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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vater unbekannt


Walküre
17.03.2010, 10:38
Heute frage ich mal für einen Fall aus dem weiteren Bekanntenkreis.

Eine ledige Frau ist überfallen worden und hat aus Scham (sie hatte auch keine Zeugen) den Täter nicht angezeigt. Sie kennt den Namen des Täters nicht.
Nun ist sie aus diesem Verbrechen heraus schwanger geworden. Eine Abtreibung kommt aus religiösen Gründen nicht in Frage.

Stehen ihr als ALG-II-Bezieherin die zusätzlichen Leistungen zuz, obwohl sie den Namen des KV nicht nennen kann? Mit welchen Sanktionen hat sie zu rechnen, wenn sie den Namen nicht nennen kann?

Walküre

dragonflyer
17.03.2010, 11:00
Sie muss einfach sagen, wodurch das Kind entstanden ist und es ist ihr dringend anzuraten, eine Anzeigen wegen Unbekannt zu macnen.

Aufgrund von Gentests wäre hinterher noch festzustellen, wer als Täter in Frage käme.

Ansonsten, es gibt auch Mütter, die schwanger wurden aufgrund von One-Night-Stands, wo sie nicht wissen, wer der Vater ist ;)

Moralisch gesehen und auch aus religiöser Sicht macht diese Frau sich mitschuldig, wenn wegen einer Nichtanzeige der Täter nicht gefasst wird und dadurch andere Frauen noch zu Schaden kommen.

Würden betroffene Frauen wenigstens rechtszeitig eine Anzeige machen und vor allem sich sofort gynokologisch untersuchen lassen, müßten sie sich wenigstens nicht vorwerfen, nichts unternommen zu haben, um andere vllt vor dem gleichen Schaden bewahrt zu haben.

Ich weiß aus eigener Erfahrung,wie schwer es in dem Moment ist.

Mehr werde ich zu diesem Thema auch nicht sagen.

Walküre
17.03.2010, 11:15
Sie muss einfach sagen, wodurch das Kind entstanden ist und es ist ihr dringend anzuraten, eine Anzeigen wegen Unbekannt zu macnen.

Aufgrund von Gentests wäre hinterher noch festzustellen, wer als Täter in Frage käme.

Ansonsten, es gibt auch Mütter, die schwanger wurden aufgrund von One-Night-Stands, wo sie nicht wissen, wer der Vater ist ;)


Sie wird sicherlich sagen, dass sie vergewaltigt worden ist. Aber wen soll sie als Täer anzeigen, sie hat ja nicht einmal Zeugen? Soweit wir gehört haben, ist sie schon als 16jährige einmal auf einer Feier vergewaltigt worden. Mit Zeugen. Doch diese haben vor Gereicht gesagt, sie hätten nichts mitbekommen. Sie mußte vor Gericht alles immer und immer wieder schildern und stand am Ende doch als Lügnerin da. Die Täter wurden frei gesprochen.
Welche Chance hat sie also jetzt, wo der Täter nicht mal bekannt ist?
Um sich nicht wieder solchen Qualen auszusetzen, hat sie eben keine Anzeige gemacht und gehofft, es sei nichts passiert.
Was helfen Gentests bei Unbekannten??

Kann sie denn auch, wenn der Vater nicht bekannt ist, für das Kind die gleichen Unterstützungen beantragen, als sei der Vater bekannt?

Oder wird ihr das Kind gar weg genommen, bis sie den Vater benannt?

Walküre

Tapir
17.03.2010, 11:21
Moralisch gesehen und auch aus religiöser Sicht macht diese Frau sich mitschuldig, wenn wegen einer Nichtanzeige der Täter nicht gefasst wird und dadurch andere Frauen noch zu Schaden kommen.

Würden betroffene Frauen wenigstens rechtszeitig eine Anzeige machen und vor allem sich sofort gynokologisch untersuchen lassen, müßten sie sich wenigstens nicht vorwerfen, nichts unternommen zu haben, um andere vllt vor dem gleichen Schaden bewahrt zu haben.


:sdagegen: Boah, sowas ist das Letzte!

Diese Frau ist NICHT Schuld, wenn der Täter weitere Taten begeht.
Diese Frau ist NICHT dazu zu zwingen, sich einer Untersuchung zu unterziehen, die schon als "normale" frauenärztliche Untersuchung keinen Spass macht.
Diese Frau ist NICHT dazu zu zwingen, sich mit ihrer verletzten Physis und Psyche Normen zu unterwerfen, die Typen äußern, die KEINEN Plan davon haben, was eine Vergewaltigung bedeutet.

