Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie gehts weiter nach ALG I ?
Hallo und Guten Morgen!
Ich möchte hier mal meine jetzige Situation darlegen mit der Hoffnung, etwas Aufklärung zu bekommen.
Ich bin 49 J., verh., 2 Kinder, 8 und 6 Jahre (1. und 3. Schuljahr). Ich beziehe ALG I bis Februar 2007.
Z.Zt. bin ich im Krankenstand. Meine Frau ist ganztags Berufstätig.
Bis jetzt wurden unsere Kinder von unserer Oma beaufsichtigt, was sie aber nun nicht mehr kann (74 Jahre).
Da ich schon längere Zeit ALG I beziehe und die Hoffnung auf einen neuen Arbeitsplatz langsam schwindet, wollte ich fragen, ob ich mich nach Ablauf meiner ALG I-Zeit als Hausmann melden kann. Das heißt, nicht mehr arbeitssuchend gemeldet. Könnte ich in die Familienversicherung meiner Frau eintreten? Was müsste ich Rentenrechtlich beachten? Kann ich mich nach Bezug von ALG I einfach bei der AA abmelden? Oder sollte ich mich jetzt schon abmelden, würde meine Restanwartschaft auf ALG I verfallen? Müsste ich mit Sanktionen rechnen? Kann ich mich jederzeit wieder arbeitslos melden dann?
ALG II brauche ich nicht zu beantragen, da wir weit über der Bemessungsgrenze liegen, oder muss ich nach ALG I-Bezug einen solchen Antrag stellen? Auch wenn keine Aussicht auf Genehmigung besteht?
Wir haben lange überlegt, wie wir uns entscheiden sollen, da aber meine Frau ein wesentlich höheres monatl. Entgeld verdient und einen einigermaßen sicheren Job hat, auch auf lange Sicht, können wir uns eigentlich nur auf diese Variante der Kinderbetreung einigen.
Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen, aber im Moment stürmt soviel auf mich ein, da ja auch nicht mehr viel Zeit bleibt bis zu einer Entscheidung unsererseits. Ich hoffe, ich habe alles verständlich dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
StephanK
16.10.2006, 10:37
Hallo Willi,
natürlich geht das! Gleichberechtigung der Geschlechter bedeutet auch, dass Ihr frei darin seit, die Arbeitsteilung zwischen den Ehepartnern zu bestimmen.
Es braucht nach Ablauf Deines Alg I-Anspruches keine "Anmeldung als Hausmann", also mit dem Alg II-Träger wirst Du schlicht nichts zu tun haben.
Hinsichtlich Krankenversicherung kannst Du Dich im Wege der Familienversicherung über Deine Frau versichern. (Zusätzliche) eigene Rentenversicherungsansprüche erwirbst Du meines Wissens allerdings keine, sondern bist auf diejenigen Deiner Frau angewiesen. Wenn das Geld dafür vorhanden ist, wäre deswegen eine private Zusatz-Absicherung für Dich von Vorteil. Diesbezüglich solltet Ihr Euch über die vielen Angebote privater Versicherungsunternehmen informieren und versuchen, einen vergleichenden Überblick zu bekommen.
Wie Du mit dem Restanspruch auf Alg I umgehen willst, musst Du letztlich selbst entscheiden. Er verfällt erst vier Jahre nach seiner Entstehung, d.h. Beginn Deiner Arbeitslosigkeit. Während dieses Zeitraums wäre es also möglich, wieder auf den Restanspruch zurückzugreifen, wenn Du jetzt "aussteigst", also der Arbeitsagentur mitteilst, dass Du nicht mehr suchst. Das ist unter Umständen beruhigend, wenn Du Dir noch ein "Hintertürchen" aufhalten willst. Wenn Deine Entscheidung jedoch feststeht, wäre es eher sinnvoll, den Anspruch jetzt noch auszuschöpfen, also sich nicht bei der AA abzumelden.
Hallo StephanK,
danke für die schnelle Antwort!
