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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsschutz nach § 90 Abs. 2a SGB IX


Forumadmin
16.10.2006, 13:05
ArbG Kassel vom 19.11.2004,
3 Ca 323/04

Einem Klempner in einem Kleinbetrieb mit sechs Beschäftigten wurde gekündigt,
der Arbeitgeber wusste nichts von einer Schwerbehinderung des Mitarbeiters.

Der Klempner wehrte sich mit Rechtsmitteln.
Das Interessante dieses Rechtsstreits ist,
dass das Gericht befand,
ein für den Kündigungsschutz nötigen Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft sei vor der Kündigung nicht notwendig!
„Es gelte die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch schon als nachgewiesen,
wenn ein entsprechender Feststellungsbescheid vorliege, unabhängig davon,
ob der Arbeitgeber [vor der Kündigung] Kenntnis hiervon habe.
So bleibe es bei der Rechtsprechung des BAG,
wonach der Kläger sich binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung auf die Schwerbehinderteneigenschaft berufen könne.“