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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung ALG1


schlaumi84
15.03.2010, 21:08
Hallo zusammen,

ich habe am 04.01.2010 endlich einen Sozialversicherungspflichtigen Job angenommen. Vom 01.01.2010 bis 04.01.2010 habe ich noch ALG1 in Höhe von 126 Euro erhalten. Diese soll ich nun zurückzahlen. Der Widerspruch ist abgelehnt worden da das Amt angeblich meinen Einspruch nicht ordnungsgemäß erhalten hat weil angeblich kein Ort und Datum unterschrieben wurde. Diese Aussage ist 100%ig falsch.
Soll ich nun vor dem Sozialgericht klagen? Ist es überhaupt gerechtfertigt wenn ich am 04.01.2010 (war der erste Montag im Januar) erst die Arbeit angenommen habe und somit bis zum 04.01. bedürftig war das ich bis dahin Geld vom Amt erhalte?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

mfg
schlaumi

Lopo01
15.03.2010, 21:32
Soll ich nun vor dem Sozialgericht klagen? Ist es überhaupt gerechtfertigt wenn ich am 04.01.2010 (war der erste Montag im Januar) erst die Arbeit angenommen habe und somit bis zum 04.01. bedürftig war das ich bis dahin Geld vom Amt erhalte?

Hi,

die Frage der Bedürftigkeit stellt sich beim Bezug von ALG I nicht, gilt nur bei ALG II.

Ab dem Tag deiner Arbeitsaufnahme entfällt die Rechtsgrundlage für den Bezug von ALG I.

§ 119 Abs.1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)

Du wirst die Klage beim Sozialgericht zu 100 % verlieren.

Janet9
15.03.2010, 21:53
Du wirst die Klage beim Sozialgericht zu 100 % verlieren.

Warum?
Er hat die Arbeitsstelle doch zum 04.01. aufgenommen. Also steht ihm vom 01.01. bis 03.01. das ALG I zu. Nur das ALG I für den 04.01. muss er zurück zahlen.

stummelbeinchen
15.03.2010, 22:09
Hi,

das heißt, eigentlich hättest Du einen monatlichen Anspruch von ca. 950€?

Wann hast Du Dich denn arbeitslos gemeldet, wann kam der Bescheid und wann hast Du den Widerspruch abgeschickt?

LG

schlaumi84
15.03.2010, 22:11
Danke für die schnellen Antworten.
Richtig der erste Arbeitstag war der 04.01.10. Habe gerade nochmal im Vertrag nachgeschaut aber dort steht 01.01.10. Was zählt nun? Der erste Arbeitstag oder der Tag des ersten Arbeitstages?

Habe schon ein paar Monate zuvor die 950 Euro bekommen. Mir geht es nur um die 3 bzw 4 Tage. Der 04.01.2010 war der erste Arbeitstag sprich Montag im Januar. Im Vertrag steht jedoch das er ab 01.01.2010 besteht. Also auch volles Gehalt im Monat Januar.
Blicke da irgendwie nicht durch :-(

Pharao
15.03.2010, 22:29
Der 04.01.2010 war der erste Arbeitstag sprich Montag im Januar. Im Vertrag steht jedoch das er ab 01.01.2010 besteht.
Hi,

also der 01.01.10 wäre ja ein Freitag gewesen und von demher denke ich ist es schon glaubhafter das man an einen Monatg anfängt :)

Allerdings hast du jetzt das Problem das das Amt sehr wahrscheinlich das Datum was im Vertrag steht als ersten Arbeitstag sieht. Hier käme aber gleich die Frage, kennt das Amt diesen Arbeitsvertrag ???

Die zweite Frage wäre, wann genau hast du den Widerspruch verfasst und gibt es im Notfall Zeugen, da du ja das Datum vergessen hast. Im schlimmsten Fall müsstet du also erst mal feststellen lassen das dein Widerspruch rechtzeitig in der Frist eingegangen ist. Und dann erst, das dein erster Abreitstag ja erst der 04.01.20 war.

Lopo01
15.03.2010, 22:37
Warum?
Er hat die Arbeitsstelle doch zum 04.01. aufgenommen. Also steht ihm vom 01.01. bis 03.01. das ALG I zu. Nur das ALG I für den 04.01. muss er zurück zahlen.

Hi,

sorry, ich habe mich möglicherweise missverständlich ausgedrückt.

Ich habe schon den 04.01.2010, den Tag der Arbeitsaufnahme, als Tag der Überzahlung gemeint. Kam wohl etwas unglücklich rüber.

Aber wie schlaumi84 jetzt schreibt,

Im Vertrag steht jedoch das er ab 01.01.2010 besteht. Also auch volles Gehalt im Monat Januar.sieht das womöglich doch noch anders aus.

Pharao
15.03.2010, 22:39
.... meinen Einspruch nicht ordnungsgemäß erhalten hat weil angeblich kein Ort und Datum unterschrieben wurde. Diese Aussage ist 100%ig falsch.
Hi,

hab ich erst jetzt richtig gelesen :?

