WEGHARZ
13.03.2010, 16:20
Hallo zusammen,
diese Zeilen schreibe ich wegen der aktuellen Hartz (Hetz) IV Debatte von gewissen realitätsentfremdeten, scheinheiligen Politikern, die
sehr negativ, hochnäsig über ALG II Bezieher herziehen. Mir stinkt das gewaltig, was diese von sich geben.
Vor allem einige Politiker aus den Reihen der FDP (Herr Westerwelle), CDU (Herr Koch) und auch der CSU setzen Attacken gegen die ALG II Bezieher.
Und die entsozialisierte SPD und die Grünen tun so als, daß Sie sich für die ALG II Bezieher einsetzen. Wer hat denn dann die
Arbeitslosenhilfe abgechafft und diese unsinnige ALG II federführend eingeführt? Diese Scheinheiligen!
Von seiten der SPD ist bis jetzt noch kein Vorschlag für die Änderung bzgl. der Regelung des Schonvermögens gekommen. Welche ein
Trauerspiel der SPD, welche sich früher für soziale Belange sich relativ gut einsetzte. Mir ist es aktuell wurscht, wenn sich die SPD sich im
Sturzflug der 5% Hürde bei den nächsten Bundestagswahlen nähert.
Ich beziehe Stellung gegen folgende Punkte von einigen Politikern
- 1. es muß Anreiz für ALG II Bezieher geschaffen werden, wieder zu arbeiten
- 2. der der arbeitet, muß mehr haben als der, der nicht arbeitet
Stellungsnahme zu Punkt 1: <"Anreiz zur Arbeitsaufnahme von ALG II Bezieher">
In was für einer Scheinwelt leben eigentlich einige Politiker, wenn diese meinen, daß man als Arbeitssuchender sich eine Arbeit
aussuchen kann! Diese Aussage zu Punkt 1 hört sich fast so an, daß jeder erwerbsfähige ALG II Bezieher zujederzeit
die Möglichkeit hat, eine Arbeit zu bekommen.
Ich habe bis jetzt schon zig Bewerbungen gemacht und erhielt bis jetzt nur Absagen und keine Zusagen. Mir liegt bis dato noch kein Arbeitsvertrag vor,
wo ich dann die Möglichkeit hätte, bei einer Firma wieder eine Tätigkeit aufzunehmen und dem beschissenen HARTZ IV System zu entfliehen.
Ich denke, daß die überwiegende Mehrheit der erwerbsfähigen ALG II Bezieher zurzeit keinen Arbeitsvertrag vor sich liegen hat, so daß
dann aufgrunddessen nicht die Option vorliegt, eine Beschäftigung nachzugehen. Ich verstehe dann nicht, daß einige Politiker sich diesen
einfachen Gedankengang verschließen.
Wie kann man als Politiker unüberlegt solch einen Mist von sich geben? Das kann ja nur davon herrühren, daß man von der Realität am
Arbeitsmarkt und bei der Arbeitssuche kaum eine Ahnung hat.
Stellungsnahme zu Punkt 2 "der, der arbeitet, muß mehr haben als der, der nicht arbeitet":
Wenn jemand eine solche Forderung von sich gibt, das ist das für mich eine hirnloser, schnell geschossener Gedankengang ohne genauere Überlegung.
Dabei haben einige Politiker nicht an die Arbeitslosenversicherung für das Arbeitslosengeld I gedacht.
Wenn man eine solche forderung der öfffentlichkeit preisgibt, dann muß man schon genau spezifizieren, was für eine personengruppe man damit
genau meint. Also mit dieser Aufteilung von Personen die arbeiten und die nicht arbeiten; würde die Forderung implizieren, daß alle ALG I Empfänger
Leistungen in Höhe eines ALG II Beziehers ohne befristeten Zuschlag bekommen müßten. Dies ist natürlich ein Schmarrn. Jeder ALG I Empfänger hat sich die Leistung
von 60+x % des letzten Nettogehaltes redlich verdient. Dafür ist auch die ALG I Versicherung dazu da.
Wollen etwa ein paar hochnäsige, dekadente Politiker besonders aus den Reihen der FDP die Arbeitslosenversicherung abschaffen?
Fakt ist es, daß es dann es zig Alg I Bezieher gibt, die mehr als ein sozialversich.pfl. Beschäftiger sowie ALG II Aufstocker verdienen. Das ist doch klar.
Wie kann man sich solchen einen fakt verschließen.
Desweiteren würde diese Forderung implizieren, daß der befristete Zuschlag zum ALG II abgeschafft werden müßte. Dieser Zuschlag soll ja die Reduzierung vom
ALG I - Leistungsniveau zum ALG II Leistungsniveau (ohne Zuschlag) abfedern.
Also wenn eine solche Forderung gestellt wird, dann muß man schon genau die Personengruppe nennen, für die die Forderung gelten soll.
Also nehmen wir den Fall eines Alleinstehenden der arbeitet (arbi) und einen der nicht arbeitet (narbi) und alg II ohne befristeten Zuschlag erhält. Zusätzlich seien die Vermögensverhältnisse und das Alter von narbi und arbi gleich.
