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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebensgefährte meiner Ma meldet Gewerbe an, was ist mit mir?


lipnik
26.08.2005, 18:11
Hi

Ich wohne noch mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten zusammen. Wir alle beziehen im Moment noch ALG II. Wie genau ist das, wenn der Lebensgefährte ein Gewerbe (z. B. als Maler / Lackierer) anmeldet und somit meine Mutter und ihr Lebensgefährte kein ALG II mehr beziehen, da sie eine Bedarfsgemeinschaft sind und der eine ja dann für den anderen aufkommen muss, je nachdem, wie viel er verdient. Bekomme ich dann, wie bisher, ALG II weiterbezahlt, da ich den ALG II-Antrag für mich als Einzelperson (1-Person-Bedarfsgemeinschaft) beantragte???

Da wir auch in nächster Zeit irgendwann in eine größere Wohnung (ca. 100 qm²) umziehen wollen, müsste ich ja dann einen neuen ALG II-Antrag stellen, da sich ja die Mietkosten verändern, wovon ich im Moment 1/3 bekomme, da wir 3 Personen sind, obwohl ich einen eigenen ALG II-Antrag gestellt habe. Da meine Mutter und ihr Lebensgefährte ja dann kein ALG II beziehen, sondern nur ich allein, müssen sie mir doch eine Art Untermietsvertrag ausstellen, da ich ja beim ALG II-Antrag Mietkosten usw. angeben muss oder reicht es, wenn ich einfach angebe, was ich an Mietkosten an meiner Mutter weitergebe z. B. 100 Euro für 1 Zimmer, obwohl sie ja kein ALG II mehr bezieht???

Danke für eure Hilfe.

Gruß Lipnik

StephanK
26.08.2005, 18:42
Hallo Lipnik,
in einem früheren Beitrag hattest Du mal geschrieben, dass Du gelernte Bürokauffrau bist. Deswegen gehe ich davon aus, dass Du über 18 bist. Damit bist Du ganz automatisch Deine eigene 1-Frau-Bedarfs"gemeinschaft". Deine Mutter muss nur insoweit für Dich aufkommen, wie das nach ihrem Einkommen und Vermögen von ihr erwartet werden kann - und das wird kaum etwas sein. Näheres dazu findest Du im entsprechenden Abschnitt von Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25). Der Lebensgefährte Deiner Mutter ist da außen vor, weil er weder mit ihr noch mit Dir verwandt ist und keiner von Euch beiden Unterhaltsansprüche gegen ihn hat.

Entweder macht Ihr einen Untermietvertrag (wenn der Vermieter es gestattet) oder haltet einfach so schriftlich fest, welchen Anteil an Miete + Nebenkosten sowie Heizkosten Du trägst. Nachweisen musst Du Deine Unterkunftskosten in jedem Fall können.