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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probezeit vorüber.Schwerbehinderung AG nachträglich melden ?


sandbau
28.02.2010, 11:41
Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier. Habt mir schon wertvolle Tips gegeben. Danke dafür!

Nun hätte ich noch folgende Frage:
Ich (39J,w,Kauffrau) habe einen 1-Jahresvertrag (zuvor war ich fast 1,5J krankgeschrieben). Die Probezeit war Ende Febr. ausgelaufen. Hab also noch
6 Monate Vertragslaufzeit.
Ich habe 60% GdB unbefristet. AG hat im Vorstellungsgespräch nicht danach
gefragt. Habs deshalb auch nicht gesagt. Das ich das nicht sagen muß, hab ich hier recherchiert. Wg. Diskriminierung etc. Mein GdB hindert mich ja nicht
im Büro.

Da ich jedoch eine neue Rheumatherapie anfangen muß (mit Gefahr, dass in dieser Zei AU eintritt, überlege ich, meinem AG von meiner Schwerbehinderung zu erzählen.
Dann kann er mir ja nicht so einfach kündigen.
Ich rechne damit (wenn ich vom meiner Schwerbehinderung nichts sage), dass er mir bei der nächsten AU krankheitsbedingt kündigt (war in der Probezeit 2x 1 Woche krank!).
Da er ja jetzt nach der Probezeit einen Kündigungsgrund angeben muß, glaube ich, dass er mir nicht so einfach krankheitsbedingt kündigen kann,
wenn er von meiner Schwerbehinderung weiß.
Dann behält er mich vielleicht bis Ende des 1-jahresvertrages...

Was soll ich tun?
Von meinr Schwerbehinderung erzählen (mit Gefahr, dass er den ganzen Vertrag rückwirkend anfechtet, da ich ihm die Schwerbehinderung vorenthalten habe...)
Oder nix sagen, und bei einer evtl. krankheitsbedingten Kündigung einspruch einlegen?

PS: Mein Vetrag wird nicht verlängert! Diese läuft automatisch aus! Steht so im Vertrag
Haben keinen BR. Sind kleine Firma mit ca. 8 Vollzeit und 10 Teilzeitmitarbeiter!

Danke
sandra

Butterbrot
28.02.2010, 11:54
Hallo,also erstens dein AG kann den Vertrag nicht rückwirkent anfechten,mit der Begründung,du hättest nichts von deiner Behinderung erzählt,denn das muß du nicht ! Ich würde aber denoch das Gespräch suchen und ihm die Situation erklären. Du gehst bereits vom schlimmsten aus,das er dich kündigt,aber vieleicht hat er das gar nicht vor. Think Positive !

Sabrina76
28.02.2010, 11:58
Ich denke, wenn Du damit die Restlaufzeit absichern kannst, solltest Du es evt dem AG mitteilen. Nachteil dürfte sein, der Vertrag wird wohl nicht verlängert. Kenn auch jetzt nicht alle Details zum besonderen Kündigungsschutz...

Hola
:engel:

ela1953
28.02.2010, 11:59
Frage an die Fachleute hier.

Wenn ich krank bin, bekomme ich ja erst Lohnfortzahlung und dann Krankengeld.

Wenn ich während der Lohnfortzahlung gekündigt werde springt dann nicht die Krankenkasse sofort mit Krankengeld ein? Und die Kasse zahlt dann Krankengeld bis zu 78 Wochen?

ela1953
28.02.2010, 12:12
habe mal ein wenig gegoogelt und auch dies gefunden

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Kuendigung.html

Kündigt der Arbeitgeber weil der Arbeitnehmer krank geschrieben ist, so muss er wenigstens die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Ende der Krankheit weiter bezahlen. (§ 8 EntgeltfortzahlungsG) Dies kann zu einer Fortzahlung des Gehaltes über den Kündigungszeitpunkt hinaus führen. Die maximale Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt jedoch lediglich 6 Wochen.

