Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : minderjährige Tochter ist schwanger
Hallo,
ich wollte heute den Antrag meiner Tochter auf ALGII bei der Arge in Heilbronn abgeben. Meine Tochter ist 16 Jahre alt und im 7.Monat schwanger. Die Dame bei der ARGE sagte mir dass eine 16jährige keinen eigenen Antrag stellen kann, den müßten die Eltern stellen, und somit auch ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse darlegen.
Das ist doch nicht korrekt, meine Tochter müßte doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden?! Sie meinte aber dass es da seit April ein neues Gesetz geben würde?? Habe ich noch nichts davon gehört.
Sie hat den Antrag nicht von mir angenommen. Bin jetzt etwas ratlos. Mein Mann und ich sind berufstätig, unsere Tochter wohnt in unserem Haushalt, das dürfte doch aber eigentlich alles keine Rolle spielen.
Kann mir jemand helfen?
Gruß Aurica
Die Ägypter
16.10.2006, 10:43
Hallo Aurica,
Hallo,
ich wollte heute den Antrag meiner Tochter auf ALGII bei der Arge in Heilbronn abgeben. Meine Tochter ist 16 Jahre alt und im 7.Monat schwanger. Die Dame bei der ARGE sagte mir dass eine 16jährige keinen eigenen Antrag stellen kann, den müßten die Eltern stellen, und somit auch ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse darlegen.
Jap... das ist korrekt - darüberhinaus ist auch noch zu prüfen inwieweit der Vater des ungeborenen Kindes zu Unterhalt verpflichtet ist - der Kindesmutter, also eurer Tochter gegenüber und späterhin auch dem Kind gegenüber...
Fällt er aus - seid ihr wieder oder ergänzend unterhaltspflichtig für eure Tochter - das Enkelkind wiederum hat einen eigenen Anspruch wobei der rechnerisch wertlos bleibt, weil ohne väterlichen Kindesunterhalt vorrangig Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden muss und Kindergeld fließt. Da das Enkelkind keine anteilige Miete zahlt solange es bei euch wohnt übersteigt sein Einkommen seinen Bedarf.
So jetzt antworte ich mir selber auch nochmal. Für alle die es interessiert, oder die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Nach mehrfachen Telefonaten mit verschiedenen Stellen und nach einem weiteren Besuch der ARGE hatte ich nun Erfolg.
"Wenn minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, sind sie auf das Einkommen und Vermögen der Eltern zu verweisen. Dies gilt NICHT, wenn ein Kind schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut (§9 Abs. 3 SGB II) Die Frage, ob mit der Formulierung des § 9 lediglich die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eltern verneint wird oder sogar das Institut der Bedarfsgemsinschaft aufgehoben wird, muss nicht entschieden werden.
Denn alleine entscheidend ist, dass sie NICHT auf das Einkommen und Vermögen der Eltern verwiesen werden kann.
- Schwangere Hilfe Bedürftige haben einen von Einkommen und Vermögen der Eltern unabhängigen Anspruch auf ALG II
- Für schwangere Hilfe Bedürftige gelten nicht die aus der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft resultierenden Verprlichtungen gegen die Eltern.
Ich habe mir heute bei der ARGE den Mund fusselig geredet, die Sachbearbeiterin hat darauf bestanden dass sie Recht, und ich Unrecht habe. Ich bin aber standhaft geblieben und habe nach dem Vorgesetzten verlangt. Zuerst führte sie ein Telefonat mit einer Kollegin, darauf hin meinte sie dann wieder dass ich Unrecht hätte und dass ich sehr wohl meine Einkommens und Vermögensverhältnisse darlegen müsse. Ich habe weiterhin nach dem Vorgesetzen verlangt und darüber hinaus auf eine schriftliche Bestätigung über das, was sie mir erzählt hat.
Ziemlich genervt von mir, hat sie sich dann doch auf den Weg gemacht um mit dem "Vorgesetzen" zu reden, nach ca. 10 Minuten kam sie wieder zurück (dann allerdings recht kleinlaut)
Sie meinte, dass sie es zwar nicht nachvollziehen kann, dass ich aber doch Recht hätte. Sie hat sich entschuldigt mit den sich ständig ändernden Gesetzesvorlagen, und dass sie ja nicht alles wissen könne.