Ab in die Ecke und schämen!

T.

dragonflyer
17.03.2010, 11:53
Sie wird sicherlich sagen, dass sie vergewaltigt worden ist. Aber wen soll sie als Täer anzeigen, sie hat ja nicht einmal Zeugen? Soweit wir gehört haben, ist sie schon als 16jährige einmal auf einer Feier vergewaltigt worden. Mit Zeugen. Doch diese haben vor Gereicht gesagt, sie hätten nichts mitbekommen. Sie mußte vor Gericht alles immer und immer wieder schildern und stand am Ende doch als Lügnerin da. Die Täter wurden frei gesprochen.
Welche Chance hat sie also jetzt, wo der Täter nicht mal bekannt ist?
Um sich nicht wieder solchen Qualen auszusetzen, hat sie eben keine Anzeige gemacht und gehofft, es sei nichts passiert.

Ok, sie ist gebranntes Kind.

Um so schlimmer, dass sie dieses Trauma nochmal durchleben musste, gar nicht auszumalen, was das an der Psyche ausrichtet.
Doch, ich kann sehr gut nachvollziehen, was im Kopf dieser Frau vorgeht, den Grund dafür nannte ich schon weiter oben.

Ich hoffe, diese Frau hat die Möglichkeit einer sehr guten Therapie.

Und nein, wegen Nicht-Nennen-Könnens des Vaters kann niemand ihr das Kind wegnehmen.

Da bleibt allerdings die andere Frage, wie sie damit zurechtkommen wird, wenn dieses Kind geboren ist, wenn eben dieses KInd sie tagtäglich an dieses Trauma errinnert.
Wird sie in der Lage sein, eine normale Mutter-Kind Bindung zu dem Kind ihres Peinigers aufbauen zu können?
Manche Mütter aus Vergewaltigungen schaffen dieses, andere eben nicht und das ist dann ganz fatal für das Kind, was gar nichts dafür kann.
Manche Mütter geben dieses Kind auch zur Adoption frei.
Andere werdenden Mütter treiben ab.

Dieses sollten die relevanten Fragen für die junge Frau sein und ein verdammt guter Seelenklempner und jede Unterstützung, die sie irgendwie bekommen kann.

Da sie sich schämte, eine Anzeige zu machen, vermute ich jetzt einfach mal, dass sie glaubt, schuld an der Vergewaltigung zu sein?

Es ist ganz wichtig, dass man ihr immer wieder sagt, sie trägt keine Schuld, sie ist das Opfer.
Schuld hat nur der Täter, der sich nicht unter Kontrolle hatte und ihr dieses wirklich unaussprechlich Schlimme antat.


Was helfen Gentests bei Unbekannten??Falls er doch mal geschnappt werden sollte.

Wenn es unbekannte Täter sind, machen sie es häufig nicht nur einmal.

Kann sie denn auch, wenn der Vater nicht bekannt ist, für das Kind die gleichen Unterstützungen beantragen, als sei der Vater bekannt?Selbstverständlich kann sie die gleichen Unterstützungen beantragen, wie wenn der Kindesvater bekannt wäre.
Leider gibt es auch bei Jugendämtern vereinzelt unsensible SB´s, die meinen, es wäre nur eine Ausrede, um den Vater nicht nennen zu müssen.

Da rate ich an, das die junge Frau nicht alleine hingeht(es geht beim Jugendamt um die Unterhaltsvorschusskasse).
Bei den entsprechenden Amtsgängen sollte ihr jemand unterstützend zur Seite stehen. Es wird noch alles schwer genug für diese junge Frau.

:sdagegen: Boah, sowas ist das Letzte!

Diese Frau ist NICHT Schuld, wenn der Täter weitere Taten begeht.
Diese Frau ist NICHT dazu zu zwingen, sich einer Untersuchung zu unterziehen, die schon als "normale" frauenärztliche Untersuchung keinen Spass macht.
Diese Frau ist NICHT dazu zu zwingen, sich mit ihrer verletzten Physis und Psyche Normen zu unterwerfen, die Typen äußern, die KEINEN Plan davon haben, was eine Vergewaltigung bedeutet.

Ab in die Ecke und schämen!

T.
Hallo Tapir :)

Nein, ich stelle mich nicht in die Ecke und schäme mich, ich stehe zu meiner Meinungsäusserung.

Diese Meinung habe ich, seit ich selber Opfer von Nichtmelden wurde, weil keines der Opfer mal ne Anzeige gemacht hat.
Ich war die erste von mehreren Opfern im Laufe von wenigen Jahren, die laut den Mund aufgemacht hat.

