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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bei Umzugsgenehmigung Kontoauszüge vorlegen ?


prüfer
11.03.2010, 22:01
Guten Abend!

Fals ich jetzt ins Falsche Eck gepostet hab war dies nicht meine Absicht!

Ich hoffe ihr könnt mir gerade aus meiner Lage helfen!:patsch:

Folgendes:

Beziehe derzeit noch bis zum 01.07. alg 1 danach zum Glück wieder Arbeit:sensationell:

Bin aktuell in der bedarfsgemeinschaft zuhause!
Meine Freundin im 4 mon schwanger wohnt ebenfalls noch zuhause wir sind beide unter 25....

Jedenfalls haben wir uns eine wohnung zsm genommen sprich vorher genehmigen lassen etc. und gestern den mietvertrag unterschrieben und direkt umgemeldet!

Heute morgen haben wir uns die Anträge geholt und müssen diese in ca 10 tagen einreichen!

Vorab möchte ich sagen das dies nur eine lösung bis zum ende juli ist!!!

Ich setz ja kein Kind in die Welt um vom Staat zu leben!

Abgesehen von diversen unterlagen benötigen sie die Kontoauszüge von uns beiden der letzten 3 monate obwohl ich alg 1 beziehe...

An und für sich hab ich da kein problem mit nur zahle ich für meinen Vater von meinem Konto aus diverse Rechnungen!Das Geld zahlt er jedoch vorher Bar ein!

Bei den Rechnungen handelt es sich um Heizöl, Istarechnungen, sowie Grundsteuerzahlungen an die Stadt!
Ein Scheck in Höhe von 2000€ wurde ebenfalls eingereicht und abgehoben!

Mein Dad (von meiner mum getrennt lebend) besitzt 2 Häuser in einer anderen Stadt die allerdings bis auf 2 mietern leer stehen...
Besser gesagt gehören sie der Bank!


Ich glaube ich habe jetzt nen riesen Problem oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen !

Step
11.03.2010, 22:26
Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, ist es üblich, daß Kontoauszüge aller zur BG gehörenden Personen vorgelegt werden sollen.

prüfer
11.03.2010, 22:30
Ja das dachte ich mir schon:(
Danke für ihre Antwort

Aber wie sieht es mit den Überweisungen aus?

Einer ne Idee für mich?

Step
11.03.2010, 22:41
Aber wie sieht es mit den Überweisungen aus?

Einer ne Idee für mich?

Besteht denn die BG schon (geht aus Deinem Beitrag nicht eindeutig hervor) oder entsteht sie erst mit Einzug in die neue Wohnung?

Wenn es also ein Erstantrag auf ALG II ist, dann dürfen Kontoauszüge, die einen Zeitraum vor der Bedürftigkeit betreffen, nicht zur Vorlage verlangt werden.

prüfer
11.03.2010, 22:52
Hallo und vielen dank wirklich!

Also die BG entsteht erst beim Einzug und ich bekomme derzeit alg1 ...
Ich weiss nicht was ich machen soll denn der vermieter will ja sein geld am ersten!

Wenn ich meine Kontoauszüge zeige springen die wahrscheinlich im dreieck!
Aber wie gesagt ich überweise es nur für meinen alten Herrn:(

Und wenn ich es verweigere wer weiss was dann passiert:patsch:

Step
11.03.2010, 23:05
Und wenn ich es verweigere wer weiss was dann passiert:patsch:
Gib den Antrag am besten persönlich ab und sprich alles mit der Leistungsabteilung durch. Anstatt der Kontoauszüge reichst Du wenn möglich einen tagesaktuellen Ausdruck des Kontostandes ein und teilst ganz sachlich mit, daß Du eben keine Kontoauszüge vorlegst, da Du in dem Fall dazu nicht verpflichtet bist. Sollte dies trotzdem verlangt werden, dann würde die ARGE Dich unter den Generalverdacht des Leistungsbetruges stellen, und das mußt Du Dir nicht vorwerfen lassen.

Wie es da weitergeht, mußt Du auf Dich zukommen lassen. Entweder der Sachbearbeiter kennt die Gesetzeslage und akzeptiert das so, oder es wird Dir schriftlich die fehlende Mitwirkung vorgeworfen, wogegen Du dann in Widerspruch gehen mußt.

prüfer
11.03.2010, 23:16
ohje..
Also im Ernstfall kann es passieren das ich keine Leistungen bekomme obwohl ich bereits alg 1 bekomme?

Wie sieht es mit meiner verlobten aus bekommt sie auch nix wegen mir?

Und wenn ich denen die auszüge zeige und alles erkläre evtl mit schriftlichem
schrieb von meinem dad?

greetz

Step
11.03.2010, 23:23
ohje..
Also im Ernstfall kann es passieren das ich keine Leistungen bekomme obwohl ich bereits alg 1 bekomme?
Es wird hier ALG II beantragt. Das ALG I hat damit nichts zu tun. Das bekommst Du weitergezahlt, es wird jedoch auf das ALG II der BG angerechnet.

Wie sieht es mit meiner verlobten aus bekommt sie auch nix wegen mir?Wahrscheinlich wird die komplette Antragsbearbeitung erstmal eingestellt werden, bis alle BG-Mitglieder ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind.

Und wenn ich denen die auszüge zeige und alles erkläre evtl mit schriftlichem
schrieb von meinem dad?Das läßt sich schwer sagen und kann hier wohl auch nicht geklärt werden. Sicher hat es einen Grund, warum Ihr das so gemacht habt.