist.

Ich denke schon, das man das auch mal aus dieser Sicht sehen sollte !
Völlig richtig. Das ist aber grundsätzlich das Risiko eines jeden Vermeiters. Es rechtfertigt allerdings nicht die Methode der Vermieterin, die Mieterin so dermaßen einzuschüchtern und zu verängstigen. Offensichtlich nutzt die Vermieterin hier auch die Unerfahrenheit der Mieterin aus. Das grenzt schon an Selbstjustiz.

Versuche aufjedenfall ein kleinen Teil der Miete trotzdem irgendwie zu zahlen, denn das wird dir positiv angerechnet und ein rausschmiss dadurch erschwert.Das solltest Du unbedingt versuchen und vielleicht auch das sachliche Gespräch mit Deiner Vermieterin suchen, in dem Du ankündigst, daß sie den Rest der Miete in jedem Fall bekommt, sobald Dein Antrag von der ARGE bearbeitet wurde. Das zeigt Deine Zahlungswilligkeit und erschwert der Vermieterin, dei Kosten für eventuelle Inkassomaßnahmen auf Dich umzulegen.

MaraMascara
01.03.2010, 19:26
Danke fuer eure Tips, ich habe gerade mit der Vermieterin telefoniert, sie sagt wenn sie in 2 Tagen nicht die Miete und den Rest der Kaution hat kuendigt sie mir die Wohnung, das bedeutet ich sitze auf der Straße.
Dies ist die erste Miete die ich nicht zahlen kann, und Verwandte, da waere meine Mutter die mich vor die Tuer gesezt hat und kein Wort mit mir spricht und dann noch meine Oma die selbst nur ihre kleine Rente hat seit dem Tod meines Opas, meine Freunde haben auch fast alle ihre eigene Wohnung und koennen mir nicht helfen.

Also steh ich ganz allein da, morgen hab ich endlich den Termin bei der Arge und die Frau am Telefon meinte schon das sie mir keine großen Hoffnungen machen kann was Unterstuetzung angeht, da ich den Umzug ja nicht angemeldet habe.

Ich bin echt am verzweifeln und weiß nicht mehr weiter.

Step
01.03.2010, 19:41
Danke fuer eure Tips, ich habe gerade mit der Vermieterin telefoniert, sie sagt wenn sie in 2 Tagen nicht die Miete und den Rest der Kaution hat kuendigt sie mir die Wohnung,
das bedeutet ich sitze auf der Straße.Jetzt beruhige Dich erstmal wieder. Wenn sie Dir die Wohnung kündigen will, dann muß sie dies schriftlich tun und eine Kündigungsfrist einhalten. Kündigen und am gleichen Tag noch ausziehen geht nicht, da so kein Grund für eine fristlose Kündigung zu erkennen ist.

und Verwandte, da waere meine Mutter die mich vor die Tuer gesezt hatWenn es Dir nicht zumutbar ist, zu Deiner Mutter zurückzuziehen, dann solltest Du das bei der ARGE unbedingt angeben und auch nachweisen, dann da Du unter 25 Jahren bist, müßtest Du sonst zu Deiner Mutter zurückziehen.

Also steh ich ganz allein da, morgen hab ich endlich den Termin bei der Arge und die Frau am Telefon meinte schon das sie mir keine großen Hoffnungen machen kann was Unterstuetzung angeht, da ich den Umzug ja nicht angemeldet habe.Das hat doch damit gar nichts zu tun. Mit Unterstützung ist immer gemeint, wenn Du einen Umzug bezahlt haben möchtest. Du hast doch aber schon in der Wohnung gewohnt. Mit der Begründung darf die ARGE also nicht die Mietzahlung ansich vollständig verweigern.

MaraMascara
01.03.2010, 20:12
Ja also ich hab eben mit einem Rechtsanwalt telefoniert und dieser sagt auch ich solle mich nicht verrueckt machen und das sie mir gar nichts kann und Kuendigung zu diesem Zeitpunkt nicht rechtmaessig waere.

Ich hab einen Nachweis des Jugendamtes, der besagt das dass zusammenleben mit meiner Mutter nicht moeglich ist, und ich durchaus in der Lage bin alleine zu wohnen.

