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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Müssen nicheheliche Väter auch für die Mutter aufkommen?


Dennis80
29.08.2005, 20:33
Hi,

meine Freundin (arbeitslos) hat sich heute beim Arbeitsamt erkundigt ob sie irgendwelche Leistungen beziehen kann, da ich berufstätig bin. Wir haben zusammen ein Kind und wohnen auch zusammen. Momentan bezahle ich für sie RV und Krankenkasse. Das einzige was wir möchten, ist dass das Amt diese Zahlungen übernimmt, da wir nicht verheiratet sind. Nun sagte ihr ein recht unfreundlicher "Call-Center-Fallmanager", dass wir grundsätzlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben da wir ein Kind haben (was imho Schwachsinn ist) ich für meine Freundin mit aufkommen muss. Weiterhin meinte der Mitarbeiter, dass es seit Jan 05 so ist, dass Mütter Unterhaltsansprüche gegen die nichtehelichen Väter ihrer Kinder haben. Kennt jemand das Gesetz wo das steht??

Vielen Dank
Dennis

Betroffener
30.08.2005, 01:03
:welcome: Dennis,

wie Du ja selber geschrieben hast - das ist totaler Quatsch.
Deine Freundin hätte sich gleich den Paragraphen nennen lassen sollen, wo das steht. Aber in solchen Situationen ist man meist zu perplex dazu.

Einen Unterhaltsanspruch der Mutter gibt es allenfalls vor und nach der Niederkunft. Danach zählt nur noch das Kind.

Hier würde ich einfach Deine Freundin als Alleinstehende und Alleinerziehende Mutter den ALG II Antrag stellen lassen in einer Wohngemeinschaft (was ihr schon viel früher hättet tun sollen) und bei Ablehnung den Gang zum Sozialgericht zwecks einstweiliger Anordnung und ggf. späterer Klage wählen.

Einen anderen Weg wird es nicht geben.
Die Frage wäre auch noch, wer das Sorgrecht hat bzw. wie das verteilt ist.

Dennis80
02.09.2005, 21:16
Also ich habe mittlerweile herausgefunden, dass heute unter Umständen der nichteheliche Vater während der Zeit des Mutterschutzes auch Unterhalt an die Mutter zahlen muss. Gut, da sind wir lange drüber da unsere kleine schon acht ist :-)

Naja, alleinerziehend wird nicht gehen, da wir zum einen gemeinsames Sorgerecht haben und zum anderen würde dann der Familienzuschlag (für meine Tochter) von meinem Arbeitgeber wegfallen.

Habe mittlerweile viel über das Thema gelesen und festgestellt, dass das Amt uns nicht einfach als eheähnliche Gemeinschaft ansehen darf. Denn sobald ich mich weigere z.B. die Krankenkasse für meine Freundin zu bezahlen stehe ich nicht finanziell für sie ein, während ich das per Definition einer eheähnlichen Gem. machen würde.

Am 06.09. hat sie einen Termin beim "Fallmanager" (wobei das Wort passt, denn die meisten werden fallen gelassen). Mal sehen wie das ausgeht...