ahnungkeine
04.03.2010, 19:33
Hallo
Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt, bekommen am 25.01.2010,- die haben geschrieben:
die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 01.01.2010 ganz aufgehoben. Sie sind seit dem 22.12.2009 bis voraussichtlich 22.01.2010 über ihr Beschäftigungsverhältnis hinaus arbeitsunfähig krank.
Somit kann eine Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III nicht eintreten.
Die Bewilligungsentscheidung ist aus folgenden Gründen aufzuheben:
Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist ( § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X ).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.
Ich habe geschrieben am 26.01.2010 und diesen Brief am selben Tag persönlich abgegeben und unterschreiben lassen mit Stempel.
An die Rechtsbehelfsstelle der Agentur …..............
Gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit …......... vom 22.01.2010, erhalten am 25.01.2010, AZ: ( meine Kundennummer ) lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Ich war nicht durchgehend vom 22.12 2009 – 22.01.2010 arbeitsunfähig krank. Sondern nur bis 31.12.2009 ( sh. Folgebescheinigung Dr. Hausarzt vom 28.12.2009 ). In der Zeit vom 01.01.2010 – 04.01.2010 war ich arbeitslos und habe mich auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unverzüglich am 04.01.2010 arbeitslos gemeldet.
Am 05.01.2010 wurde ich von Dr. Chirurg bis 11.01.2010 krank geschrieben ( sh. Erstbescheinigung vom 05.01.2010 ). Am 12.01.2010 wurde ich erneut von Dr. Hausarzt krank geschrieben ( sh. Bescheinigungen vom 12.01 und 25.01.2010 ) bis voraussichtlich 30.01.2010.
Dr. Hausarzt hat nach meiner Meinung irrtümlich die Arbeitsunfähigkeit immer ab 22.12.2009 durchgehend bescheinigt und wurde von mir leider nicht bemerkt. Ich bitte daher, mein Arbeitslosengeld ab 01.01.2010 zu bewilligen. Mfg. …............
Noch einige Daten von mir:
Erwerbslos seit 1.7.09 bis 22.11.09. Gearbeitet von 23.11.09 bis 31.12.09 aber ich wurde in der Arbeitszeit krank von 22.12.09 bis 31.12.09. Nun hatte ich noch 2 Tage Urlaub und die wurden mir mit dem Gehalt ausbezahlt, nun will das Arbeitsamt die 2 Tage mit einbeziehen, ??? weil ich ja 4 Tage nicht krank war, seltsam, die sagten auch noch etwas mit, das Ruht noch, habe keine Schimmer was die meinen. Es war immer die gleiche Krankheit, Operation war am 17.2.10.
Arbeitslos gemeldet am 4.1.10 bis dahin alles Ok. Bis der Brief kam mit der Sperre für Januar.
Widerspruch eingelegt und musste mich erneut zum 1.2.10 Arbeitslos melden. Erster März ist das Gehalt für Februar wieder gekommen. Meine frage:
habe ich Chancen, wenn nicht sollte ich zum Sozialgericht gehen, wenn ja, wie muss ich mich vorbereiten. Ist das erste mal für mich. Muss ich mich bei den negativen Bescheid gleich beim Sozialgericht melden? Kann ich jetzt schon ein Beratungsschein für den Anwalt beim AA beantragen ? Usw.
Ich brauch eure Hilfe und Tipps.
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Ahnungkeine :confused::confused::confused:
Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt, bekommen am 25.01.2010,- die haben geschrieben:
die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 01.01.2010 ganz aufgehoben. Sie sind seit dem 22.12.2009 bis voraussichtlich 22.01.2010 über ihr Beschäftigungsverhältnis hinaus arbeitsunfähig krank.
Somit kann eine Leistungsfortzahlung nach § 126 SGB III nicht eintreten.
Die Bewilligungsentscheidung ist aus folgenden Gründen aufzuheben:
Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist ( § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X ).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.
Ich habe geschrieben am 26.01.2010 und diesen Brief am selben Tag persönlich abgegeben und unterschreiben lassen mit Stempel.
An die Rechtsbehelfsstelle der Agentur …..............
Gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit …......... vom 22.01.2010, erhalten am 25.01.2010, AZ: ( meine Kundennummer ) lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Ich war nicht durchgehend vom 22.12 2009 – 22.01.2010 arbeitsunfähig krank. Sondern nur bis 31.12.2009 ( sh. Folgebescheinigung Dr. Hausarzt vom 28.12.2009 ). In der Zeit vom 01.01.2010 – 04.01.2010 war ich arbeitslos und habe mich auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses unverzüglich am 04.01.2010 arbeitslos gemeldet.
Am 05.01.2010 wurde ich von Dr. Chirurg bis 11.01.2010 krank geschrieben ( sh. Erstbescheinigung vom 05.01.2010 ). Am 12.01.2010 wurde ich erneut von Dr. Hausarzt krank geschrieben ( sh. Bescheinigungen vom 12.01 und 25.01.2010 ) bis voraussichtlich 30.01.2010.
Dr. Hausarzt hat nach meiner Meinung irrtümlich die Arbeitsunfähigkeit immer ab 22.12.2009 durchgehend bescheinigt und wurde von mir leider nicht bemerkt. Ich bitte daher, mein Arbeitslosengeld ab 01.01.2010 zu bewilligen. Mfg. …............
Noch einige Daten von mir:
Erwerbslos seit 1.7.09 bis 22.11.09. Gearbeitet von 23.11.09 bis 31.12.09 aber ich wurde in der Arbeitszeit krank von 22.12.09 bis 31.12.09. Nun hatte ich noch 2 Tage Urlaub und die wurden mir mit dem Gehalt ausbezahlt, nun will das Arbeitsamt die 2 Tage mit einbeziehen, ??? weil ich ja 4 Tage nicht krank war, seltsam, die sagten auch noch etwas mit, das Ruht noch, habe keine Schimmer was die meinen. Es war immer die gleiche Krankheit, Operation war am 17.2.10.
Arbeitslos gemeldet am 4.1.10 bis dahin alles Ok. Bis der Brief kam mit der Sperre für Januar.
Widerspruch eingelegt und musste mich erneut zum 1.2.10 Arbeitslos melden. Erster März ist das Gehalt für Februar wieder gekommen. Meine frage:
habe ich Chancen, wenn nicht sollte ich zum Sozialgericht gehen, wenn ja, wie muss ich mich vorbereiten. Ist das erste mal für mich. Muss ich mich bei den negativen Bescheid gleich beim Sozialgericht melden? Kann ich jetzt schon ein Beratungsschein für den Anwalt beim AA beantragen ? Usw.
Ich brauch eure Hilfe und Tipps.
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Ahnungkeine :confused::confused::confused: