Lizith
27.08.2005, 10:50
Hallo,
vielleicht bekomme ich nun eine Antwort von euch. :(.
Also nach langen hin und her habe ich mich entschlossen meinen Hauptschulabschluss zu erwetern viel mehr. Bin vor 7 Jahren mti dem Hauptschulabschluss 9a abgegangen. Wollte dann jetzt in einer Volkshochschule in meiner Nähe den Realabschluss 10 b machen. Um etwas mehr Chancen auf den Arbeitsmarkt zu haben. Regulär waren die Anmeldung für de Februar beginn dauer 2 Jahre. August September. Wurde Gott sei Dank verschoben.
Da das Arbeitsamt mir keine Antworten gab ob ich die Schule machen darf und weiter Geld bekam. Habe ich eine Liebe Redakteurin hier gehabt und waren zusammen am Arbeitsamt.
Am Montag hiess es nach langen warten hin und her Ich dürfte die Schule machen wenn ich 6 Tage zu verfügung stehe. Dies kam von meinen Dienstleistungsträger. Meine Sachbearbeiterin allerdings vorher meinte dies nicht beantworten zu können.
Am Montag sagte man mir ich soll wenn ich bei meiner Sachbearbeiterin bin ihr Sagen das ich im Februar die Schule mache und nur noch 3 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehe.
Dies habe ich am Freitag getan als ich einen Termin hatte.
Plötzlich kam mir von meiner Bearbeiterin entgegen. Das kann nciht sein das wird nicht bezahlt. Ich habe schon ein Abschluss muss 8 Stunden zu verfügung stehen.
Allerdings bin ich beim Arbeitsamt nur mit 6 Stunden gemeldet.
So nun meine Frage wer hat recht?
Die bearbeiterin meint anmelden Prüfen lassen und abmelden. Würde ich mich abmelden muss ich Trotzdem die Kosten für 2 Jahre von der Schule übernehmen. Weil ebend der Platz frei war.
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Sache zwei wenn ich kein Arbeitslosengeld 2 mehr erhalte. Kann ich BAfög beantragen?
Geht das oder geht das nur bei Auszubilden und Studierten?
Nicht alle fragen müsst ihr beantwortend as mti den Stunden am Arbeitsmarkt möchte ich schon sehr gerne wissen und bräcuhte dazu wirklich dringend hilfe.
Meine nerven liegen langsam blank und nix tut sich hier :sad: :sad: :sad:
vielleicht bekomme ich nun eine Antwort von euch. :(.
Also nach langen hin und her habe ich mich entschlossen meinen Hauptschulabschluss zu erwetern viel mehr. Bin vor 7 Jahren mti dem Hauptschulabschluss 9a abgegangen. Wollte dann jetzt in einer Volkshochschule in meiner Nähe den Realabschluss 10 b machen. Um etwas mehr Chancen auf den Arbeitsmarkt zu haben. Regulär waren die Anmeldung für de Februar beginn dauer 2 Jahre. August September. Wurde Gott sei Dank verschoben.
Da das Arbeitsamt mir keine Antworten gab ob ich die Schule machen darf und weiter Geld bekam. Habe ich eine Liebe Redakteurin hier gehabt und waren zusammen am Arbeitsamt.
Am Montag hiess es nach langen warten hin und her Ich dürfte die Schule machen wenn ich 6 Tage zu verfügung stehe. Dies kam von meinen Dienstleistungsträger. Meine Sachbearbeiterin allerdings vorher meinte dies nicht beantworten zu können.
Am Montag sagte man mir ich soll wenn ich bei meiner Sachbearbeiterin bin ihr Sagen das ich im Februar die Schule mache und nur noch 3 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehe.
Dies habe ich am Freitag getan als ich einen Termin hatte.
Plötzlich kam mir von meiner Bearbeiterin entgegen. Das kann nciht sein das wird nicht bezahlt. Ich habe schon ein Abschluss muss 8 Stunden zu verfügung stehen.
Allerdings bin ich beim Arbeitsamt nur mit 6 Stunden gemeldet.
So nun meine Frage wer hat recht?
Die bearbeiterin meint anmelden Prüfen lassen und abmelden. Würde ich mich abmelden muss ich Trotzdem die Kosten für 2 Jahre von der Schule übernehmen. Weil ebend der Platz frei war.
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Sache zwei wenn ich kein Arbeitslosengeld 2 mehr erhalte. Kann ich BAfög beantragen?
Geht das oder geht das nur bei Auszubilden und Studierten?
Nicht alle fragen müsst ihr beantwortend as mti den Stunden am Arbeitsmarkt möchte ich schon sehr gerne wissen und bräcuhte dazu wirklich dringend hilfe.
Meine nerven liegen langsam blank und nix tut sich hier :sad: :sad: :sad: