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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anschrift im Arbeitszeugnis


Forumadmin
17.10.2006, 11:04
LAG Hamm 17.6.1999
4 Sa 2587/98

1.) Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen,
weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen
oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden.
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BAG 3.3.1993
5 AZR 182/92

2.) Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind.
Ein Zeugnis ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt,
wenn es nur mit einem der Unterschrift beigefügten Firmenstempel versehen ist.