Für diesen Fall halte ich Forderung zu Punkt 2 überflüssig. Genauso ist überflüssig zu erwähnen, daß vor dem 34. Spieltag der 33. Spieltag der Fußball Bundesliga ist.
Fakt ist doch, daß jeder der arbeitet und der bei geringen Verdienst zum ALG II aufstockt, immer mehr hat, als derjenige der nicht arbeitet und keinen Zuschlag erhält
und demzufolge nur den Regelsatz +Unterkunftskosten erhält.
Im ersten Fall, wenn der Nettolohn des Arbeiters arbi größer als die Regelleistung + erstattete Unterkunftskosten des ALG II Beziehers narbi ist,
dann ist Punkt 2. glasklar:
Im anderen Fall wenn der Nettolohn von arbi kleiner der Regelleistung + erstattete Unterkunftskosten von narbi ist,
dann kann arbi zum ALG II aufstocken, so daß arbi mehr Gesamteinkünfte (Hinzuverdienst + ALG II Leistung) als narbi hat, so daß dann wiederum Punkt 2 zutrifft.
Das ist doch eine triviale Erkenntnis!
In der ganzen Diskussion vergleichen dann einige wieder "Äpfel" mit "Birnen"!
Da werden dann die Summe der Regelleistungen einer Bedarfgsgruppe (z.B. Alleinerziehende(r) + 2 Kinder) mit den Nettolohn eines Arbeiters mit 2 Kinder
verglichen.
Hier ein fiktives Beispiel:
- ALG II - Bedarfgsgemeinschaft: Mann 50 J., 1. Kind 15 J., 2. Kind 10 J. / 503€ Miete
Hartz IV Leistungen: 359€ (M. 50J) + 287€ (K.15 J) + 251€ (K.10 J) + 503€ Miete = 1400€
- Arbeiter mit 2 Kinder (1. Kind 15 J., 2. Kind 10 J.):
Gehalt 1300€ + Kindergeld: 2*184€ = 1668€
Da vergleichen dann einige nur das Gehalt von 1300€ des Arbeiters mit den 1400 € Leistung an die Bedarfsgemeinschaft
und verschweigen dann im gleichen Zuge, daß der Arbeiter auch ein Kindergeld von 368€ erhält, so daß dann der Arbeiter mit den Kindergeld mehr Geld zur Verfügung als die ALG II - Bedarfgsgemeinschaft hat.
Danke für euer Durchhaltevermögen beim Lesen!
Wie ist bitte eure Sichtweise zu meinen Diskussionspunkten?
LG WEGHARZ
diese Zeilen schreibe ich wegen der aktuellen Hartz (Hetz) IV Debatte von gewissen realitätsentfremdeten, scheinheiligen Politikern, die
sehr negativ, hochnäsig über ALG II Bezieher herziehen. Mir stinkt das gewaltig, was diese von sich geben.
Vor allem einige Politiker aus den Reihen der FDP (Herr Westerwelle), CDU (Herr Koch) und auch der CSU setzen Attacken gegen die ALG II Bezieher.
Und die entsozialisierte SPD und die Grünen tun so als, daß Sie sich für die ALG II Bezieher einsetzen. Wer hat denn dann die
Arbeitslosenhilfe abgechafft und diese unsinnige ALG II federführend eingeführt? Diese Scheinheiligen!
Von seiten der SPD ist bis jetzt noch kein Vorschlag für die Änderung bzgl. der Regelung des Schonvermögens gekommen. Welche ein
Trauerspiel der SPD, welche sich früher für soziale Belange sich relativ gut einsetzte. Mir ist es aktuell wurscht, wenn sich die SPD sich im
Sturzflug der 5% Hürde bei den nächsten Bundestagswahlen nähert.
Ich beziehe Stellung gegen folgende Punkte von einigen Politikern
- 1. es muß Anreiz für ALG II Bezieher geschaffen werden, wieder zu arbeiten
- 2. der der arbeitet, muß mehr haben als der, der nicht arbeitet
Stellungsnahme zu Punkt 1: <"Anreiz zur Arbeitsaufnahme von ALG II Bezieher">
In was für einer Scheinwelt leben eigentlich einige Politiker, wenn diese meinen, daß man als Arbeitssuchender sich eine Arbeit
aussuchen kann! Diese Aussage zu Punkt 1 hört sich fast so an, daß jeder erwerbsfähige ALG II Bezieher zujederzeit
die Möglichkeit hat, eine Arbeit zu bekommen.
Ich habe bis jetzt schon zig Bewerbungen gemacht und erhielt bis jetzt nur Absagen und keine Zusagen. Mir liegt bis dato noch kein Arbeitsvertrag vor,
wo ich dann die Möglichkeit hätte, bei einer Firma wieder eine Tätigkeit aufzunehmen und dem beschissenen HARTZ IV System zu entfliehen.
Ich denke, daß die überwiegende Mehrheit der erwerbsfähigen ALG II Bezieher zurzeit keinen Arbeitsvertrag vor sich liegen hat, so daß
dann aufgrunddessen nicht die Option vorliegt, eine Beschäftigung nachzugehen. Ich verstehe dann nicht, daß einige Politiker sich diesen
einfachen Gedankengang verschließen.
