Roman77
29.08.2005, 14:15
Hallo an alle,
ich habe vorgestern Bescheid über ALG2 bekommen und habe eine Frage wegen Kosten für Unterkunft an euch, bitte helft mir.
Meine Daten:
Wohnungsgröße: 75 qm
Bedarfsgemeinschaft: 2 Erwachsene und 1 Kind
Kaltmiete: 345,06
Betriebskosten: 98,00
Heizkosten: 74,00
Mietstufe 1: 380 Euro Kaltmiete sind angemessen
Meine Frage:
Uns wurden auch 380,00 Kosten für Unterkunft und Heizung auch anerkannt, ist es auch richtig so? was ist mit restlichen 137,06 € die ich selber bezahlen muss?
Ich denke dass die Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten werden separat berechnet? Und die haben einfach 380,00 € angerechnet ohne irgendwelche auflistung.
Ich habe auf eine Seite ein Beispiel (http://region-uckermark-barnim.dgb.de/article/articleview/3331/1/149/) gefunden der genau meine Situation trifft:
Mietstufe I (ländlicher Raum), Baujahr 1992, angemessene Wohnfläche für drei Personen: 75 Quadratmeter = Wert in Wohngeldtabelle: 385 Euro Kaltmiete sind angemessen.
Angemessene kalte Betriebskosten (75 Quadratmeter mal 1,23) = 92,25 Euro. Angemessene Heizkosten: (75 Quadratmeter mal 1,16) = 87 Euro.
Tatsächliche Miete: Grundmiete 285 Euro, kalte Betriebskosten: 95 Euro (geringfügig zu hoch) = gesamt: 380 Euro. Tatsächliche Heizkosten: 85 Euro.
Insgesamt angemessen.
Also sind 380,00 € in meinem Fall richtig oder müssen alle Kosten übernommen werden da sie alle angemessen sind.
Bitte helft mir da ich kein Durchblick habe.
Im Vorraus Danke
Roman
ich habe vorgestern Bescheid über ALG2 bekommen und habe eine Frage wegen Kosten für Unterkunft an euch, bitte helft mir.
Meine Daten:
Wohnungsgröße: 75 qm
Bedarfsgemeinschaft: 2 Erwachsene und 1 Kind
Kaltmiete: 345,06
Betriebskosten: 98,00
Heizkosten: 74,00
Mietstufe 1: 380 Euro Kaltmiete sind angemessen
Meine Frage:
Uns wurden auch 380,00 Kosten für Unterkunft und Heizung auch anerkannt, ist es auch richtig so? was ist mit restlichen 137,06 € die ich selber bezahlen muss?
Ich denke dass die Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten werden separat berechnet? Und die haben einfach 380,00 € angerechnet ohne irgendwelche auflistung.
Ich habe auf eine Seite ein Beispiel (http://region-uckermark-barnim.dgb.de/article/articleview/3331/1/149/) gefunden der genau meine Situation trifft:
Mietstufe I (ländlicher Raum), Baujahr 1992, angemessene Wohnfläche für drei Personen: 75 Quadratmeter = Wert in Wohngeldtabelle: 385 Euro Kaltmiete sind angemessen.
Angemessene kalte Betriebskosten (75 Quadratmeter mal 1,23) = 92,25 Euro. Angemessene Heizkosten: (75 Quadratmeter mal 1,16) = 87 Euro.
Tatsächliche Miete: Grundmiete 285 Euro, kalte Betriebskosten: 95 Euro (geringfügig zu hoch) = gesamt: 380 Euro. Tatsächliche Heizkosten: 85 Euro.
Insgesamt angemessen.
Also sind 380,00 € in meinem Fall richtig oder müssen alle Kosten übernommen werden da sie alle angemessen sind.
Bitte helft mir da ich kein Durchblick habe.
Im Vorraus Danke
Roman