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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag bei selbständigem Lebenspartner


Maddyliebe
07.03.2010, 14:52
Hallo,

hab eine etwas komplexere Frage zu unserem Anspruch auf Ki-Zuschlag.

Vorweg unsere Situation:

Ich-kein Einkommen, nur Mindestsatz Elterngeld
Er-selbständige Tätigkeit, Einkommen daraus und dass sehr unterschiedl. (letztes Jahr Einnahme-Ausgaben-BWA 16.735 Euro)
2 gemeinsame Kinder (3 Jahre und 9 Monate)
Miete 492 kalt
Heizung/Warmwasser 90
BK 70

Seit September 2009 bekommen wir Ki-Zuschlag (215 Euro, nachträglich doch 240 Euro). Nunmehr war der Bewilligungszeitraum (09/09-01/10) abgelaufen und ich musste einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Dies hab ich gemacht. Es ist sehr sehr schwierig das Einkommen meines LG zu schätzen, da dieser selbständig ist. Nunmehr hab ich bei meinem Zweitantrag wieder sein Einkommen geschätzt. Für 02/10 gab es nichts zu schätzen, weil hier Elterngeld i. H. v. 802 Euro floß. Sonst nix. Die restlichen Monate (03/10-07/10) hab ich auf 10.000 Euro (Summe der Betriebseinnahmen) geschätzt. Die Betriebsausgaben hab ich auf 1.950 Euro (02/10-07/10) geschätzt. Der nun uns zugeg. Bescheid sagt, dass wir für Februar 2010 Ki-Zuschlag i. H. v. 240,00 Euro erhalten.

Ein weitergehender Bescheid sagt, dass der Ki-Zuschlag ab März 2010 ausgeschlossen ist. Begründung: Der Gesamtbedarf ist gedeckt:

Unser Bruttoeinkommen wird auf 2300 Euro geschätzt.
Verbl. Gesamtbedarf der Bedarfsg. 1307 Euro
zu berücksichtig. Einkommen 1360 Euro

Nun ist es ja so, dass wir offenbar 53 Euro zuviel haben oder:confused:

Welche Möglichkeiten hab ich jetzt, nochmals an die Familienkasse heranzutreten und womöglich meine Angaben hinsichtlich des Einkommens meines LG zu revidieren??? Ich möchte denen gern verklickern, dass ich meinen Anspruch aufrecht erhalten will und durch eine BWA (wird quartalsweise gemacht, die nächste wird Anfang April 2010 erstellt) beweisen kann, dass wir doch Anspruch haben. Sollte ich erstmal auf einen genauen Berechnungsbogen bestehen (welche rechtliche Grundlage gibt es da?) und dann nochmal extra meinen Widerspruch begründen oder sollte ich gleich mitteilen, dass das Einkommen auf jeden Fall sich so entwickeln wird, dass wir einen Kinderzuschlag erhalten???

Was ich auch nicht verstehe ist die Berechnung der Kasse für Februar 2010, aber dann plötzlich sind es 2300 Euro brutto??? Ich dachte bei Selbständigen zählt der Durchschnittsverdienst??? Also hätten die doch die 802 + die von mir geschätzten 10.000 Euro nehmen müssen und geteilt durch 6 Monate??? Es sieht aber so aus als ob sie den Februar 2010 "einzeln" genommen haben????

Sorry für die vielen Fragen... Vllt. erbarmt sich hier jmd. und kann mir hilfreiche Tipps geben:-P

Vielen Dank im voraus!