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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hallo ein neuer mit ner Frage!!!


HeikoT
27.08.2005, 10:17
Hallo Leute!!!
Ich bin neu hier und ich hab da auch mal ne Frage zu Bedarfsgemeinschaften!!
Ich wohne seit 4 Jahren mit einer Frau zusammen und ich war jetzt knapp ein Jahr Krank und ich hatte mit den Idioten vom AA nix zu tun. Am 01.09 diesen Jahre (05) darf ich mal wieder zu den rund 5 mio Arbeitssuchenden zustoßen.Nun war ich gestern bei den Freunden und auf einmal wollen die mir an die Karre Pinkeln. Letzes Jahr hatte ich einen Hartz IV Antrag gestellt der auch genemigt worden ist mit der Beilage das die Frau die bei mir Wohnt mich weder Finanziell noch Materiell unterstützt was dann auch in Ordnung Ging. Dann kam der Unfall. Nun will ich einen neuen Antrag stellen und jetzt wollen sie dieses Schreiben nicht mehr berücksichtigen.Wir wohnen in einer 58 qm großen Wohnung und ich hab mit der Frau echt nix. Ich bin nur mit ihr hier rein gezogen weil wir uns auf die Dauer besser ergänzen können wegen der Kosten. Ich bin hier nur zum schlafen und um meine Post abzuholen.Die Frau geht Arbeiten und Verdient etwas mehr wie 1000 Euro wovon alleine 800 wegg

ehen für den üblichen Krempel Versicherungen und so.Jetzt meine Frage:
Können die mich einfach raussetzen bzw. meine Leistungen verweigern?
Ich hab nämlich 2 Gerichtsurteile gefunden wo ein Paar 27 Jahre lang zusammen Leben und die Frau auch 1056 Euro Rente bekommt und das Amt muß trotzdem zahlen und ein Gerichtsurteil wo gleich geschlechtliche paare nicht berechnet werden und verschieden geschlechtliche doch und das nach dem Grundgesetz Paragraf 3 Diskriminierent ist. Die Urteile sind einmal vom Mai diesen Jahres und von April. Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben oder ich muß meine Freunde von der VdK besuchen.
Mfg Heiko
P.S: Zur not gebe ich an ich bin Homosexuell mal sehen was die dann sagen!!! :twisted:

StephanK
27.08.2005, 11:04
P.S: Zur not gebe ich an ich bin Homosexuell mal sehen was die dann sagen!!!Solche faden Witzchen solltest Du Dir besser verkneifen, und der Gerichtsbeschluss, auf den Du Dich beziehst, ist längst vom übergeordneten Gericht kassiert.
Du findest hier eine inzwischen ziemlich reichliche Auswahl an Gerichtsentscheidung zum Thema "Bedarfsgemeinschaften" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91) und kannst daraus ersehen, dass die Behörden eine reine Wohngemeinschaft wie bei Dir nicht so ohne weiteres zur "eheähnlichen Gemeinschaft" deklarieren können. Man muss sich nur rechtzeitig und mit den richtigen Mitteln dagegen wehren. Lies dazu bitte den entsprechenden Abschnitt in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22).

HeikoT
27.08.2005, 11:43
Also das heißt die könen mir im grunde nix wenn ich bei der Wahrheit bleibe und denen sage das ich hier nur Wohne damit ich ein Dach über dem Kopf habe und die Person die mit mir hier lebt in nix für mich einsteht.Hab ich doch richtig verstanden,oder?
Mfg HeikoT

P.S.: Das mit dem Homosexuell war ja auch nur Spass und ich hab ja nix gegen die Leute aber es ist doch total ungerecht. Aber danke für die schnelle Antwort!!!