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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Zumutbarkeit einer angebotenen Stelle


pipsivogel
28.08.2005, 06:13
hallo,
ich habe da mal eine frage. bekomme seit 1.januar ALG II. nun war ich diese woche dienstag, erstmal bei der arbeitsgemeinschaft eingeladen, wegen meiner beruflichen situation.
zu meiner person, bin 49 jahre alt, geschieden seit 2 jahren, und habe noch zwei kinder von 13 und 15 jahren zu hause, die beide noch in die schule gehen. der herr bei der arbeitsvermittlung hat mir nun eine massnahme von 8 wochen in teilzeit angeboten für vormittags da ich noch kinder zu versorgen habe. die massnahme umfasst so eine art bewerbungstraining. das habe ich dann auch angenommen, weil ich glaube, dass ich das auch muss.
daraufhin habe ich gefragt ob die fahrkosten übernommen werden werden, worauf der bearbeiter mir erklärte bei solch einer massnahme innerhalb der stadt würden keine fahrkosten übernommen. die mir aber entstehen würden da ich täglich da hin kommen muss. zu fuss wären das so um die 40 min zu laufen oder 6,2 km einfach. daraufhin meinte der bearbeiter, so in etwa :ich solle mich nicht so anstellen, ich würde ja sonst auch in die stadt gehen und kein kein geld dafür bekommen. mein argument, dass ich als ALG II empfänger nicht täglich in die stadt fahre, ging er nicht ein.
wenn ich nun diese masnahme ja annehmen muss, entstehen mir unweigerlich kosten seis für benzin oder busfahrt. das interessiert ihn aber nicht. muss ich das tatsächlich jetzt aus eigener tasche bezahlen???? ich meine das geld ist bei uns eh recht knapp, dann müssen wir ja wieder am essen irgendwo einsparen und das geht ja auf kosten der kinder.

dann bekam ich jetzt am samstag ein stellenangebot zugeschickt. da sagte mir der bearbeiter schon bei dem gespräch, arbeit gehe vor der massnahme.
so nun zu der angebotenen stelle. es ist eine teilzeitstelle, montags und freitags, 4-5 std befristet bis 31.12.2005, in einer anderen stadt. die stadt ist einfach 40 km von mir entfernt, was eine fahrzeit von mindestens 45 minuten bis satdtanfang bedeuten würde, das ganze zweimal am tag, 2 mal die woche. das wäre ein verdienst von 208 € im monat bei 4 stunden.
mein auto ist sehr alt und braucht viel benzin. ich habe mir ausgerechnet das würde mich so 100.- € benzin kosten. der verdienst würde sich dann auf etwas mehr als 100 .- € belaufen. wobei ich noch nicht mal mal weis ob mein auto das überhaupt noch aushält unter umständen und bei kalten wetter(springt mein auto meist nicht an, kann mir die reperatur aber nicht leisten) müsste ich sogar mit dem zug fahren. da weis ich aber nicht was das kostet.
meine frage also muss ich solch ein stellenangeot überhaupt annehmen??? es steht doch in keiner relation zum verdienst und zeitaufwand. 1 1/1 stunden fahrzeit, 4 stunden arbeit ist ein zeitaufwand von 5 1/2 stunden täglich für 100.- € im monat. und was passiert wenn mein auto überhaupt nicht mehr geht? meine stossdämpfer sind kaputt, also von daher nicht sehr unwahrscheinlich, dass die früher oder später einfach zusammenbrechen.
nun soll ich mich dort bewerben und ein vorstellungsgespräch vereinbaren. wer ersetzt mir die fahrt zum vorstellungsgespräch und die telefonkosten, der sitzt der firma ist wiedeum in einer anderen stadt.
ich kann mir eigentlich solche " sonderausgaben " nicht leisten. das geld ist eh knapp bei uns, noch knapper wie bei anderen vieleicht, da ich für meine miete auch noch 150.- € mehr zahlen muss die nicht von ALG II übernommen werden, da über der messungsgrundlage.
für eure hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
viele grüsse tanja
:patsch: :-x

StephanK
28.08.2005, 09:30
:welcome: Tanja,
ich fang mal mit dem zweiten Thema an, weil - wie Du ganz richtig geschrieben hast - Job natürlich vor Trainingsmaßnahme geht.
Du kennst wahrscheinlich den harten Satz in § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II: "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, (...)."
Dann folgt Absatz 2: "Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil (...) 3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort". Das ist eine ziemlich klare Ansage, oder?
Wie Du von Kempten nach X kommst, ist Deine Angelegenheit. Die Fahrkosten bekommst Du zumindest teilweise ersetzt, weil Du pro Kilometer 6 Cent geltend machen kannst, oder mehr, wenn Du die höheren Kosten nachweisen kannst. Deinen PKW "zu schonen" ist kein Aspekt, den der ALG II-Träger berücksichtigen könnte - dann solltest Du die Karre besser stillegen, oder überlegen, ob es andere Fahrmöglichkeiten gibt; Kempten ist ÖPNV-mäßig ja nicht gerade schlecht versorgt.
Dein Argument, dass Gesamt-Zeitaufwand und Verdienst außer Relation stehen, ist nachvollziehbar, aber das Gesetz verlangt, dass Du alle Möglichkeiten zur Beendigung oder (auch nur) Verringerung der Hilfebedüftigkeit ausschöpfst.
Die Kosten für Bewerbung und Vorstellung kannst Du vom ALG II-Träger erstattet bekommen; lies dazu bitte den entsprechenden Abschnitt in Info-ALGII (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#41).

Zum ersten Thema: Fahrtkosten können übernommen werden, d.h., es ist eine Ermessenvorschrift (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#32). Eine Entfernung von 6 km ist gerade so an der Grenze, bei der ich überlegen würde, ob es eine fehlerhafte Ermessensausübung darstellt, wenn keine Fahrtkosten übernommen werden. Das bedeutet aber nicht, dass Du der Maßnahme kommentarlos fernbleiben könntest, sondern Du müsstest Dich separat gegen die Versagung der Fahrtkostenerstattung mit einem Widerspruch wehren.