Wie kann man als Politiker unüberlegt solch einen Mist von sich geben? Das kann ja nur davon herrühren, daß man von der Realität am
Arbeitsmarkt und bei der Arbeitssuche kaum eine Ahnung hat.
Stellungsnahme zu Punkt 2 "der, der arbeitet, muß mehr haben als der, der nicht arbeitet":
Wenn jemand eine solche Forderung von sich gibt, das ist das für mich eine hirnloser, schnell geschossener Gedankengang ohne genauere Überlegung.
Dabei haben einige Politiker nicht an die Arbeitslosenversicherung für das Arbeitslosengeld I gedacht.
Wenn man eine solche forderung der öfffentlichkeit preisgibt, dann muß man schon genau spezifizieren, was für eine personengruppe man damit
genau meint. Also mit dieser Aufteilung von Personen die arbeiten und die nicht arbeiten; würde die Forderung implizieren, daß alle ALG I Empfänger
Leistungen in Höhe eines ALG II Beziehers ohne befristeten Zuschlag bekommen müßten. Dies ist natürlich ein Schmarrn. Jeder ALG I Empfänger hat sich die Leistung
von 60+x % des letzten Nettogehaltes redlich verdient. Dafür ist auch die ALG I Versicherung dazu da.
Wollen etwa ein paar hochnäsige, dekadente Politiker besonders aus den Reihen der FDP die Arbeitslosenversicherung abschaffen?
Fakt ist es, daß es dann es zig Alg I Bezieher gibt, die mehr als ein sozialversich.pfl. Beschäftiger sowie ALG II Aufstocker verdienen. Das ist doch klar.
Wie kann man sich solchen einen fakt verschließen.
Desweiteren würde diese Forderung implizieren, daß der befristete Zuschlag zum ALG II abgeschafft werden müßte. Dieser Zuschlag soll ja die Reduzierung vom
ALG I - Leistungsniveau zum ALG II Leistungsniveau (ohne Zuschlag) abfedern.
Also wenn eine solche Forderung gestellt wird, dann muß man schon genau die Personengruppe nennen, für die die Forderung gelten soll.
Also nehmen wir den Fall eines Alleinstehenden der arbeitet (arbi) und einen der nicht arbeitet (narbi) und alg II ohne befristeten Zuschlag erhält. Zusätzlich seien die Vermögensverhältnisse und das Alter von narbi und arbi gleich.
Für diesen Fall halte ich Forderung zu Punkt 2 überflüssig. Genauso ist überflüssig zu erwähnen, daß vor dem 34. Spieltag der 33. Spieltag der Fußball Bundesliga ist.
Fakt ist doch, daß jeder der arbeitet und der bei geringen Verdienst zum ALG II aufstockt, immer mehr hat, als derjenige der nicht arbeitet und keinen Zuschlag erhält
und demzufolge nur den Regelsatz +Unterkunftskosten erhält.
Im ersten Fall, wenn der Nettolohn des Arbeiters arbi größer als die Regelleistung + erstattete Unterkunftskosten des ALG II Beziehers narbi ist,
dann ist Punkt 2. glasklar:
Im anderen Fall wenn der Nettolohn von arbi kleiner der Regelleistung + erstattete Unterkunftskosten von narbi ist,
dann kann arbi zum ALG II aufstocken, so daß arbi mehr Gesamteinkünfte (Hinzuverdienst + ALG II Leistung) als narbi hat, so daß dann wiederum Punkt 2 zutrifft.
Das ist doch eine triviale Erkenntnis!
In der ganzen Diskussion vergleichen dann einige wieder "Äpfel" mit "Birnen"!
Da werden dann die Summe der Regelleistungen einer Bedarfgsgruppe (z.B. Alleinerziehende(r) + 2 Kinder) mit den Nettolohn eines Arbeiters mit 2 Kinder
verglichen.
Hier ein fiktives Beispiel:
- ALG II - Bedarfgsgemeinschaft: Mann 50 J., 1. Kind 15 J., 2. Kind 10 J. / 503€ Miete
Hartz IV Leistungen: 359€ (M. 50J) + 287€ (K.15 J) + 251€ (K.10 J) + 503€ Miete = 1400€
- Arbeiter mit 2 Kinder (1. Kind 15 J., 2. Kind 10 J.):
Gehalt 1300€ + Kindergeld: 2*184€ = 1668€
Da vergleichen dann einige nur das Gehalt von 1300€ des Arbeiters mit den 1400 € Leistung an die Bedarfsgemeinschaft
und verschweigen dann im gleichen Zuge, daß der Arbeiter auch ein Kindergeld von 368€ erhält, so daß dann der Arbeiter mit den Kindergeld mehr Geld zur Verfügung als die ALG II - Bedarfgsgemeinschaft hat.
Danke für euer Durchhaltevermögen beim Lesen!
Wie ist bitte eure Sichtweise zu meinen Diskussionspunkten?
LG WEGHARZ