Keoma
17.10.2006, 12:46
Hallo!
Ich habe heute meine Wärmekostenabrechnung bekommen (ich bekomme 38 € zurück...yeah baby! party!). Jedenfalls steht aber in der Anschrift sowohl mein Name als auch der meines Vaters. Das liegt wahrscheinlich daran, weil mein Vater damals als Bürge für mich eintrat, als ich die Wohnung mietete.
Ich wollt nur mal fragen, könnten mir wegen sowas mal Schwierigkeiten entstehen, weil ein, nenne wir es 'übereifrig und sehr gewissenhaft', übereifriger und gewissenhafter Sachbearbeiter dies als Bedarfsgemeinschaft ansehen könnte?
Achja, im Mietvertrag steht drin, dass mein Vater nur aus Bonitätsgründen mit in den Vertrag aufgenommen wurde und nicht beabsichtig mit in der Wohnung zu leben.
Ich habe heute meine Wärmekostenabrechnung bekommen (ich bekomme 38 € zurück...yeah baby! party!). Jedenfalls steht aber in der Anschrift sowohl mein Name als auch der meines Vaters. Das liegt wahrscheinlich daran, weil mein Vater damals als Bürge für mich eintrat, als ich die Wohnung mietete.
Ich wollt nur mal fragen, könnten mir wegen sowas mal Schwierigkeiten entstehen, weil ein, nenne wir es 'übereifrig und sehr gewissenhaft', übereifriger und gewissenhafter Sachbearbeiter dies als Bedarfsgemeinschaft ansehen könnte?
Achja, im Mietvertrag steht drin, dass mein Vater nur aus Bonitätsgründen mit in den Vertrag aufgenommen wurde und nicht beabsichtig mit in der Wohnung zu leben.