und nach diesem Artikel ist ein Verschweigen der Behinderung kein Grund mehr, dass der Arbeitsvertrag aufgehoben werden darf

http://www.dahka.de/artikel/artikel_9993.html

Step
28.02.2010, 12:23
Von meinr Schwerbehinderung erzählen (mit Gefahr, dass er den ganzen Vertrag rückwirkend anfechtet, da ich ihm die Schwerbehinderung vorenthalten habe...)
Selbst wenn Du das tust, kann der Vertrag nicht rückwirkend angefochten werden. Die Rechtsprechung ist zwar nicht eindeutig, aber wenn der GdB nicht mindestens 80 % beträgt, brauchst Du das nicht angeben, wenn Du nicht danach gefragt wurdest.

Wird allerdings im Personalbogen oder im Vorstellungsgespräch explizit nach einer Behinderung gefragt, mußt Du aber wahrheitsgemäß antworten, da ansonsten der Vertrag anfechtbar wäre.

Oder nix sagen, und bei einer evtl. krankheitsbedingten Kündigung einspruch einlegen?Wäre auch eine Möglichkeit. Das Risiko mußt Du aber selbst einschätzen.

Wenn ich während der Lohnfortzahlung gekündigt werde springt dann nicht die Krankenkasse sofort mit Krankengeld ein? Und die Kasse zahlt dann Krankengeld bis zu 78 Wochen?
Wenn die Kündigungsfrist innerhalb der Lohnfortzahlung endet, dann hätte die Krankenkasse ab dem Zeitpunkt Krankengeld zu zahlen und vorher der Arbeitgeber weiterhin den Lohn. Das Krankengeld mußt Du natürlich rechtzeitig beantragen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht aber erst nach 4wöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als 4 Wochen, würde auch hier die Krankenkasse Krankengeld zahlen müssen.

ela1953
28.02.2010, 12:28
Wenn die Kündigungsfrist innerhalb der Lohnfortzahlung endet, dann hätte die Krankenkasse ab dem Zeitpunkt Krankengeld zu zahlen und vorher der Arbeitgeber weiterhin den Lohn. Das Krankengeld mußt Du natürlich rechtzeitig beantragen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht aber erst nach 4wöchigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als 4 Wochen, würde auch hier die Krankenkasse Krankengeld zahlen müssen.

Das mit den vier Wochen trifft ja in diesem Fall nicht zu.

Wenn man dann die Regelung mit der Krankengeldzahlung der Krankenkasse berücksichtigt und den Umstand, dass sie vor diesem Arbeitsverhältnis 1,5 Jahre krank war, wäre es dann nicht ein Vorteil, wenn sie krank aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Vorausgesetzt, die Krankschreibung würde auch wieder länger andauern.

Wenn die Krankenkasse weiter zahlt, bekäme sie ja eventuelle mehr Krankengeld wie das ALG II betragen würde.

Step
28.02.2010, 12:39
Wenn man dann die Regelung mit der Krankengeldzahlung der Krankenkasse berücksichtigt und den Umstand, dass sie vor diesem Arbeitsverhältnis 1,5 Jahre krank war, wäre es dann nicht ein Vorteil, wenn sie krank aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Vorausgesetzt, die Krankschreibung würde auch wieder länger andauern.

So detailliert kenne ich mich da jetzt nicht aus. Aber da gibt`s bestimmt jemanden hier im Forum, der das besser einschätzen kann.

Da es sich hier aber offensichtlich um einen Zeitvertrag handelt, ist zu prüfen, ob dieser überhaupt vor Ende der Befristung gekündigt werden kann.

Ansonsten wäre bei einer Kündigung der GdB für den Arbeitgeber ein Problem. Denn der muß sich dafür erst die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gemäß § 15 SchwbG einholen.

Indigoblue
25.03.2010, 22:28
Wird allerdings im Personalbogen oder im Vorstellungsgespräch explizit nach einer Behinderung gefragt, mußt Du aber wahrheitsgemäß antworten, da ansonsten der Vertrag anfechtbar wäre.
Wäre auch eine Möglichkeit. Das Risiko mußt Du aber selbst einschätzen.


