strubbel06
29.08.2005, 21:48
ich habe eine Kur verordnet bekommen und habe dies auch mitgeteilt.Jetzt wurden mir die Leistungen so stark gekürzt, daß ich die Miete und Nebenkosten selber zahlen soll. Ist die Agentur dazu berechtigt? Ist dies rechtlich zu vertreten? Bitte helft mir.
Betroffener
30.08.2005, 01:26
Hallo Strubbel,
Du kennst sicher die ganzen Umstände, zu denen wir uns äussern sollen - wir aber noch nicht.
Könntest Du ein wenig ausführlicher werden?
Bist Du ALG I oder ALG II Empfänger?
Was für eine Kur, normal oder eher Reha
usw.
strubbel06
30.08.2005, 11:13
Danke fur die Antwort
Ich bin ALG II Empfänger habe drei Kinder.
Ich habe eine Mutter Kind Kur verordnet bekommen und zwar eine stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme.
Normalerweise würde ich 634,- Euro von der Agentur bokommen. Jetzt würden die für September nur noch 119,- Euro überweisen und davon soll ich die Miete selber überweisen sind ja nur 510,- Euro warm und für August soll ich auch noch 338,- Euro zurückzahlen. Woher nehmen wenn nicht stehlen?
Die Kur ist vom 20.08.05 bis 17.09.05
Bringt es etwas wenn ich Widerspruch einlege und vielleicht noch eine Klage?
Betroffener
30.08.2005, 12:46
Hallo Strubbel,
ich weiss nicht, wie es während der stationären Kur mit der Zuzahlung (10 Euro täglich geregelt ist und ob das bei Dir zur Anwendung kommt).
Da es bei einer stationären Kur (oder Krankenhausaufenthalt) üblicherweise immer eine Vollverpflegung gibt, neigen viele Sachbearbeiter dazu, die Verpflegungspauschale aus dem schon pauschalierten Regelsatz herauszurechnen - oft so um die 35% des Regelsatzes (Größenordnung 131 €). Möglicherweise auch für die beteiligten Kinder. Während der Selbstbeteiligungsphase über die 10 € Tagesgeld in den ersten 28 Tagen wird das üblicherweise aber nicht erhoben.
Ein Abzug anderer Positionen (wie z.B. Miete und/oder Strom) ist jedoch auf gar keinen Fall gerechtfertigt.
Möglicherweise musst Du auch für die Zeit der Kur Sozialgeld beantragen - das sollte das Amt Dir aber dann von sich aus das sagen und anbieten, statt Dich einfach nur über Kürzungen auszubremsen.
Hier wäre vor einem Widerspruch wahrscheinlich eher ein Gespräch mit dem Teamleiter oder dem Chef der ArGe sinnvoll - wenn die das als korrekt ansehen - hilft nur Widerspruch und Einstweilieg Anordnung und ggf. nachfolgende Klage beim Sozialgericht.
Nachtrag:
Der Hintergrund könnte auch das hier sein. Dann müsstest Du Dich bei der rentenversicherung um den Zahlungsausgleich kümmern - was eigentlich das Amt tun sollte (für Dich), um Dir alle Leistungen aus einer Hand zu gewährleisten.
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-8938870&Ressort=pol&BNR=0
vom 04.07.2005
Wenn Arbeitslosengeld-II-Bezieher auf Kur gehen
Hartz IV macht’s möglich: Auch wer lange Jahre auf Sozialhilfe ange- wiesen war, kann seit 1. Juli wieder Reha-Leistungen beantragen.
von Alexander Kain
Passau/Berlin. Den ohnehin gebeutelten Rentenkassen droht nach Informationen der Passauer Neuen Presse neues Ungemach: Seit 1. Juli können erstmals auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher Reha-Leistungen bei den Rentenversicherungsträgern beantragen. Hintergrund sind Regelungen im Zuge der Hartz-Reform. Demnach erfüllen auch langjährige Bezieher von Sozialhilfe, die oftmals schon viele Jahre keine Reha-Leistungen mehr beanspruchen konnten, nunmehr wieder die Leistungsvoraussetzungen, wenn für sie wegen Bezuges von Arbeitslosengeld II für mindestens sechs Monate die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Im Klartext: Alle, die ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II erhalten haben, haben ab 1. Juli wieder den grundsätzlichen Anspruch auf Reha-Leistungen.