Ich hoffe so sehr das die mir helfen, sind die eigentlich wirklich verpflichtet Obdachlosigkeit zu vermeiden?
Auch unter 25 Jahren?
Weil ich weiß ja das die Aemter generell eine sehr hohe Bearbeitungszeit haben und das durchaus 2 Monate dauern kann.

Step
01.03.2010, 20:31
Also wenn Du dafür einen Anwalt hast, dann fragst Du am besten diesen.

Der kann Dir auch erzählen, wie man die Arbeitsweise unserer Behörden ein wenig beschleunigen kann und was im Mietrecht erlaubt ist und was nicht.

Viel Erfolg und alles Gute.

moniW
01.03.2010, 20:58
Hallo,

das beste ist Du besprichtst das mit dem Anwalt. Problematisch ist allerdings die Sache mit der Kaution, offensichtlich bist Du auch hier im Rückstand. Desweiteren würde ich das Gespräch mit der Vermieterin suchen, und zumindest eine Teilzahlung anweisen. Kann halt sehr nervig werden so ein Mietstreit.


Alles Gute
Moni!

MaraMascara
01.03.2010, 21:23
Ja also mit der Kaution ist es so, das eine Ratenzahlung vereinbart ist und diesen Monat, mit der Miete zusammen die letze Rate faellig ist.
Also der Anwalt hat mich jetzt am Telefon zwar beraten muesste
aber fuer alles andere Geld verlangen, und das kann ich
mir beim besten Willen und Gewissen nicht leisten.

Ich hab gerade eben noch einmal das Gespraech mit der Vermieterin gesucht und ihr angeboten das ich von der Miete jetzt zumindest 3OO Euro zahlen kann und dann fehlen halt von der Miete noch 170 Euro und von der Kaution auch nochmal 370 Euro
Sie sagt das sie sich auf sowas nicht einlaesst und wenn sie nicht die vollstaendige Summe bis Mittwoch auf ihrem Konto hat, dann wird sie uns die Wohnung kuendigen.

Ich hab aus verzweifelung sogar noch meine Mutter angerufen aber die kann mir nicht unter die Arme helfen also ich bin wirklich auf das Amt angewiesen, das ist mir mehr als nur peinlich :(

moniW
01.03.2010, 21:52
Ja also mit der Kaution ist es so, das eine Ratenzahlung vereinbart ist und diesen Monat, mit der Miete zusammen die letze Rate faellig ist.
... Ich hab aus verzweifelung sogar noch meine Mutter angerufen ...



Hallo,

also bisschen schwierig das ganze. Ich weiss jetzt auch nicht, ob Du besser die Miete ganz und/oder die Kaution anteilig zahlen solltest. Das Verhalten der Vermieterin find ich bisschen unfair, aber in der heutigen Zeit auch nicht immer einfach. Schwer zu sagen, Normalerweise würde Sie bei einem guten Zahleinungseingan erst mal von eine Kündignung absehen bzw. sie kann Dich aber nicht so schnell "vor die Tür setzen".

Gruss Moni

PS: schau Dich mal in einem Mieterforun um

MaraMascara
02.03.2010, 10:16
Guten Morgen ihr lieben.
Ich hatte eben den Termin bei der Arge, ein totaler Reinfall, die sagen ich MUSS wieder zu meiner Mutter zurueck ziehen da ich unter 25 Jahren bin.

Ich bekomme von denen nicht ein Pfennig, die haben mich an die Jugendhilfe verwiesen, die Jugendhilfe hat mir jetzt die Nummer von sonem Call Center gegeben und die Dame da sagt die Arge ist fuer mich zustaendig.

Ich weiß echt nicht wer jetzt fuer mich zustaendig ist und an wen ich mich noch wenden kann/muss.

Tapir
02.03.2010, 10:40
gibts bei Dir eine Beratungsstelle?

http://www.my-sozialberatung.de/adressen

guck mal, vielleicht findest Du da Unterstützung

Gruß, T.:)

ela1953
02.03.2010, 10:46
Ich hab einen Nachweis des Jugendamtes, der besagt das dass zusammenleben mit meiner Mutter nicht moeglich ist, und ich durchaus in der Lage bin alleine zu wohnen.

Dann darf doch eigentlich die Arge nicht verlangen, dass du wieder zu deiner Mutter ziehst.

Und wenn dir das Jugendamt diese Bescheinigung ausgestellt hat, muss sich auch das Jugendamt um dich kümmern und mal die Arge in die Schranken weisen.