Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begründung Aufgabe frühere Selbständigkeit
die_conny
17.03.2010, 08:43
Ich habe noch eine Frage: Im Antragsformular für den Gründungszuschuß wird ja unter anderem auch nach einer eventuellen früheren Selbständigkeit gefragt bzw. nach dem Grund für die Beendigung dieser (Im Zweifel soll dafür sogar ein Beiblatt verwendet werden - wird da ein ganzer Roman erwartet?) Welchen Hintergrund hat diese Frage? Inwieweit ist eine frühere Selbständigkeit für die Prüfung des Antrags relevant, wenn diese nie etwas mit der Agentur zu tun hatte und auch schon Jahre zurück liegt? Ist der Beendigungsgrund Insolvenzverfahren ggf. ein Problem bei der Bewilligung des Gründungszuschusses? Wie genau muß man das erläutern?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, wenn jemand schon Erfahrung mit sowas hat.
die_conny
Das würde mich interessieren.
Hat damit jemand Erfahrungen?
nun ja diese Frage dient u.a. auch dazu um zu sehen ob sie in der LAge sind ne selbstständige Existenz am Leben zu halten. Oder ob sie das Untern. und das Untern. schon gegen den Baum gesetzt haben.
Ggf. auch deswegen weil eine erneute Förderung mit Gründungszuschuss innerhalb einer festen Zeit ausgeschlossen ist.
Wenn man schon mal ein Unternehmen hatte, das aber aufgegeben hat, wegen einfach zu weniger Aufträge, keinen eigenständigen Vertrieb, zu wenig Marketing, zu geringes Kapital, o. Ä. könnte es dann problematisch werden mit der Förderung?
Gibt es von der Unternehmensaufgabe bis zur Beantragung auf Beförderung eine Frist?
§ 57 Abs. 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html) sieht 24Monate vor
Und wenn ich mit der AfA noch nie vorher etwas zu tun hatte, also auch noch nie zu vor eine Förderung / ALG o. Ä. beantragt hatte?
Dann darf zwischen Unternehmensaufgabe und ALG Antrag / Gründungszuschussantrag auch ein paar Tage oder Wochen liegen?
Wir haben viel zu wenig Gesetze mit viel zu wenig Sonderfällen in D ;)
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