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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungszeit Ausbildung-Studium


tool
28.08.2005, 23:02
Hallo.......
Ich habe am 28.06.05 meine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und wollte ab September 2005 studieren...
In der Zwischenzeit habe ich einen Nebenjob ausgeübt.
Nun habe ich leider den Sudienplatz nicht bekommen und muss mich jetzt arbeitslos melden.

Frage:

Ich habe was von "Sperrzeit" hier im Forum gelesen, werd ich jetzt geperrt weil ich mich nicht am 29.06.05 arbeitslos gemeldet habe?

So wie ich das vertseh, bekomm ich erst ALG I, aber für wie lange?

StephanK
29.08.2005, 09:46
Hallo tool,
die Sanktion für eine verspätete Meldung ist keine Sperrzeit, sondern eine Minderung des ALG-Anspruches für einen bestimmten Zeitraum.
Mir scheint aber, dass Du da drumherum kommen wirst:
SGB III § 37b Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder
Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.Trotzdem solltest Du natürlich möglichst bald den Weg zur Arbeitsagentur machen.

tool
29.08.2005, 10:10
Danke für die Antwort

und muss ich erst ALG I beantragen? für wie lange gilt das?
Ich habe ja den Ablehnungsbescheid der Uni erst am Donnerstag bekommen.

Also habe ich ja eigentlich nix falsch gemacht, oder?!

Wie sieht das aus mit Überbrückungsgeld, wann würd ich das erste Geld kriegen, wenn ich mich morgen arbeitslos melde?

StephanK
29.08.2005, 12:51
Anspruch auf ALG I hast Du nur, wenn Du zuvor lange genug versichert, also versicherungspflichtig beschäftigt warst; ob das bei Deinen "Nebenjob" so war, weiss ich nicht, nehme es aber eher nicht an.

Wenn das nicht so ist, dann bist Du Kandidat für ALG II.

Sinnvollerweise klärst Du das vorher selbst: guck Dir erst mal die Lohnabrechnungen von Deinem Nebenjob an, ob dort Beiträge für die Arbeitsförderung (=Arbeitslosenversicherung) abgeführt wurden oder nicht. Wenn ja, ist die Frage, ob das mindestens ein Jahr lang war.
Ist eine dieser beiden Voraussetzungen nicht gegeben, dann gibt es auch keinen Anspruch auf ("normales") Arbeitslosengeld, sondern nur auf ALG II. Darauf wirst Du allerdings nur dann Anspruch haben, wenn Deine Eltern finanziell extrem klamm sind, denn sie sind noch voll in der Unterhaltspflicht.

Die Bearbeitung von ALG II-Anträgen geht meiner Erfahrung nach in Köln relativ flott, d.h. in etwa drei bis vier Wochen, wenn Du von vornherein mit vollständigen Unterlagen (vor allem auch über Deine Wohnkosten) aufläufst. Wenn Du finanziell sehr auf dem trockenen sitzt, solltest Du nach einer Abschlagszahlung fragen.
Lass also keine weitere Zeit verstreichen...
Gutes Gelingen!