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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtskosten trotz Recht zu meinen Lasten


Butschi-Viola
04.03.2010, 17:29
Hallo,

nachdem ich 2009 meinen damaligen Rechtstreit gegenüber meiner ehemaligen Arge in Sachen Umzug (siehe Thread) gewonnen hatte, war ich eigentlich sehr zufrieden, da zu meinem Recht entschieden wurde. Ich hatte damals einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, nun gut. Jetzt, nach mehreren Monaten schrieb mir das Gericht, dass ich für den Antrag Gerichtskosten in Sachen des Rechtsstreites von 30,00 Euro zahlen muss, obwohl ich den Streit gewonnen hatte. Also wies ich das Gericht daraufhin, dass ich deswegen keine Kosten begleichen muss. Aber das Gericht bleibt leider dabei, ich muss die Antragskosten bezahlen.

Meine Frage ist nun, kann ich die Kosten des Antrages meiner ehemaligen Argen in Rechnung stellen, da diese das Verfahren verloren haben?

Was ist, wenn ich wiederholt keine Antwort von dieser Arge bekomme? Wieder Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Zahlung der Gerichtskosten stellen??

Wäre für eine Antwort echt dankbar.

Gruß Butschi-Viola

Maarc
04.03.2010, 17:41
Hallo!

Im Normalfall fallen keine Kosten an.

Ich würde der ARGE die Rechnung schicken und ihnen sagen, dass sie es bezahlen sollen.


Komisch ist das Ganze trotzdem. Im Zweifelsfalle hol dir einen Beratungshilfeschein beim Rechtsanwalt und frage ihn.

Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und dann den RA fragen.

Step
04.03.2010, 17:46
Jetzt, nach mehreren Monaten schrieb mir das Gericht, dass ich für den Antrag Gerichtskosten in Sachen des Rechtsstreites von 30,00 Euro zahlen muss, obwohl ich den Streit gewonnen hatte.
Normalerweise werden Gerichtskosten vor dem Prozess erhoben. Daß Gerichtskosten vor dem Sozialgericht anfallen, ist mir gar nicht bekannt. Was steht denn im Kostenbescheid, worauf sich diese Kosten begründen?

Hast Du den Prozess gewonnen und gab es ein Urteil, oder hatte die ARGE während der Einstweiligen Anordnung den ablehnenden Bescheid geändert und der EA dadurch die Grundlage entzogen?

Also wies ich das Gericht daraufhin, dass ich deswegen keine Kosten begleichen muss. Aber das Gericht bleibt leider dabei, ich muss die Antragskosten bezahlen.Im Urteil wird auch eine Entscheidung zur Kostenverteilung getroffen. Steht etwas dazu darin?

Meine Frage ist nun, kann ich die Kosten des Antrages meiner ehemaligen Argen in Rechnung stellen, da diese das Verfahren verloren haben?Normalerweise sollte das das Gericht machen.

Was ist, wenn ich wiederholt keine Antwort von dieser Arge bekomme? Das Problem ist, daß der Kostenbescheid gegen Dich ausgestellt ist und wenn die ARGE sich "taub" stellt, dann vollstreckt das Gericht trotzdem gegen Dich.

Wieder Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Zahlung der Gerichtskosten stellen??Nein, das würde nichts bringen. Versuche zu klären, ob Du nachträglich Prozesskostenhilfe beantragen kannst.

Butschi-Viola
04.03.2010, 17:55
Es ist damals so gewesen, ich habe "nur" beim Amtsgericht gefragt, wie es mit der einstweiligen Verfügung ausschaut. Die sagten mir aber, ich müsste mich an das Sozialgericht wenden, ohne das vorher gewusst zu haben, welches Gericht jetzt genau dafür zuständig ist. Mir wurde auch nicht gesagt, dass mir Kosten beim Amtsgericht entstehen. Ich habe den Antrag noch zurückgenommen, als das Amtsgericht meinte, ob sie das als Rücknahme bewerten sollten. Daraufhin sagte ich ja! Ich habe das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass sie mir vorher sagen müssen, dass mir auch bei Rücknahme Kosten entstehen. Jetzt schickten die mir Anlagen, wo das drin steht. Woher soll ich das als Laie denn wissen? Ich habe doch nicht alle Paragrafen im Kopf.

Ich habe wie gesagt, den Prozess gewonnen und ein Urteil ist auch gefallen. Ich habe im Nachhinein mehr als 40,00 Euro Umzugskosten erhalten, das kam aber vom Sozialgericht der Beschluss, nur rückt mir jetzt das Amtsgericht nah, obwohl ich keinen Antrag gestellt hatte. Wusste gar nicht, dass auch bei Rücknahme Kosten entstehen und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen.