Wievielen Opfern hätte in diesem Fall dieses unendliche teilweise lebenslange Leid erspart werden können, wenn eines der vorherigen Opfer den Mund aufgemacht hätte?

Und ich trete immer wieder dafür ein, dass alles dafür unternommen werden muss, die Täter von Vergewaltigungen und KIndesmißbrauch dingfest zu machen und bestraft werden müssen, damit sie nicht noch weitere Mädchen/Jungen und Frauen zu ihren Opfern machen können.

Eine Vergewaltigung ist nichts geringeres wie eine Art Mord an der Seele des Opfers.

Umso wichtiger ist, dass Opfer wie diese junge Frau jegliche Unterstützung ihrer Umgebung bekommt, die sie nur irgendwie bekommen kann.

Walküre
17.03.2010, 12:22
Umso wichtiger ist, dass Opfer wie diese junge Frau jegliche Unterstützung ihrer Umgebung bekommt, die sie nur irgendwie bekommen kann.

Danke erst mal für die beiden ausführlichen statements!

Wichtig ist es in der Tat, dass die werdenede Mutter jedwede (finanziell) Unterstützung bekommt, die auch Mütter bekommen, die den Vater kennen.

Auch seelische Unterstützung wird sie in Anspruch nehmen wollen, da es bei ihr wohl nicht das erst Mal ist, dass sie zum Opfer wurde. Das erste Mal hat sie die Täer angezeigt. Die Anzeige wurde "mangels öffentlichen Interesses" und "mangels Zeugen" von der Stanw eingestellt. Ein Anwalt rollte alles wieder auf und es kam vor Gericht. Sie mußte damals als nicht mal 18jährige, immer und immer wieder dieselben peinlichen Fragen über sich ergehen lassen: bei der Polente, bei dem Anwalt, bei den Ärzten und dann noch bei Gericht und bei einer vom Gegenanwalt in Auftrag gegebenen Psychotante. Die Äußerungen und Einlegungen des Gegenanwalts kamen außerdem hinzu. Der Prozess war für sie unerträglich und endete mit einem Freispruch mangels Beweisen für die Täer.

Und da sie diesmal wieder keine Zeugen hat, und außerdem den Namen des Täters nicht kennt, wird sie wohl die Anzeige nicht machen. Sie fürchtet, wieder als Lügnerin da zu stehen. Kind hin oder her, wenn es dazu keinen Vater gibt, wird sie so lange als Lügnerin gehandelt, wie die Vergewaltigung bewiesenermaßen fest steht. Davor hat sie Angst.

Eine große Stütze ist ihr ihr Glaube, sie ist aktiv in ihrer Gemeinde und wird sicher auch von dort Unterstützung in Bewältigungsfragen erfahren können. Eine Abtreibung eines unschuldigen, gesunden, werdenden Lebens kommt nicht in Betracht. Eine Adoption vielleicht, doch schadet das sicher auch dem Kind. Sie wird mit Unterstüzung seitens der Gemeinde, seitens der Verwandtschaft und mit Hilfe ihres Glaubens sicher eine gute Mutter werden können. Es sollte wohl so sein.

Furchtbar wäre allerdings, wenn man sie seitens der Behörden dazu zwingt, alles noch einmal zu durchleben und wenn die finanziellen Unterstüzungen ihr nicht zugestanden werden würden, solange sie den Namen des Vaters nicht nennt.
Dann müßte sie aufgrund nicht vorhandener finanzieller Mittel das Kind freigeben. Das würde ihr wohl eher das seelische Genick brechen als "das Kind des Täters" (es kann ja am allerwenigsten dafür) groß zu ziehen.
So schätzen wir sie zumindest alle ein, was eben so auf die Entfernung (NRW <=> Schleswig) möglich ist.

Walküre

dragonflyer
17.03.2010, 12:43
Dann hoffe ich für diese junge werdende Mutter, dass sie wirklich in ihrer Gemeinde und Familie jede Unterstützung bekommt.

Dieses alleine wird leider nicht reichen, es ist wirklich ratsam, dass sie eine für sich geeignete Therapie sucht. Z.B. iist eine sogenannte Traumatatherapie nicht wirklich für jeden gut, es kann die psychischen Folgen auch verschlimmern.
Viele Therapeuten klären nicht darüber auf, das bestimmte Therapieformen auch Risiken bergen. Da sollte sich die Betroffene am besten im Internet vorab drüber informieren, was für sie in Frage kommen könnte.

