wurzel122
07.03.2010, 14:16
Hallo,
wir bekommen den Kinderzuschlag. Jetzt ist die oma Gestorben und hat unseren Kidnern je 15000 € hinterlassen.
Laut Bank ist das Erbe das meiner Kinder von der Oma gerbet hat (je ca. 15000 € ) Fest Angelegt, kann also nicht Gekündigt werden.
Der Vertrag läuft erst in 2 Jahren aus. Bis zu disem Zeitpunkt läuft der Vertrag weiter auf den Namen der Oma. Erst mit Ablauf des Vertrages erhalten meine Kinder das Geld von der Bank überwiesen.
Frage:
Da das Geld bis zum Ablauf des Vertrages auf den Namen der Oma weiter läuft und meine Kinder das Geld erst in 2 Jahren ausbezahlt bekommt, darf dieses Geld doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Vermögen meiner Kinder angerechnet werden, oder ??
wir bekommen den Kinderzuschlag. Jetzt ist die oma Gestorben und hat unseren Kidnern je 15000 € hinterlassen.
Laut Bank ist das Erbe das meiner Kinder von der Oma gerbet hat (je ca. 15000 € ) Fest Angelegt, kann also nicht Gekündigt werden.
Der Vertrag läuft erst in 2 Jahren aus. Bis zu disem Zeitpunkt läuft der Vertrag weiter auf den Namen der Oma. Erst mit Ablauf des Vertrages erhalten meine Kinder das Geld von der Bank überwiesen.
Frage:
Da das Geld bis zum Ablauf des Vertrages auf den Namen der Oma weiter läuft und meine Kinder das Geld erst in 2 Jahren ausbezahlt bekommt, darf dieses Geld doch zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Vermögen meiner Kinder angerechnet werden, oder ??