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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf berufliche Reha - aber wie stellen?


emjay28
19.03.2010, 11:47
Ich bin 27, momentan arbeitslos und Hartz IV Empfänger. Ich bin gelernter Kaufmann im Großhandel, habe aber seit meiner Ausbildung nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet. Zur Zeit werde ich wegen Depressionen behandelt und habe vor kurzem eine drei-wöchige stationäre Therapie gemacht.


Ein Sozialarbeiter in der Klinik legte mir nahe, einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen. Die Frage ist nun was ich als Begründung in den Antrag schreiben soll.

Kurz gesagt war ich seit der Kindheit immer ein Außenseiter und habe das Sozialverhalten zwischen Menschen nicht erlernt. Ich habe Probleme mit Leuten in Kontakt zu treten oder zwanglose Gespräche zu führen. Dies sind alles Fähigkeiten die man als Kaufmann braucht und die mir fehlen.

Ferner bin ich Perfektionist, was dazu führen kann, dass ich meine Zeit schlecht einplane, da ich die Arbeit erst beende (beenden kann) wenn sie in meinen Augen gut genug ist. Dadurch ergeben sich zwangsläufig Probleme am Arbeitsplatz (Termine verpassen, verspäten, schlechtes Zeitmanagement)

Der Grund meiner Depression ist der ständige Verlust eines Arbeitsplatzes (meist nicht über die Probezeit hinaus) und lange Phasen der Arbeitslosigkeit.

Soll ich diese Gründe so ausführen und reichen sie aus damit der Antrag bewilligt wird? Wie genau sollte man seine Probleme schildern, was anführen, was nicht?

Butterbrot
19.03.2010, 13:39
Hallo, den Antrag soltest nicht du , sondern dein Artzt, bei den du in Behandlung bist stellen. Das ist besser. So hat mein Artzt das ,damals auch gemacht.

emjay28
20.03.2010, 10:58
Dann werde ich den Antrag mal zu meinem Psychotherapeuten mitnehmen, vielleicht kann er ja helfen.

Kesti
25.06.2010, 20:52
Du kannst den Antrag auf berufliche Reha auch bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bekommen. Dort gibt es auch Rehaberater, mit dem füllst Du den dann aus und die Leute vom Arbeitsamt prüfen dann die Zuständigkeit (ob Arbeitsamt oder Rentenversicherung zuständig ist). Falls es das Arbeitsamt nicht ist, werden die Unterlagen an die Rentenversicherung weitergereicht und Du bekommst eine Einladung vom Rehaberater der Rentenversicherung. Voraussetzung ist jedoch, daß Du eine anerkannte Schwerbehinderung hast und aus gesundheitlichen Gründen Deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei, falls Du das alles noch machen musst und mein Beitrag nicht zu spät kommt. Aber ich musste dieselbe Erfahrung auch erst grade machen.

Liebe Grüße

Antje Richter

Tapir
25.06.2010, 23:02
........Voraussetzung ist jedoch, daß Du eine anerkannte Schwerbehinderung hast und aus gesundheitlichen Gründen Deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst..........

Hallo,

das ist insofern nicht korrekt, als das keine Schwerbehinderung vorliegen muss.

Wenn man seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann (nach Bestätigung durch Reha etc), dann ist das ausreichend, um eine Umschulung bewilligt zu bekommen.

Wichtig dabei ist, dass es nicht um den erlernten Beruf grundsätzlich geht, sondern um die ausgeübte Tätigkeit. Das kann der erlernte Beruf sein, muss es aber nicht!

Gruß, T.:)

Kesti
03.08.2010, 21:25
Hallo,

das ist insofern nicht korrekt, als das keine Schwerbehinderung vorliegen muss.

Wenn man seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann (nach Bestätigung durch Reha etc), dann ist das ausreichend, um eine Umschulung bewilligt zu bekommen.

Wichtig dabei ist, dass es nicht um den erlernten Beruf grundsätzlich geht, sondern um die ausgeübte Tätigkeit. Das kann der erlernte Beruf sein, muss es aber nicht!

Gruß, T.:)

Kann sein, daß ich mich da geirrt habe, was ich damit sagen wollte, war, daß man diesen Antrag auch beim Rehaberater der Arbeitsagentur stellen kann. :)