Kannst du das Beweisen das Datum & Unterschrift drauf waren, sowie auch "Widerpruch gegen den Bescheid Akten-Nr XY" und ggf eine Begründung ?

Wenn ja, dann müsste das Amt erstmal das falsche Schreiben auf das Sie sich beziehen bzw wo das angeblich Fehlen sollte dir zeigen. Wichtig wäre erstmal das dein Widerspruch richtig gestellt war und rechtzeitig angekommen ist.

Step
15.03.2010, 22:39
Wenn im Vertrag der 01.01. steht und dieser Tag ja ein Feiertag ist, der ansonsten ein Wochentag wäre, dann gilt auch dieser Tag als Arbeitsaufnahme und dieser Tag ist dann auch vom Arbeitgeber zu bezahlen. Widerspruch und Klage können m.E. deshalb keinen Erfolg haben.

Pharao
15.03.2010, 22:44
@Step

wo er recht hat, hat er leider recht - gut aufgepasst :)

Stimmt ja, der Freitag war ja ein Feiertag. Trotzdem war die Aussage vom Amt dann aber falsch das der Widerspruch aufgrund falschen Formalitäten gestellt worden ist, sowie das der Fragesteller geschrieben hat.

schlaumi84
15.03.2010, 23:08
Hey zusammen,

eine schöne Diskusion am späten Abend :-)
Das Amt hat definitiv wegen falscher Formalitäten den Widerspruch abgelehnt. Ich meine wenn es rechtlich so ist das der 01.01.10 zählt ist es ja egal dann würde das Sozialgericht ja auch gegen mich entscheiden.
Einen Beweis zwecks Abgabe kann ich nicht geben da ich den Antrag nur im Briefkasten stecken konnte wegen der neuen Arbeit und dessen Arbeitszeiten.
Aber im Schreiben der Agentur steht ja das Sie den Widerspruch empfangen haben sonst könnten Sie ja nicht anmerken das Ort und Datum fehlen :-)
Also meint ihr schnell bezahlen damit es keine größeren Probleme gibt? Am besten 2 Euro mehr das die noch Mehraufwand haben das richtig zu verbuchen mit dem Vermerk Restbetrag bitte an das örtliche Jugendamt spenden??

mfg
schlaumi

Step
15.03.2010, 23:13
Also meint ihr schnell bezahlen damit es keine größeren Probleme gibt?Das wäre am einfachsten.

Am besten 2 Euro mehr das die noch Mehraufwand haben das richtig zu verbuchen mit dem Vermerk Restbetrag bitte an das örtliche Jugendamt spenden??Kindergarten :confused:

schlaumi84
15.03.2010, 23:17
Naja sagen wir es mal so... das Amt hat mir sehr viele Steine in den Weg gelegt die ich erfolgreich aus dem Weg geräumt habe... aber das ist ja zum Glück vorbei.
Ich habe nur etwas gegen eine Beamten Willkür d.h. wenn es nicht rechtens wäre würde ich klagen.
Ich will es halt vermeiden das ich vor Gericht verliere

Seebarsch
16.03.2010, 18:05
So wie ich die Sachlage hier sehe, sind alle Mühen vergbelich und fürhren zu nichts.
Wenn im Arbeitsvertrag der 01.01.2010 als Beschäftigungsbeginn steht hat der Arbeitgeber die Meldung zur Sozialversicherung auch ab dem 01.01.2010 vorgenommen.
Die Diskrepanz zum 04.01.2010 ist im Rahmen eines Datenabgleiches zwischen Krankenkasse und Agentur bekannt geworden. Folge: Die Agentur will das Geld für die Zeit vom 01.01. -03.01.2010 zurück!
Wenn der Arbeitgeber jetz auch noch für diesen Zeitraum Entgelt gezahlt hat, ist doch alles klar!

Im übrigen ist im Widerspruchverfahren eigentlich nicht das Absendedatum, sondern das Datum des Eingangs des Widerspruches in der Agentur maßgeblich!
809)

stummelbeinchen
16.03.2010, 19:08
Im übrigen ist im Widerspruchverfahren eigentlich nicht das Absendedatum, sondern das Datum des Eingangs des Widerspruches in der Agentur maßgeblich!
809)

Genau deswegen habe ich dem Threadersteller die Frage gestellt, wann der Bescheid bei Dir eingegangen und wann der Widerspruch abgesendet (bzw. eingeworfen) wurde.

@schlaumi
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag das Beginndatum 1.1. steht, dann bedeutet das, dass bei Dir keine Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Du hast daher keinen Anspruch auf ALG1. Dabei ist es in meinen Augen völlig egal, dass Du erst am 4.1. angefangen hast. Wenn Du ein monatliches Bruttoentgelt bekommst, dann gilt dies immer für die Zeit vom 1.-28./30.31. . Ein Blick auf Deinen Lohnzettel sollte Klarheit bringen.

schlaumi84
16.03.2010, 20:59
@all
Danke für die vielen Antworten.
Der Sachverhalt ist nun für mich klar und die Überweisung werde ich durchführen.
Ein weiteres Danke an das Forum ihr seid spitze!!
Thread kann geschlossen werden.
mfg und eine gute Zeit
schlaumi