Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeldanspruch trotz ALG I Sperre
Hallo,
ich wollte mal jemanden fragen, der sich ein wenig mit Wohngeld auskennt und hoffe hier auf jemanden zu treffen.
Ich weiß, dass ich um Wohngeld beantragen zu können, ein Mindeseinkommen brauche.
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie ist Studentin, bezieht Unterhalt von ihren Eltern (knapp 580 Euro).
Ich beziehe derzeit ALG I (knapp 593 Euro).
Somit haben wir also ein Einkommen von cirka 1173 Euro.
Unsere Miete beträgt 318 Euro kalt + 112 Euro Strom/Gas.
Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein? Was für eine Bescheinigung brauche ich bzgl. ihrem Unterhalt? Reicht ein unterschriebenes Schriftstück der Eltern?
Desweiteren werde ich wohlmöglich eine ALG I Sperre von 3 Wochen bekommen. Muss ich das dem Wohngeldamt ebenfalls melden? Ist dadurch mein Mindesteinkommen geschwächt und habe ich daher kein Anspruch mehr auf Wohngeld?
Bedanke mich schonmal für die Beantwortung meiner Fragen!
Hallo Mathy,
das mit dem Mindesteinkommen ist bei euch kein Problem wenn Du Dein ALG I bekommst und man nur die Regelsätze + Miete + Heizkosten (ich nehme an das ihr über Strom / Gas heizt) berücksichtigt. Bei Studenten ist das allerdings etwas anders. Es ist daher noch fraglich ob in dem Bundesland in dem ihr lebt Studiengebühren gezahlt werden müssen und wenn ja von was Deine Freundin diese zahlt. Das könnte bzgl. des Mindesteinkommen ein Problem werden, wenn sie nicht ein entsprechendes Darlehen hat welches die Studiengebühren abdeckt, z. B. von der KfW-Bank. Außerdem ist noch fraglich wie das mit der Krankenversicherung Deiner Freundin aussieht. Wenn sie noch familienversichert ist habt ihr keine Probleme. Wenn nicht müsste man wissen wie hoch der Beitrag dafür ist.
Wie alt ist Deine Freundin? Was ist ggf. mit dem Kindergeld? Ist das bereits in den Unterhaltszahlungen enthalten? Wird BAföG aufgrund des zu Einkommen der Eltern nicht gezahlt (davon gehe ich mal aufgrund der hohen Unterhaltssumme aus)?
Innerhalb Deiner evtl. Sperrzeit musst Du nachweisen wie Du ohne Geld lebst. AlG I wird auch soweit ich weiss erst Ende des Monats gezahlt, so das Du einen Monat ohne Geld da stehst. Da musst Du natürlich erklären wie Du das machst (Vermögen aufbrauchen, Kredit o.ä.). Für die Zeit der Sperrzeit kannst Du meiner Meinung nach auch ALG II beantragen. Deine Freundin als Studentin würde da aber nichts bekommen.
Als Unterhaltsnachweis reicht ein Kontoauszug auf dem der Zahlungseingang ersichtlich ist oder eine schriftliche Bestätigung der Eltern.
Gruß,
Janet9
Erstmal vielen Dank für die detaillierte Antwort.
Also, wir wohnen in NRW, sie muss Gebühren zahlen, die aber ihre Eltern übernehmen. Kindergeldanspruch hat sie (23 Jahre jung), aber davon zahlen ihre Eltern auch Unterhalt.
Bafög wird, aufgrund des zu hohen Einkommens ihrer Eltern (beide Lehrer, & Beamtenstatus), nicht gezahlt. Daher auch das hohe Unterhaltsgeld (500 Euro + Studiengebühren).
ALG I wird zum Ende des Monats hin gezahlt, das stimmt. Wir haben Reserven (knapp 1200 Euro jeder - also 2400 Euro) von denen wir zerren können, falls es hart auf hart kommt. Muss ich dann meine Kontoauszüge mit angeben?
ALG II Anspruch hab ich, aufgrund meines Eigenverschulden, nicht. Glaub ich zumindestens ... sonst hätten die Sperren doch keinen Sinn, oder? Mein Sachbearbeiterin möchte mich doch bestrafen ...
Die Übernahme der Studiengebühren der Eltern sind auch Unterhalt. Du hattest ja geschrieben das sie 580,00 € Unterhalt bekommt und jetzt das es 500,00 € Unterhalt + Studiengebühren sind. Ihr solltet das dann auch getrennt angeben, da es sonst zu Nachfragen kommen kann. Du hattest außerdem geschrieben, dass die Eltern von dem Kindergeld den Unterhalt zahlen. Dann solltet ihr angeben, dass in den Unterhaltszahlungen das Kindergeld enthalten ist damit es nicht zu Nachfragen kommt.
Mit Deinem Vermögen sollte es kein Problem sein die Sperrzeit zu überbrücken. Du musst aber nachweisen, dass Du von dem Geld die Zeit leben kannst, sprich das Geld darf nicht fest angelegt sein und einen Nachweis darüber das Du das Geld hast musst Du auch erbringen. Das kann dann auch ein Kontoauszug sein wenn Du das Geld auf Deinem Girokonto hast.
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