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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung über Optionskommune


stipendiatin
02.03.2010, 10:45
Mir hat meine Fallmanagerin gesagt, dass die Optionskommune im Vergleich zur Arge/Jobcenter nicht den Geschäftsanweisungen und Richtlinien der AA unterliegt sondern selbst frei entscheiden kann, sozusagen machen können, was sie wollen (Gesetz als Grundlage beachtend)!

Ist dem so? Wie verhält es sich mit der Ausgliederung der Bewerbungsaktivitäten an eine Kreisvolkshochschule in Projektform, die das Profiling übernimmt.....bisher scheint noch keins erfolgt zu sein, jedenfalls kenne ich nur die EinV, die mir alleinig in Kopie vorliegt.

Im Fall der Gültigkeit von GA´s und HA´s der AA muss dies von Sachbeabeitern des Amts erfolgen und darf nicht ausgegliedert werden...
Für zeitnahe Hilfe bin ich dankbar.

Ist der Begriff "Bewerberorientierte Vermittlung" bekannt, was verbirgt sich dahinter?

FG

Seebarsch
02.03.2010, 20:06
Hallo stipendiatin,

die Weisungen der BA haben lediglich Innenwirkung für die BA, insofern ist der Optionskreis nicht daran gebunden!
Bewerberorientierte Vermittlung ist der Teil, der sich mit der Eingliederung der Alo beschäftigt.
Die arbeitgeberorientierte Vermittlung wirbt um Stellen bei den Arbeitgebern und betreut diese!
:razz:

Ophelia
03.03.2010, 08:36
Dass mit EinV eine EGV gemeint ist, hab ich ja noch verstanden, aber was bitte sind GA´s und HA´s ?

Step
03.03.2010, 10:11
Geschäftsanweisungen und Handlungsanweisungen vielleicht?

Kenne ich aber eher unter der Abkürzung HGEA, was Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung bedeutet