Kurze Ergänzung dazu .

http://blog.juracity.de/2009-04-27/verbotene-fragen-im-personalfragebogen.html

Ist doch recht wichtig.

Marsleuchte
26.03.2010, 10:04
Hallo

Kurze Ergänzung dazu .

http://blog.juracity.de/2009-04-27/verbotene-fragen-im-personalfragebogen.html

Ist doch recht wichtig.

leider trifft dieser Hinweis hier nicht zu!
Es handelt sich hier um keine Behinderung sondern um eine Schwerbehinderung, da sieht das ganze etwas anderst aus.
Eine Behinderung zählt man bis unter 50 %, eine Schwerbehinderung ab 50 % und da fangen dann die Erleichterungen an wie 5 Tage mehr Urlaub ect pp.

MfG
Marslicht

ela1953
26.03.2010, 13:03
Ich habe ja einen Grad der Behinderung von 40.Hätte ich Widerspruch eingelegt, wären daraus sicherlich 50 geworden. Damit würde ich auch zu den Schwerbehinderten zählen.

Ich hatte seinerzeit den Antrag nur gestellt, weil mein Orthopäde mir dazu geraten hatte. Er meinte, alleine für die Kniearthrose gäbe es 40.

Gelesen habe ich, dass man seinem Arbeitgeber die Behinderung nicht sagen muss, wenn die Art der Behinderung bei der Arbeit nicht stört.

So kann ich gut meinen Bürojob ausführen, aber nicht mehr meine Tageszeitung zustellen oder als Kassiererin hinter der Kasse stehen (habe ich heute noch gesehen bei Obi)

Es ist somit klar, dass ich nur Anstellungen suche, die auf mich passen.

Warum sollte ich also dem AG vom Grad der Behinderung erzählen, wenn ich nicht mehr Urlaub will usw.
Ein Urteil habe ich gelesen, dass man bei einer Kündigung seitens des AG den Grad der Behinderung immer noch mitteilen kann. (wenn man bei dem AG weiter arbeiten will)

Das finde ich auch korrekt. Denn es gibt ja viele Behinderte, die gar keinen Antrag darauf gestellt haben. Das wäre mir auch nicht eingefallen.

In einem Behindertenforum, in dem ich nach etwas anderem suchte, fand ich auch das Thema.

Dort schrieb jemand, dass er einen GdB von 100 hat und seinen Arbeitgebern nie davon erzählt hat.

Er wollte wegen seiner Leistung eingestellt werden und nicht wegen des GdB.

Marsleuchte
26.03.2010, 18:10
Warum sollte ich also dem AG vom Grad der Behinderung erzählen, wenn ich nicht mehr Urlaub will usw.
Ein Urteil habe ich gelesen, dass man bei einer Kündigung seitens des AG den Grad der Behinderung immer noch mitteilen kann. (wenn man bei dem AG weiter arbeiten will)



Bei Behinderung gibt es keinen Urlaub zusätzlich, bei Schwerbehinderung!

Nochmals, es liegen Welten zwischen Behinderung und Schwerbehinderung, also sollte man hier aufpassen wir man es formuliert damites kein Durcheinander gibt.

MfG
Marslicht

ela1953
26.03.2010, 22:05
Bei Behinderung gibt es keinen Urlaub zusätzlich, bei Schwerbehinderung!

Nochmals, es liegen Welten zwischen Behinderung und Schwerbehinderung, also sollte man hier aufpassen wir man es formuliert damites kein Durcheinander gibt.

MfG
Marslicht


das ist mir klar, aber der Poster hat doch eine Schwerbehinderung

und ich bekäme die 50 auch, da bin ich mir sicher

allerdings befürchte ich, dass ich dann in die andere Abteilung des Jobcenters abgeschoben würde.

Allerdings nimmt es ein Bekannter von mir nicht so streng mit der Bezeichnung. Er hat einen Gdb von 100 (ich schreib ja nicht 100 % wie es geläufig ist) und bezeichnet sich als Behinderten.