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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommen und zeitliche Zulage wegen vorherigen ALG I


DerTypx25
17.10.2006, 14:00
Hallo,

ich habe heute meinen Bescheid über Hartz IV bekommen und bin, wie die meisten hier, recht unzufrieden. Ich versuche mal im Groben das vorherige zu schildern:

Am 31.03.06 ist mein ALG Bezug ausgelaufen und ich habe Hartz IV beantragt und es wurde bewilligt mit einem Zuschlag in Höhe von 116,00 € wegen meinem ALG I Bezug. Dann habe ich direkt ab dem 01.04.06 Arbeit bekommen und die Leistung zurückgezahlt. Mein Arbeitsvertrag lief bis zum 30.09.06 und wurde nicht verlängert. Jetzt habe ich wieder Hartz IV beantragt und den Bescheid bekommen. Und jetzt mein Problem.
Unter sonstigem Einkommen werden 106,50 € angerechnet. Ohne irgendeinen Freibetrag aufzuführen. ABer ich habe KEIN Einkommen.
Und der zeitlich befristete Zuschlag ist garnicht aufgeführt worden. Ich werde Widerspruch einlegen, aber könnt ihr mir sagen, ob der befristete Zuschlag überhaupt noch zusteht, oder nicht?
Ich bedanke mich sconmal im Vorraus.

MfG

StephanK
17.10.2006, 17:52
:welcome: Typx,
das ganze liest sich recht mysteriös.
Darüber, worauf die Einkommensanrechnung beruht, lässt sich nur spekulieren. Vielleicht wird dabei eine Art "Überhang" vom Vormonat eingerechnet, nach dem Motto: das kann er ja noch nicht verbraucht haben.

Der Zuschlag steht Dir noch zu.

Es gibt also zwei Gründe, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

DerTypx25
17.10.2006, 18:27
Das Einzige was als Einkommen in Betracht kommen würde, wäre ein Verkauf bei Ebay, habe eine kamera für 130,- € verkauft. Allerdings war das nur einmalig, ein privatverkauf. Und das Geld ist auf meinem Konto eingegangen, als ich noch gearbeitet habe.

Noch eine Frage zum Widerspruch. Ist es erfahrungsgemäß besser, wenn ich den schriftlich oder persönlich mache?

Seebarsch
17.10.2006, 20:42
@ Dertypx25

Es ist möglich, den Widerspruch bei der ARGE mündlich zur Niederschrift abzugeben. Dann diktierst Du und der/die Angestellte schreibt. Lass Dir dann eine abgezeichnete Durchschrift geben.
Das kann aber mit Problemen wegen eines Termines einhergehen.

Du kannst den Widerspruch auch schriftlich einlegen.
Dann solltest Du aber sehen, dass Du eine Empfangsbescheinigung bei der ArGE bekommst. Es geht auch per Einschreiben mit Rückschein (Nachteil teuer)!
8-)

DerTypx25
21.10.2006, 12:10
Erstmal Danke für eure Hilfe.
Ich habe Einspruch eingelegt und nachdem der auch bei der Arge eingegangen ist, habe ich einen Bescheid bekommen, dass meine Wohnung zu teuer ist und ich mir eine neue suchen soll.
Mir kommt es so vor, wenn man Widerspruch einlegt, bekommt man direkt einen neuen negativen Bescheid. Wenn ich jetzt auch hier Widerspruch einlege, bekomme ich bestimmt direkt einen 1 Euro Job.
Es passt zwar nicht genau zum Titelthema, aber könnt ihr mir vielleicht auch noch mal helfen. Und zwar ist das eine Eigentumswohnung. Gelten hier andere Vorschriften bei der Größe oder Miet/Schuldzins?? Die Größe ist 56 qm und an Kosten werden mir monatlich 422,89 € gezahlt. Gem. dem Mietspiegels stehen mir an Kosten für die Unterkunft 282,- € zu.
Wisst ihr, ob das so auch richtig ist?
MfG

DerTypx25
27.10.2006, 14:50
Ich war jetzt nochmal wegen einer anderen Sache beim Arbeitsamt und dann habe ich meinen Sachbearbeiter wegen der begrenzten Zulage gefragt. Er hat mir erklärt, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da ich im Vorfeld kein ALG 1 bezogen habe. Ich warte aber trotzdem noch auf meinen Bescheid. Aber es kann ja nicht sein, dass mein Anspruch erlischt, weil ich zwischendurch für 6 Monate gearbeitet habe, oder sehe ich das jetzt falsch?