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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bundessozialgericht verneint Widerspruchsrecht des Arbeitgebers bei Gleichstellungsan


Forumadmin
16.10.2006, 13:10
SG Dortmund - S 30 AL 118/98 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 50/00 -
BSG - B 11 AL 57/01 R-

Bundessozialgericht verneint Widerspruchsrecht des Arbeitgebers bei Gleichstellungsanträgen

Der 1940 geborene Kläger ist behindert.
Der Grad der Behinderung beträgt 30 v. H.. Seinem nach längerer Arbeitsunfähigkeit gestellten Antrag,
ihn einem Schwerbehinderten gleichzustellen, entsprach die Beklagte.
Auf den Widerspruch des beigeladenen Arbeitgebers hob die Beklagte die Gleichstellung jedoch wieder auf und lehnte den Antrag ab.

Das SG hob den Widerspruchsbescheid auf und begründete dies damit, daß der Widerspruch unzulässig gewesen sei;
dem Arbeitgeber stehe weder ein Klage- noch ein Widerspruchsrecht zu.

Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG die Klage abgewiesen.
Es teilt die Auffassung der Beklagten, dass der Arbeitgeber
- anders als bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- bei der Gleichstellung mit Schwerbehinderten ein Widerspruchs
- und Klagerecht habe und die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht gegeben seien, da der Kläger zur Erhaltung seines Arbeitsplatzes der Gleichstellung nicht bedürfe.

Mit der vom LSG zugelassenen Revision macht der Kläger geltend,
dem Arbeitgeber stehe kein Widerspruchsrecht zu;
außerdem sei die anfänglich vorgenommene Gleichstellung gerechtfertigt gewesen;
sein Arbeitsplatz als Bauzeichner sei infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung gefährdet.