Dennis80
29.08.2005, 20:33
Hi,
meine Freundin (arbeitslos) hat sich heute beim Arbeitsamt erkundigt ob sie irgendwelche Leistungen beziehen kann, da ich berufstätig bin. Wir haben zusammen ein Kind und wohnen auch zusammen. Momentan bezahle ich für sie RV und Krankenkasse. Das einzige was wir möchten, ist dass das Amt diese Zahlungen übernimmt, da wir nicht verheiratet sind. Nun sagte ihr ein recht unfreundlicher "Call-Center-Fallmanager", dass wir grundsätzlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben da wir ein Kind haben (was imho Schwachsinn ist) ich für meine Freundin mit aufkommen muss. Weiterhin meinte der Mitarbeiter, dass es seit Jan 05 so ist, dass Mütter Unterhaltsansprüche gegen die nichtehelichen Väter ihrer Kinder haben. Kennt jemand das Gesetz wo das steht??
Vielen Dank
Dennis
meine Freundin (arbeitslos) hat sich heute beim Arbeitsamt erkundigt ob sie irgendwelche Leistungen beziehen kann, da ich berufstätig bin. Wir haben zusammen ein Kind und wohnen auch zusammen. Momentan bezahle ich für sie RV und Krankenkasse. Das einzige was wir möchten, ist dass das Amt diese Zahlungen übernimmt, da wir nicht verheiratet sind. Nun sagte ihr ein recht unfreundlicher "Call-Center-Fallmanager", dass wir grundsätzlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben da wir ein Kind haben (was imho Schwachsinn ist) ich für meine Freundin mit aufkommen muss. Weiterhin meinte der Mitarbeiter, dass es seit Jan 05 so ist, dass Mütter Unterhaltsansprüche gegen die nichtehelichen Väter ihrer Kinder haben. Kennt jemand das Gesetz wo das steht??
Vielen Dank
Dennis