dtpchris
12.03.2010, 10:42
hallo,
wie schon oben im titel benannt brauche ich mal unterstützung.
folgendes problem:
ich habe meinen arbeitsvertrag (job verpackungsentwickler) selbständig gekündigt und logischer weise 12 wochen sperrzeit bekommen. nachdem widerspruch sind es nun mehr 6 wochen. folgende gründe habe ich angegeben:
ca 11 std. tägliche arbeitszeit ohne feste pausen oder arbeitsunterbrechung, meines erachtens verstöße gegen das arbeitszeitgesetz §3,§4 die überstunden (ca. 600 std) wurden nicht bezahlt und konnten auch nicht abgebummelt werden. (die arbeitszeiterfassung lag der agentur vor)
aus dieser überarbeitung entstanden fehler im tagesgeschäft die zu gesprächen mit der geschäftsleitung führten und mir dann öfters nahegelegt wurde meine arbeit korrekter und effizienter aus zuführen. meine arbeiten wurden dann immer häufiger respektlos kommentiert und ein enormer leistungsdruck war die folge.
nach einem jahr war ich derartig ausgebrannt das ich zur kündigung "gezwungen" war.
frage: ist die belegte arbeitszeitüberschreitung ausreichend um vor dem sozialgericht die komplette sperrzeit anzufechten?
wie schon oben im titel benannt brauche ich mal unterstützung.
folgendes problem:
ich habe meinen arbeitsvertrag (job verpackungsentwickler) selbständig gekündigt und logischer weise 12 wochen sperrzeit bekommen. nachdem widerspruch sind es nun mehr 6 wochen. folgende gründe habe ich angegeben:
ca 11 std. tägliche arbeitszeit ohne feste pausen oder arbeitsunterbrechung, meines erachtens verstöße gegen das arbeitszeitgesetz §3,§4 die überstunden (ca. 600 std) wurden nicht bezahlt und konnten auch nicht abgebummelt werden. (die arbeitszeiterfassung lag der agentur vor)
aus dieser überarbeitung entstanden fehler im tagesgeschäft die zu gesprächen mit der geschäftsleitung führten und mir dann öfters nahegelegt wurde meine arbeit korrekter und effizienter aus zuführen. meine arbeiten wurden dann immer häufiger respektlos kommentiert und ein enormer leistungsdruck war die folge.
nach einem jahr war ich derartig ausgebrannt das ich zur kündigung "gezwungen" war.
frage: ist die belegte arbeitszeitüberschreitung ausreichend um vor dem sozialgericht die komplette sperrzeit anzufechten?