Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug vom Amt genehmigt, jedoch keine Umzugskosten
Von A nach B
04.03.2010, 22:45
Hallo!
Ich habe heute vom Amt meinen Umzug von Eberswalde nach Berlin genehmigt bekommen.
Also ich darf mir eine Wohnung suchen und dann die nötigen Papiere holen usw.
Umziehen tue ich wegen der Ausbildung
Ich habe meine Beraterin gefragt wie es denn mit Umzugskosten aussieht.. ie meinte die werden nicht übernommen da ich theoretisch auch mit der Bahn immer hin und her fahren könnte.. macht sich aber doof da ich zwei Kinder habe.. deswegen die Genehmigung
Würden man mir in dem Fall trotzdem die Kaution als Darlehn genehmigen?
Liebe Grüße!
Butschi-Viola
05.03.2010, 11:20
Wenn ein Umzug beim Namen fällt, warum sollst du dann mit der Bahn hin und her fahren? Was ist das denn für ein Rotz? Die wurde der Umzug genehmigt, also hast du ein Recht auf Umzugskostenerstattung. Antrag stellen, abwarten, im Zweifelsfall gerichtlich vorgehen. Die Ämter verweigern, obwohl sie wissen, sie müssen zahlen. Du hast einen guten Grund angegeben.
Was meinst du mit Kaution? Wegen der Wohnung? Das ist eine Kann-Leistung, muss nicht unbedingt als Darlehen übernommen werden. Auch da hilft ein Antrag.
Zumal ich bezweifle, dass du dir das wegen deiner 2 Kinder gefallen lassen musst, denn sie können am Wenigsten dafür. Mach' der "Ollen" das mal klar.
Von A nach B
05.03.2010, 12:40
hallo,
und danke für deine antwort.
naja sie meinte halt dass ich umziehen möchte aus eigenen stücken.
so wird mir zwar der umzug genehmigt und auch dann dort die miete gezahlt aber umzugskosten gibt es nicht da, wie ich schon schrieb ich ja auch von eberswalde bis berlin jeden tag mit der bahn fahren könnte.. die entfernung würde es zulassen
da ich mir aber selber den "luxus" sozusagen gönnen will nicht jeden tag hin und her zufahren bekomme ich wohl die umzugskosten nicht
so hab ich das verstanden!!!
ich meine um die umzugskosten gehts mir eigentlich gar nicht so
ich möchte eh nicht viel kram mitnehmen wichtiger ist mir halt dass sie die kaution übernehmen
und deswegen die frage.. nicht dass sie das ablehnen würde aus dem selber grund wie sie "angeblich" die umzugskosten nicht übernehmen
man so viel text! :shock:
Also bis jetzt sind das alles nur Vermutungen aufgrund irgendwelcher Aussagen von irgendwelchen Sachbearbeitern. Oder hast Du irgendetwas schriftlich gemacht was auch schriftlich mit Begründung abgelehnt wurde ?
Wenn nicht, dann beantrage alles schriftlich.
Wie mein Vorposter schon schrieb, ist es kein Ablehnungsgrund, nur weil Du die Strecke täglich pendeln könntest. Das ist eine mündliche Aussage und ich kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Sachbearbeiter traut, sowas als Ablehnungsgrund in einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schreiben.
Was die Mietkaution angeht, so kann diese bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Darlehen übernommen werden. Alles Weitere dazu steht im §22 SGB II (http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html).
Von A nach B
05.03.2010, 14:06
naja gut dann werd ich das einfach mal beantragen.. und sehen was ist..
danke euch! :)
Ja,beantrag mal die Umzugskosten.
Mein Jobcenter hatte mir im letzten Jahr gesagt, dass die mir innerhalb von zwei Jahren nach Arbeitsaufnahme die Umzugskosten bezahlen.
Und mein Arbeitsort ist nur ca 40 km entfernt.
Von A nach B
05.03.2010, 15:32
@ela
wie dann haste erst zwei jahre später die umzugskosten zurück bekommen?
was denn das?
ich meine ist ja super wenn man was zurück bekommt oder überhaupt was bekommt.. aber man beantragt sowas ja weil man es sofort braucht und nicht erst zwei jahre später :wut:
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