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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für Kündigungsfrist muss auch "zu hohe" Miete gezahlt werden


StephanK
29.08.2005, 16:49
Gericht: Sozialgericht Oldenburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 02.06.05
Aktenzeichen: S 47 AS 169/05 ER

Kernaussage:
1. Wenn der ALG II-Träger zur Senkung der Unterkunftskosten durch Wohnungswechsel auffordert, dann verlangt der Grundsatz der Ermittlung von Amts wegen, dass er ermittelt, mit welcher Frist der Hilfesuchende den Mietvertrag über seine derzeitige Wohnung kündigen kann.
2. Die Kosten der Unterkunft sind mindestens für die Dauer dieser Frist in tatsächlicher Höhe, also ungekürzt zu übernehmen.

Erläuterung: Bei älteren Mietverträgen können sich lange Kündigungsfristen bis zu einem Jahr ergeben, so dass der Mieter selbst dann die Kosten der Unterkunft nicht schnell senken kann, wenn er nach Aufforderung durch den ALG II-Träger seine bisherige Wohnung sofort kündigt.

Wortlaut des Beschlusses (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1504)