Step
04.03.2010, 18:15
Na das sind doch schon weider ganz andere Voraussetzungen als Du zuerst geschrieben hast.

Wenn ein Gericht (Sozialgericht mal ausgenommen) tätig werden soll, dann entstehen schon Gerichtskosten. Du hast einen Antrag gestellt und da sind die Kosten schon angefallen. Du hast den Antrag zurückgenommen, wodurch aber nicht die Kosten aufgehoben werden.

Es ist damals so gewesen, ich habe "nur" beim Amtsgericht gefragt, wie es mit der einstweiligen Verfügung ausschaut.
Es muß ja etwas mehr gewesen sein, als nur die Frage.

Ich habe den Antrag noch zurückgenommen, als das Amtsgericht meinte, ob sie das als Rücknahme bewerten sollten.Ein weiteres Indiz, daß Dein Antrag erfaßt und nicht nur als unverbindliche Anfrage gewertet wurde. Nebenbei erwähnt hättest Du eine Anfrage, ob das Gericht zuständig ist, auch telefonisch machen können.

Ich habe das Amtsgericht darauf hingewiesen, dass sie mir vorher sagen müssen, dass mir auch bei Rücknahme Kosten entstehen.Das ist Deine Meinung. Das Gericht muß Dir von sich aus gar nichts sagen.

Woher soll ich das als Laie denn wissen? Ich habe doch nicht alle Paragrafen im Kopf.Im Kopf nicht, aber ein Laie kann sich vorher informieren und das wird heutzutage verlangt.

Ich habe wie gesagt, den Prozess gewonnen und ein Urteil ist auch gefallen.Ja, aber das interessiert doch das Amtsgericht nicht. Die sind mit Deinem Antrag tätig geworden und wollen nun das Geld dafür.

nur rückt mir jetzt das Amtsgericht nah, obwohl ich keinen Antrag gestellt hatte.Wenn Du keinen Antrag gestellt hast, dann wären ja auch keine Kosten angefallen.

Wusste gar nicht, dass auch bei Rücknahme Kosten entstehen und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen.Es ist nirgendwo geregelt, daß man generell auf die Entstehung von Kosten hingewiesen werden muß. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, wie man so schön sagt.

Es tut mir leid, aber um diese Kosten kommst Du wohl nicht herum, es sei denn, daß Du rückwirkend noch Prozesskostenhilfe beantragen kannst.

Butschi-Viola
04.03.2010, 18:25
Wie gesagt, ich dachte damals, für solche Dinge wäre das Amtsgericht zuständig.

Danke für deine Hilfe, muss dann wohl oder übel zahlen. Das nächste Mal weiß ich Bescheid. ;-)

Step
04.03.2010, 18:36
Danke für deine Hilfe, muss dann wohl oder übel zahlen. Das nächste Mal weiß ich Bescheid. ;-)
Ich würde trotzdem beim Amtsgericht nochmal anfragen, wie es mit Prozesskostenhilfe dazu aussieht.

Oder hast Du vielleicht eine Rechtschutzversicherung? Die müßte das auf jeden Fall zahlen.

Butschi-Viola
05.03.2010, 11:14
Die sagen zu mir, dass ich das vorher hätte machen müssen. Ich habe das jetzt bezahlt, das nächste Mal weiß ich ja Bescheid.

Nein, eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. :-(

Step
05.03.2010, 11:18
Die sagen zu mir, dass ich das vorher hätte machen müssen.
Okay, dann kann man nichts mehr machen. Dann verbuche es halt als Lehrgeld. :-?

Butschi-Viola
05.03.2010, 11:22
Hehe, ja das werde ich machen. Hach, wenn es dieses Hartz IV nicht gebe und mehr Stellen zur Verfügung stehen würden, hätte man das ganze Desaster gar nicht.

Step
05.03.2010, 11:49
Vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit:

Du könntest beim Sozialgericht beantragen, die Gerichtskosten des Amtsgerichts der ARGE aufzuerlegen. Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden. Die Kosten gehören zu Deinem verauslagten Aufwand und sind im Rahmen der Kostenentscheidung der Einstweiligen Anordnung von der unterlegenen Partei zu übernehmen.

Einen Versuch wäre es wert.

Butschi-Viola
05.03.2010, 12:01
Super, danke für den Tipp. Ich versuche es mal!