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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Unterkunft, bitte helft mir!


Roman77
29.08.2005, 14:15
Hallo an alle,

ich habe vorgestern Bescheid über ALG2 bekommen und habe eine Frage wegen Kosten für Unterkunft an euch, bitte helft mir.

Meine Daten:

Wohnungsgröße: 75 qm
Bedarfsgemeinschaft: 2 Erwachsene und 1 Kind
Kaltmiete: 345,06
Betriebskosten: 98,00
Heizkosten: 74,00

Mietstufe 1: 380 Euro Kaltmiete sind angemessen

Meine Frage:

Uns wurden auch 380,00 Kosten für Unterkunft und Heizung auch anerkannt, ist es auch richtig so? was ist mit restlichen 137,06 € die ich selber bezahlen muss?
Ich denke dass die Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten werden separat berechnet? Und die haben einfach 380,00 € angerechnet ohne irgendwelche auflistung.

Ich habe auf eine Seite ein Beispiel (http://region-uckermark-barnim.dgb.de/article/articleview/3331/1/149/) gefunden der genau meine Situation trifft:

Mietstufe I (ländlicher Raum), Baujahr 1992, angemessene Wohnfläche für drei Personen: 75 Quadratmeter = Wert in Wohngeldtabelle: 385 Euro Kaltmiete sind angemessen.

Angemessene kalte Betriebskosten (75 Quadratmeter mal 1,23) = 92,25 Euro. Angemessene Heizkosten: (75 Quadratmeter mal 1,16) = 87 Euro.

Tatsächliche Miete: Grundmiete 285 Euro, kalte Betriebskosten: 95 Euro (geringfügig zu hoch) = gesamt: 380 Euro. Tatsächliche Heizkosten: 85 Euro.

Insgesamt angemessen.

Also sind 380,00 € in meinem Fall richtig oder müssen alle Kosten übernommen werden da sie alle angemessen sind.

Bitte helft mir da ich kein Durchblick habe.

Im Vorraus Danke

Roman

StephanK
29.08.2005, 15:01
:welcome: Roman77,
Fragen wie Deine sind in einem überregionalen Forum immer schwierig zu beantworten, weil die Kosten der Unterkunft eine kommunale Angelegenheit sind und deswegen von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt werden.
Schau bitte mal in den Koblenzer Mietspiegel (http://www.koblenz.de/r20msvc_vis/bilder/firma1/Mietspiegel.pdf); dieser ist allerdings veraltet, so dass auf das dort angegebene Mietniveau einiges draufgeschlagen werden muss. Ausserdem gibt es in Rheinland-Pfalz landesweite Richtlinien (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_RheiPfa.pdf) vor allem zur Wohnungsgröße.
Anhand dieser Unterlagen wirst Du einigermaßen beurteilen können, ob Deine Wohnung bzw. die dafür fällige Miete im Rahmen ist.

Für Deine eigene Berechnung musst Du Rohmiete ("Kaltmiete") und Betriebskosten zusammenrechnen, das ist "die Miete"; nur die Heizkosten sind ein extra-Posten.

Die Wohngeldtabelle ist jedenfalls kein geeigneter Maßstab, um die Angemessenheit der Miethöhe zu beurteilen und kann dafür nicht herangezogen werden, siehe diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766).

Roman77
29.08.2005, 15:25
Hallo StephanK,

vielen Dank für deine Antwort und die PDF Dateien, werde das mal durch gehen.

Noch mal vielen Dank

MfG

Roman

Betroffener
30.08.2005, 00:14
Roman,

Aber Hallo,
und was ist mit den Heizkosten? Die gehören auf gar keinen Fall in die Kaltmiete + Nebenkosten sondern sind ein separater Posten zusätzlich zu den 380 Euro.

Was steht denn nun wirklich auf dem Bescheid?

Ansonsten vielleicht hilfreich:
http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Oder-Spree-Brandenburg.pdf

Ansonsten gebe ich Dir mal als PN eine Telefonnummer durch.

Roman77
30.08.2005, 17:19
Hallo,

ich war heute bei IG Metall (bin dort Mitglied), sie haben den Bescheid geprüft und haben mich zur Rechtsschutzabteilung geschickt. Die werden jetzt ein Widerspruch einlegen und Verwaltungsakte anfragen und die ganze Sache dann selbst ausrechnen.

Bin mal gespannt was da rauskommt.

Grüß