PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behinderung im Sinne der Richtlinie Gleichbehandlung


Forumadmin
16.10.2006, 13:01
EuGH vom 11. Juli 2006,
Rechtssache C-13/05

Begriff der „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung und Beschäftigung und Beruf

Aus der Presseerklärung Nr. 55/06 EuGH:

Spanien:
Einer Mitarbeiterin wurde nach achtmonatiger Krankheit durch ihren Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt.

Sie reichte Klage ein, weil sie sich diskriminiert fühlte.
Das spanische Gericht befragte den Europäischen Gerichtshof,
wie die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ausgelegt
werde (Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000).

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Richtlinie für Kündigungen gelte. Der Begriff „Behinderung“ ist darin nicht definiert
und müsse deshalb einheitlich ausgelegt werden.
Der Gemeinschaftsgesetzgeber unterscheide zwischen Krankheit und Behinderung, es gebe keinen Hinweis,
dass erkrankte Arbeitnehmer in den Schutzbereich der Richtlinie fielen,
sobald sich eine Krankheit manifestiere.
Kündigung ausschließlich wegen Krankheit sei nach der Richtlinie keine Diskriminierung.

Die noch nicht vorliegende schriftliche Begründung bleibt abzuwarten.

EuGH vom 11. Juli 2006, Rechtssache C-13/05