Auf Rentenkassen rollt eine Kostenlawine zu
Schätzungen zufolge wird dies die Rentenversicherungskassen zusätzlich mit rund 900Millionen Euro im Jahr belasten. Der Verband der deutschen Rentenversicherungsträger in Berlin (VDR) will zwar diese Zahl nicht bestätigen. „Wir wissen aber, dass etwas auf uns zukommt. Lediglich die Größenordnung können wir nicht abschätzen.“
Doch die Zahl könnte immens sein: So registriert man bei den gesetzlichen Rentenkassen zunehmend Meldungen, wonach bei Arbeitslosen vermehrt psychosomatische Erkrankungen festgestellt würden. Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) sind Arbeitslose beispielsweise bis zu 4,3 mal häufiger wegen psychischer Störungen krank geschrieben als Berufstätige. Und auch auf dem Deutschen Ärztetag wurde kürzlich vor dem „Gesundheitsrisiko Arbeitslosigkeit“ gewarnt. „Die berufliche, familiäre und gesellschaftliche Entwicklung von Langzeitarbeitsloen und Sozialhilfeempfängern ist in der Regel mit erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Erwerbsfähigkeit verbunden“, warnt auch Sozialexperte Harry Fuchs in dem in Bonn erscheinenden „Reha-Report“. Weil dieser Zusammenhang „wissenschaftlich hinreichend belegt“ sei, so Fuchs, dürften bei einer „nicht geringen“ Zahl von Arbeitslosengeld-II-Beziehern die medizinischen Voraussetzungen für eine Reha vorliegen.
In bayerischen Reha-Einrichtungen erwartet man nun eine „obskure Entwicklung“, da die Gesamtzahl der Reha-Maßnahmen trotz des zu erwartenden Zustroms an Arbeitslosengeld-II-Empfängern wegen einer Budgetdeckelung nicht zunehmen werde. Vielmehr werde eine „Umverteilung der Maßnahmen“ stattfinden, heißt es. Schon jetzt zeichne sich ab, dass Arbeitnehmer in dem Maße, in dem sie aus Angst um den Arbeitsplatz weniger krank feiern würden, auch weniger Reha-Maßnahmen beantragen würden. „Im Klartext: Diejenigen, die mit ihren Beiträgen und Steuern das gesamte Gesundheits- und Arbeitslosen-System
finanzieren, haben selbst immer weniger davon“, so der Leiter einer Reha-Einrichtung gegenüber der PNP.
Bund der Steuerzahler: „Das ist Irrsinn“
Auch beim Bund der Steuerzahler hat man für diese Entwicklungen nur Kopfschütteln übrig. „Statt die ohnehin leeren Rentenkassen zu entlasten, hat der Gesetzgeber hier für eine zusätzliche Belastung gesorgt. Das ist Irrsinn“, so Rolf von Hohenhau, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Bayern. Verschärfen könnte sich die Situation für die Rentenversicherungsträger zudem, weil das System so ausgelegt ist , dass die Bundesagentur für Arbeit profitiert, wenn ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf Reha geht: Für den anfallenden Unterhalt während der Reha beziehungsweise das Übergangsgeld (in Höhe des bei Arbeitsunfähigkeit zustehenden Krankengeldes) muss dann nicht mehr die BA aufkommen, sondern die gesetzliche Rentenversicherung. Das, so befürchten Insider, könnte bei der notorisch klammen BA dazu führen, jede Chance zu nutzen, Leistungsempfänger zur Reha zu schicken - eine Entwicklung, die die Rentenversicherung nicht akzeptieren würde.
„Bestimmte Überlegungen der BA, sich hier von einer schwierigen Klientel zu entlasten, sind schon jetzt feststellbar“, so Herbert Rische, Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), im Gespräch mit der Passauer Neuen Presse. Das sehe man zwar noch nicht an konkreten Zahlen, aber an politischen Äußerungen. „Wenn die BA versucht, auf Kosten anderer Sozialversicherungen zu sparen, dann werde ich meinen Finger heben, und zwar nicht im stillen Kämmerchen“, warnt Rische.
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