Zusätzlich privat Rentenversichert sind wir beide schon seit über 15 Jahren (man weiß ja nie, was noch so kommt...), von daher hab ich keine Bedenken. Ich habe nur Bedenken, dass mir die AA Schwierigkeiten bereitet, wenn ich nun daher komme, und mich abmelde. Bei 4 Jahren Hausmann seit Arbeitslosenantritt (Mai 2005, Anspruch 22 Monate) wird es mit Sicherheit nicht bleiben, es wird wohl dann mein Abschied aus dem Arbeitsleben sein, von daher wohl besser, meine Ansprüche jetzt geltend zu machen? Früher gab es mal die Möglichkeit, Fehlzeiten bei der Rentenversicherung nachzuzahlen, gibts das in vergleichbarer Form noch?
Bleiben meine jetzigen Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung erhalten (seit Sept.1973 lückenlos beschäftigt)?
Wie sollte ich meine Abmeldung bei der AA begründen?
Sollte ich bei KK meiner Frau (ich gehöre der gleichen an) schon mal anfragen wegen der Familienversicherung?
Nochmals Danke für Deine (Eure) Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Seebarsch
16.10.2006, 18:55
Hallo Willi,
der Agentur gegenüber brauchst Du eine Abmeldung nicht begründen.
Allerdings habe ich Deinem ersten Beitrag entnommen, dass Du im Krankenstand bist !
Was genau bedeutet das ?
Hinsichtlich der Renten- und Krankenversicherung solltest Du dich unbedingt bei den entsprechenden Institutionen beraten lassen !
Gruß
Hallo Seebarsch,
dies bedeutet, dass ich im Moment in ärtzlicher Behandlung und krank geschrieben bin. Mein Arzt sagte, dass sich die Behandlung wohl noch einige Zeit hinzieht. Ich bin in der 3. Krankenwoche und rechne mit noch 1-2 Wochen, aber dies kann ja nur der Arzt entscheiden. Der Arzt hat mich krank geschrieben, wie wenn ich in einem Arbeitsverhältnis stehen würde, da ich z.Zt. dann nicht vermittelbar wäre, eben wegen der Krankheit. Die AA hat mich wegen der Krankschreibung aus der Vermittlung rausgenommen, so wurde mir zumindest im Servicecenter der AA gesagt.
Ich werde mich gleich morgen mit der BKK sowie der Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Seebarsch
16.10.2006, 20:18
Hallo Willi,
während Deiner Krankheit solltest Du bis zur vollständigen Genesung auf keinen Fall über eine Abmeldung bei der Agentur nachdenken.
Wenn Du Arbeitsunfähig bist, bekommst du 6 Wochen = 42 Kalendertage Leistungsfortzahlung.
Ab dem 43 Tage der AU muss dann Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden.
Das Krankengeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld und ist versicherungspflichtig, d.h., damit kann ein neuer Alg-Anspruch entsehen !
Verstehen wir uns ?
:p
Guten Morgen!
Hallo Seebarsch,
dies oder so ähnlich hat sich auch mein Arzt ausgedrückt, wohl auch, um mir bissl den Druck zu nehmen (trotzdem bleibt ein Schuldgefühl...).
Dazu noch 2 Fragen:
-muss ich (oder macht das dann die AA) den Antrag auf Lohnfortzahlung stellen bei der BKK?
-ist es von Nachteil, in so einer Situation bei der gleichen KK wie der Ehepartner zu sein?
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Seebarsch
17.10.2006, 20:54
Hallo Willi,
warum Schuldgefühle ?
Wenn Dein Arzt Dich für Arbeitsunfähig erklärt bist Du es nun einmal.
Kurier in Ruhe Deine Krankheit aus und denke auch mal an Deine Verpflichtungen gegenüber der Familie.
Zum Krankengeld:
Du bist verpflichtet, die jeweilige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend bei der Agentur abzugeben.
Nach Ablauf von 6 Wochen, wenn die AU darüber hinaus geht, wird Dein Arbeitslosengeld wegen des Endes der Leistungsfortzahlung aufgehoben.
Mit dem Aufhebungsbescheid musst Du zu Deiner Krankenkasse gehen und dort Krankengeld beantragen.
Dass Du mit Deiner Ehefrau bei der gleichen Krankenkasse versichert bist, kann kein Nachteil sein !
Gute Besserung !
:p
Hallo und Guten Morgen!
Danke für Eure Hilfe!!!
Nun sehe ich schon ein Stück klarer.
Nochmals vielen, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Willi
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