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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit wegen fehlerhaften Zeiträumen auf Krankmeldung


ahnungkeine
04.03.2010, 19:33
Hallo
Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt, bekommen am 25.01.2010,- die haben geschrieben:


die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 01.01.2010 ganz aufgehoben. Sie sind seit dem 22.12.2009 bis voraussichtlich 22.01.2010 über ihr Beschäftigungsverhältnis hinaus arbeitsunfähig krank.
Somit kann eine Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III nicht eintreten.
Die Bewilligungsentscheidung ist aus folgenden Gründen aufzuheben:
Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist ( § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X ).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.
Ich habe geschrieben am 26.01.2010 und diesen Brief am selben Tag persönlich abgegeben und unterschreiben lassen mit Stempel.


An die Rechtsbehelfsstelle der Agentur …..............
Gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit …......... vom 22.01.2010, erhalten am 25.01.2010, AZ: ( meine Kundennummer ) lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Ich war nicht durchgehend vom 22.12 2009 – 22.01.2010 arbeitsunfähig krank. Sondern nur bis 31.12.2009 ( sh. Folgebescheinigung Dr. Hausarzt vom 28.12.2009 ). In der Zeit vom 01.01.2010 – 04.01.2010 war ich arbeitslos und habe mich auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unverzüglich am 04.01.2010 arbeitslos gemeldet.
Am 05.01.2010 wurde ich von Dr. Chirurg bis 11.01.2010 krank geschrieben ( sh. Erstbescheinigung vom 05.01.2010 ). Am 12.01.2010 wurde ich erneut von Dr. Hausarzt krank geschrieben ( sh. Bescheinigungen vom 12.01 und 25.01.2010 ) bis voraussichtlich 30.01.2010.
Dr. Hausarzt hat nach meiner Meinung irrtümlich die Arbeitsunfähigkeit immer ab 22.12.2009 durchgehend bescheinigt und wurde von mir leider nicht bemerkt. Ich bitte daher, mein Arbeitslosengeld ab 01.01.2010 zu bewilligen. Mfg. …............
Noch einige Daten von mir:
Erwerbslos seit 1.7.09 bis 22.11.09. Gearbeitet von 23.11.09 bis 31.12.09 aber ich wurde in der Arbeitszeit krank von 22.12.09 bis 31.12.09. Nun hatte ich noch 2 Tage Urlaub und die wurden mir mit dem Gehalt ausbezahlt, nun will das Arbeitsamt die 2 Tage mit einbeziehen, ??? weil ich ja 4 Tage nicht krank war, seltsam, die sagten auch noch etwas mit, das Ruht noch, habe keine Schimmer was die meinen. Es war immer die gleiche Krankheit, Operation war am 17.2.10.
Arbeitslos gemeldet am 4.1.10 bis dahin alles Ok. Bis der Brief kam mit der Sperre für Januar.
Widerspruch eingelegt und musste mich erneut zum 1.2.10 Arbeitslos melden. Erster März ist das Gehalt für Februar wieder gekommen. Meine frage:
habe ich Chancen, wenn nicht sollte ich zum Sozialgericht gehen, wenn ja, wie muss ich mich vorbereiten. Ist das erste mal für mich. Muss ich mich bei den negativen Bescheid gleich beim Sozialgericht melden? Kann ich jetzt schon ein Beratungsschein für den Anwalt beim AA beantragen ? Usw.
Ich brauch eure Hilfe und Tipps.
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Ahnungkeine :confused::confused::confused:

Butterbrot
04.03.2010, 19:47
Deine Ärzte haben ja lustige Namen:lol:.Ich würde erst einmal abwarten,was der Wiederspruch bringt.

ahnungkeine
05.03.2010, 00:25
Deine Ärzte haben ja lustige Namen:lol:.Ich würde erst einmal abwarten,was der Wiederspruch bringt.

Hallo Butterbrot
Hausarzt ist mein Hausarzt.
Chirurg ist mein Chirurg Arzt.
Kann ja nicht die Namen hier posten, :loll:

Dirk_.
05.03.2010, 21:47
Hallo ahnungkeine,

ma wenn Ich das hier lese;

(1) Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, oder wird er während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen (Leistungsfortzahlung)

hier entlang (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0312600)

Ich denke auch dass man hier den Widerspruch abwarten sollte.
:)
Wenn abgelehnt, dann Klage.

Gruß
Dirk

ahnungkeine
06.03.2010, 04:14
Hi Dirk
erstmal danke für die Antwort.
War gestern im Arbeitsamt und habe gefragt ( das vierte mal ) bei den ?Juristen? wie es aussehe mit meinem Widerspruch, ( die ersten 3 besuche sagten die, es liegt noch und es würde noch etwas dauern, fragen Sie dann in ein paar Wochen nach ).

Gestern bekam ich eine Antwort von der Frau, Sie sind gar nicht mehr drin im PC, muss das erst klären. Herr Ahnungkeine, ich rufe Sie nächste Woche an und sage Ihnen dann Bescheid wo der Fehler liegt. Da bin ich aber mal gespannt ob die anrufen. Gut das ich überall Kopien habe für den Notfall, denn Lumpen lass ich mich nicht.
Mit freundlichen Grüßen Ahnungkeine.


Ps. sind das wirklich Juristen im Arbeitsamt. ??

ratsuchende
06.03.2010, 07:26
Hallo!
Es kommt wohl nun darauf an, wie genau gezählt wird.

