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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugsgenehmigung schriftlich geben lassen?


Von A nach B
05.03.2010, 15:42
hey,

ich war ja gestern beim amt und habe gefragt ob das mit meinem umzug nicht schon früher ginge

naja dann hab ich mit meiner beraterin alles abgeklärt und sie meinte ich könnte nun alle nötigen/weiteren schritte gehen

alte wohnung kündigen

neue wohnung suchen, dann zum zuständigen amt im wohnort, wohnung bestätigen lassen [dass sie hart4 zulässig ist] und damit hier wieder zum amt

wir haben das aber nur mündlich besprochen, ich weis nicht ob das so gang und gäbe ist

mein freund meinte nun nicht dass wir die alte wohnung jetzt kündigen und die vom amt aufeinmal sagen nö is nicht und dann keine wohnung mehr haben

lieben gruß!

Step
05.03.2010, 15:47
mein freund meinte nun nicht dass wir die alte wohnung jetzt kündigen und die vom amt aufeinmal sagen nö is nicht und dann keine wohnung mehr haben
Da hat er vollkommen Recht. Mit Ämtern kommuniziert man nur schriftlich. Wenn es später darauf ankommt, haben die plötzlich "Gedächtnisschwund" und der Antragsteller ist dann der Leidtragende.

Von A nach B
05.03.2010, 15:52
alles klar alles muss ich nochmal und und sagen dass sie mir irgendwas schriftlich geben sollen..

Step
05.03.2010, 15:58
alles klar alles muss ich nochmal und und sagen dass sie mir irgendwas schriftlich geben sollen..

Nein!!! :grrr:

Trenne Dich von der mündlichen Kommunikation bei solchen Sachen! Beantrage alles schriftlich. Glaubst Du, wenn Du mündlich einen Antrag stellst, daß sich da noch jemand dran erinnern kann (will) ?

Du beantragst alles so wie es mündlich am xx.xx.xxx mit Frau/Herrn xxxx besprochen wurde und bittest umgehend um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid.

Von A nach B
05.03.2010, 16:08
soll ich den dann bei der frau abgeben?
denn mit ihr hab ich das ja besprochen.

ich meine von den umzugsplänen hat sie vorher schon gewusst

ich rede da ja nicht jedes mal mit na anderen

Step
05.03.2010, 16:22
soll ich den dann bei der frau abgeben?
Das kannst Du machen. Natürlich kopierst Du das Schriftstück vorher für Deine Unterlagen! Auf der Kopie läßt Du Dir den Empfang bestätigen.

Wenn Du Dich auf das Gespräch mit der Person beziehst und diese im Antrag auch mit Namen benennst, ist es egal, bei wem Du den Antrag angibst. Die werden dann schon miteinander sprechen. Es kann durchaus sein, daß die Entscheidung von einer anderen Abteilung und einer anderen Person getroffen wird.