Forumadmin
16.10.2006, 14:04
LG Hamm
3 Sa 248/02
Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, ein Zeugnis, das er einem ausscheidenden Mitarbeiter schreibt,
nach mehr als 15 Monaten auf den verspäteten Wunsch des damaligen Mitarbeiters noch einmal zu korrigieren.
Er kann zurecht davon ausgehen, daß sich derjenige,
der ein Zeugnis erhält, zeitnah wegen eventueller Korrekturen meldet.
3 Sa 248/02
Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, ein Zeugnis, das er einem ausscheidenden Mitarbeiter schreibt,
nach mehr als 15 Monaten auf den verspäteten Wunsch des damaligen Mitarbeiters noch einmal zu korrigieren.
Er kann zurecht davon ausgehen, daß sich derjenige,
der ein Zeugnis erhält, zeitnah wegen eventueller Korrekturen meldet.