Wenn 2 Urlaubstage ausbezahlt wurden, dann ruht der Anspruch tatsächlich für 2 Tage. Also sähe es für mich folgendermaßen aus:

01.01. bis 02.01. Alg ruht wegen der 2 UT
03.01. bis 04.01. arbeitslos

ab da dann krank...ich weiß jetzt aber nicht, was wegen dem FT und WE passiert, wie das behandelt wird.

Im übrigen, es sind KEINE Juristen, die dort sitzen, zumindest nicht gehäuft!

ahnungkeine
06.03.2010, 16:30
Hallo ratsuchende
ich glaube noch zu wissen das die gesagt haben, Arbeitslos ab 03.01.2010 wegen der 2 Urlaubstage, wie ich das erste mal beim AA nachgefragt habe warum ich eine Speere bekomme. Doch ich bin mir jetzt ziemlich sicher.
Die sagten auch, so weit ich mich noch erinnern kann, das ab 03.01.10 bis 04.01.10 mindestens 3 bis 4 tage dazwischen liegen sollten ( müssen ) und 2 tage vielleicht zu wenig sein würden, Sie wusste es nicht wirklich und sagte, das müssen die Vorgesetzten oder die in der Rechtsabteilung entscheiden.
Aber das ich deswegen eine Speere bekomme von einen Monat ??


Die Speere bezieht sich doch wegen der Krankmeldung wo mich der Arzt Irrtümlich 2 mal immer ab den 22.12.09 krank schrieb als Folgebescheid, wo ich es nicht bemerkt habe.


Oder nehmen die, die 2 Sachen jetzt in einen zusammen, oder gehört es zusammen ??
Wenn ich so nachdenke, bin ich jetzt ratlos und weiß nicht mehr weiter. Sorry.
Mit freundlichen Grüßen Ahnungkeine

ratsuchende
07.03.2010, 07:20
Hallo!
ich denke, mit dem Widerspruch wird sich alles klären. Denn wenn für die Zeit vom 01.01. bis 04.01. definitiv keine AU vorlag, dann warst Du defininiv alo.

So wie Du schreibst, warst du bis 31.12. krank, und dann wieder ab 05.01.
im Nachhinein kann der Hausarzt ab dem 12.01. auch durch eine Folgebescheinigung nicht für den 01.01. bis 04.01. eine AU schreiben, da AU's nie rückwirkend geschrieben werden können.

ahnungkeine
07.03.2010, 17:28
Hallo ratsuchende
vielen dank.
habe noch etwas vergessen, wie ich am 26.1.10 im AA war, bin ich gleich zu meinem Hausarzt gefahren und habe ihm das geschildert das ich eine Sperre bekommen habe, wegen: Sie haben mich 2 mal irrtümlich eine Folgebescheinigung ab den 22.12.09 gegeben, eine Erstbescheinigung von Dr. Chirurg ab 5.1.10 bis 11.1.10 habe ich Ihm vorgelegt, mit mühe und Not hat er mir dann 2 neue Folgebescheinigung als Beweis ab den 5.1.10 für das AA ausgedruckt, ich bin dann sofort am 27.1.10 ins AA um 7.30 Uhr und habe dort die 2 AU abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen ahnungkeine

ratsuchende
12.03.2010, 07:43
Hallo!
Du kannst ja noch mal bei der KK anrufen oder hingehen, laß Dir dort die einschlägigen Vorschriften nennen, wonach eine nachträgliche Krankschreibung nicht möglich ist. Die kannst Du evtl. beim Widerspruch noch nachreichen...

Daß es definitiv nicht geht, nachträglich AU zu schreiben, bin ich mir sicher, weiß aber die leider die Grundlage nicht...

ahnungkeine
12.03.2010, 12:48
Hallo
mmmh,
R: Du kannst ja noch mal bei der KK anrufen oder hingehen, laß Dir dort die einschlägigen Vorschriften nennen, wonach eine nachträgliche Krankschreibung nicht möglich ist.


A: Habe ich noch am selben Tag gemacht wie ich mein Widerspruch abgegeben habe. Die von der KK haben mir empfohlen zum Arzt zu gehen und ich versuchen sollte mir die 2 AU von 22.12.09 ab den 5.1.10 neu aus zu drucken. Die 2 neuen AU habe ich am 27.1.10 im AA abgegeben und wurden zu meinen Unterlagen hinzugefügt.


R: Daß es definitiv nicht geht, nachträglich AU zu schreiben, bin ich mir sicher,


A: aber ich habe doch 2 neue AU von Arzt bekommen. Oder verstehe ich etwas nicht richtig. Sorry.

ahnungkeine
12.03.2010, 13:09
Hallo
heute wurde ich von AA angerufen und bekam Prompt die Antwort das meine unterlagen nicht auffindbar sind, ( komisch gelle )
Nun gehe ich am Montag den 15.3.10 hin, um meine Unterlagen neu abzugeben.
Was soll ich dazu noch sagen.

:( :( :(

ahnungkeine
15.03.2010, 20:47
Hallo
habe heute zum zweiten mal meine unterlagen abgegeben, wenn ich dann eine Antwort von AA bekomme melde ich mich wieder bei euch.

ahnungkeine
14.04.2010, 15:09
Hallo
war heute im AA und habe Recht bekommen, Januargeld wird überwiesen.
Nur die 2 Urlaubstage wo ich im Dezember mit ausbezahlt bekommen habe, wurden von der Januar Abrechnung abgezogen. Aber nicht so schlimm, so wird mein Konto etwas ausgeglichen.
Bin aber echt froh das es vorbei ist.
Mit freundlichen Grüßen ahnungkeine