Zu den Ämtern sollte sie am besten grundsätzlich in der Angelegenheit nicht ohne vertraute Begleitung hingehen, denn es könnte eventuell auch mal ein querschiessender SB dabei sein, und das wäre in ihrer momentan vermutlich fragilen psychischen Verfassung äusserst fatal.

Sie hat auf jeden Fall die gleichen Rechte an staatliche Unterstützung während der Schwangerschaft und danach auch wie jede andere werdende Mutter auch.
Es fängt schon mit dem Mehrbedarf in der Schwangerschaft an, Schwangerschaftserstausstattung ebenso wie hinterher Erstausstattung fürs Baby, eventuell größere Wohnung(auch ein Baby hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer) etc.
Und natürlich auch nicht zu vergessen hinterher den Alleinerziehendenmehrbedarf.

Ich wünsche dieser jungen werdenden Mutter alles Gute und dass sie das alles schafft!

Zum Thema Adoption:
Jedes adoptierte Kind, auch Pflegekinder und Heimkinder, suchen irgendwann nach ihren Wurzeln, denn zur eigenen Identität gehört auch das Wissen um die Frage:"Wo komme ich her?" und "Warum?". Das Warum, warum bin ich abgegeben worden, warum bin ich nicht bei meinen leiblichen Eltern, warum haben meine eigenen Eltern mich nicht haben wollen.
Selbst wenn man als Kind die Eltern noch etwas gekannt hat, taucht diese Frage immer wieder auf, auch als erwachsener Mensch, die einen immer wieder beschäftigt.
Die Suche nach meinen Wurzeln sind selbst mit meinen 35 Jahren nicht beendet, obwohl ich mit Ehemann und 2 Kindern meine eigene Familie zwischenzeitlich gegründet habe.
Das ist eine Sache, die Adoptionen oder ähnliches betreffen.

Eine Frage wird für die werdende Mutter sich in den nächsten Jahren auf jeden Fall noch stellen, auch wenn alles andere gut verlaufen sollte.

Ihr Kind wird irgendwann nach dem Vater fragen. Da ist dann wichtig, dass sich die Aussagen der Erwachsenen nicht widersprechen...

Walküre
17.03.2010, 12:53
Die Suche nach meinen Wurzeln sind selbst mit meinen 35 Jahren nicht beendet, obwohl ich mit Ehemann und 2 Kindern meine eigene Familie zwischenzeitlich gegründet habe.


Danke Dir vorerst für Deine Antworten.

Ich wünsche Dir viel Glück und viel Stärke, Durchhaltevermögen und Zielstrebigkeit bei Deiner Suche. Gerade als suchendes Kind steht man vor manch verschlossener Behördentür, gerade dann, wenn selbige was zu verbergen haben. Weiß ich aus eigener Erfahrung, aber das gehört nicht in diesen Strang.
Kannst mich dazu gern per PN kontaktieren :razz:

Walküre

VIERZEHNNOTHELFER
17.03.2010, 14:56
Es gibt bei der Polizei
Rape Counselling (also Hilfe
für Vergewaltigte), die
anscheinend wirklich helfen.
So sagte mir eine Betroffene.
Ob sie vielleicht überlegt, diese
Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die könnten ihr eine geeignete Therapie
vermitteln.
Das Amt hat ihr jede, aber auch jede Hilfe
zu gewähren, die einer werdenden Mutter zusteht.
Sie würde es beim Amt leichter haben, wenn sie
die Hilfe bei der Polizeibehörde wahrnimmt.
Man müßte herausfinden, was das zuständige Jugendamt
für einen Ruf hat, es ist sehr verschieden.
NIE OHNE BEGLEITUNG HINGEHEN.

germane
14.07.2010, 19:00
1.
Würde denk ich die glaubwürdigkeit eh in Fage gestellt werden da die erste Anzeige ins leere lief und man eine richtige Vergewaltigung auf jeden fall nachweisen kann, wenn man sich schnell in entsprechende Hände begibt die hier auch genannt wurden.
2.
Durch 2 solche Ereignisse müsste diese Frau schwer traumatisiert sein und somit kaum in der Lage sich um ein Säugling zu kümmern das dazu noch aus einer dieser Situationen entstanden ist...
Vielleicht eine schwere Kindheit gehabt?
Jugenamt ist zum wohl der werdenden Mutter und des Kindes SICHERLICH eine gute Idee!
Merkwürdig finde ich das die Betroffene bei den vermeindlichen Vergewaltigungen, eindrücklich, so still hielt das keine offensichtlichen Verletzungen entstanden sind.