Nun ja, wie auch immer. Sie hat nun den Antrag angenommen und mir bestätigt dass meine Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet und ich/wir nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann.
Vielleicht hilft es ja jemandem. Lasst euch nicht einfach wegschicken.
Grüße Aurica
Die Ägypter
17.10.2006, 12:01
Danke für deinen wertvollen Beitrag! :)
Gut - dann ist die Bedarfsgemeinschaft widerlegt (wusste ich so auch nicht) das ändert aber m.E. nichts an Unterhaltsverpflichtungen und da die Tochter unverheiratet ist kann sie (wenn bei dem Kindesvater hinsichtlich Betreuungsunterhalt nichts zu holen ist) wieder an euch zurückverwiesen werden.
Die Unterhaltspflicht zwischen Kindern/Eltern Eltern/Kindern dauert lebenslang.
Ich glaube nicht, dass ihr jetzt bei der ArGe mit allem durch seid... Es wäre also interessant, wenn du uns auf dem Laufenden hältst - inwieweit Unterhaltsvermutungen innerhalb der bestehenden Haushaltsgemeinschaft angestellt werden.
Klar halte ich euch auf dem laufenden, gehe aber jetzt auch mal davon aus, dass sich das nun alles etwas hinziehen wird. Bin selber gespannt wie es weiter geht. Übrigens ist es tatsächlich so dass von dem Kindesvater nichts zu holen sein wird. Das wiederrum ist ja aber eine andere Geschichte. Da müßen wir uns dann mit dem Jugendamt auseinander setzen. Es geht ja dann um Unterhaltsvorschuß.
Grüßle Aurica
So es gibt Neuigkeiten!!!
Heute kam der Bescheid von der Arge (bin erstaunt wie schnell das jetzt doch alles ging) Meine Tochter erhält monatlich den Regelbetrag von 345 Euro + Mehrbedarf für werdende Mütter von 59 Euro. Es wurde also alles komplett anerkannt, ohne dass ich meine Einkommens und Vermögensverhältnise darlegen mußte. Allerdings ziehen sie ihr 141,49 Euro als "sonstiges Einkommen" wieder ab. Diesen Betrage erklären sie so:
Als sonstiges Einkommen wir Ihnen in Höhe von 141,99 Euro
monatlich die Verpflegungs- sowie die
Warmwasser/Strompauschale berechnet.
Das kapier ich nicht wirklich. Werde ich mich noch schlau machen müßen.
Auch der Antrag auf Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung wurde anerkannt. Sie erhält hierfür 863 Euro.
Gruß Aurica
Die Ägypter
03.11.2006, 17:28
Allerdings ziehen sie ihr 141,49 Euro als "sonstiges Einkommen" wieder ab. Diesen Betrage erklären sie so:
Als sonstiges Einkommen wir Ihnen in Höhe von 141,99 Euro
monatlich die Verpflegungs- sowie die
Warmwasser/Strompauschale berechnet.
Ja.... sie gehen davon aus, das du deine Tochter verpflegst = indirekter Unterhalt bzw. Unterhaltsleistung in Naturalien!
Und da deine Tochter bei dir lebt wird auch Strom/Warmwasser abgezogen, da ihr dieser unentgeltlich in deinem Haushalt zur Verfügung steht, also nicht aus dem Regelsatz getragen werden muss, wie das sonst üblich ist.
Tini1986
11.12.2006, 09:20
Bei mir war das so, dass ich in der SS 159€ bekommen habe (meine Eltern ´verdienen zuviel). Bei mir wurde das Gehalt meiner Eltern angerechnet!:shock: Und seit meine Tochter da ist, wurde mein Folgeantrag abgelehnt, mit der Begründung ich bin nicht hilfebedürftig :shock: Bin zwar schon 20 aber das ist doch egal oder?
Hatte mir sogar 6 Wochen nach der Geburt schon einen Job gesucht, den musste ich jedoch absagen, weil ich keinen Krippenplatz bekommen habe:confused:
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