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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen zur Abwendung einer Sperrzeit bei Eigenkündigung


dtpchris
12.03.2010, 10:42
hallo,

wie schon oben im titel benannt brauche ich mal unterstützung.

folgendes problem:

ich habe meinen arbeitsvertrag (job verpackungsentwickler) selbständig gekündigt und logischer weise 12 wochen sperrzeit bekommen. nachdem widerspruch sind es nun mehr 6 wochen. folgende gründe habe ich angegeben:

ca 11 std. tägliche arbeitszeit ohne feste pausen oder arbeitsunterbrechung, meines erachtens verstöße gegen das arbeitszeitgesetz §3,§4 die überstunden (ca. 600 std) wurden nicht bezahlt und konnten auch nicht abgebummelt werden. (die arbeitszeiterfassung lag der agentur vor)

aus dieser überarbeitung entstanden fehler im tagesgeschäft die zu gesprächen mit der geschäftsleitung führten und mir dann öfters nahegelegt wurde meine arbeit korrekter und effizienter aus zuführen. meine arbeiten wurden dann immer häufiger respektlos kommentiert und ein enormer leistungsdruck war die folge.


nach einem jahr war ich derartig ausgebrannt das ich zur kündigung "gezwungen" war.

frage: ist die belegte arbeitszeitüberschreitung ausreichend um vor dem sozialgericht die komplette sperrzeit anzufechten?

Butterbrot
12.03.2010, 11:17
Ich glaube das solltest du besser einen Anwalt fragen.

Step
12.03.2010, 11:20
Ich glaube das solltest du besser einen Anwalt fragen.
Na das ist ja ein ganz toller Tip :wut:

dtpchris
12.03.2010, 11:25
den nicht ganz billigen anwalt wollte ich vermeiden....hat sonst noch jemand erfahrungen oder ideen bezüglich meiner frage?

Butterbrot
12.03.2010, 13:31
Ich rate dir trotzdem zu einem Anwalt. 1. Wenn du dem Anwalt zu beginn des Gesprächs sagst, das du eine Erstberatung haben möchtest , dann darf er nicht mehr wie 190 Euro dafür berechnen ( § 34 Abs 1,S.3,2.Halbsatz RVG ). Er kann dir am besten sagen, ob sich eine Klage lohnt.Außerdem wenn du die Klage gewinnst, trägt die Gegenseite deine gesammten Kosten. Und darum ist der Rat eines Anwalts so wichtig, denn nur er kann dir wirklich sagen ob sich eine Klage lohnt. Und da der Anwalt weiß, wie wenig Geld du als Arbeitslose hast, wird er auch nur zu einer Klage raten ,wenn er sich dessen ganz sicher ist.

spaceman
12.03.2010, 13:35
Man sollte vor jeder Eigenkündigung erst mal Rücksprache mit der Agentur halten. So läßt sich eine Sperrzeit in den meisten Fällen vermeiden, natürlich nur wenn die Gründe wirklcih gerechtfertigt sind.

Aber das ist nun mal zu spät.

Ob das bei dir alles eine Sperre rechtfertigt oder nicht kann man hier nicht sagen. Ich als Laie würde mal sagen keine Sperre (mehr) Angaben ohen Gewähr.

Grundsätzlich sind diese Entscheidungen alles Einzelfälle und wohl nicht auf jeden Fall anwendbar.

dtpchris
12.03.2010, 13:59
ja das ist halt immer eine einzelfallentscheidung. hat denn hier jemand schon mal wegen zu vieler überstunden gekündigt?

Step
12.03.2010, 14:35
hat denn hier jemand schon mal wegen zu vieler überstunden gekündigt?
Wahrscheinlich nicht, da das ja kein Kündigungsgrund ist.

Wenn die Vergütung von Überstunden nicht innerhalb einer eventuellen Verfallszeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht wird, ist es ohnehin schwierig, an die Vergütung zu kommen.

Pharao
12.03.2010, 15:04
frage: ist die belegte arbeitszeitüberschreitung ausreichend um vor dem sozialgericht die komplette sperrzeit anzufechten?
Hi Dtpchris,

vor Gericht zählt leider immer : "Recht haben, heißt nicht immer Recht bekommen" :(

Vondem hier wäre ein Anwalt wirklich die beste Lösung oder evtl. eine Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen). Schade das du es nicht ganz mit dem Widerspruch geschaft hast, denn jetzt bleibt dir ja nur noch der Weg zu klagen übrig.

Sicherlich ist es immer Hilfreich soviele Beweise vorlegen zu können, das es für dich unzumutbar war dort weiter zu Arbeiten.