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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufteilung Miete bei Wohngemeinschaft ?


mifi
29.08.2005, 23:21
War heute beim Sozialamt wegen ALG II. Es ergibt sich kurz folgender Sachverhalt:

Ich wohne schon länger mit einer Frau zusammen. Dies ist wohl auch keine ehe-ähnliche Gemeinschaft - da könnte das Sozialamt zustimmen. Die Miete teilen wir nicht halbe-halbe auf, sondern ich zahle die Kaltmiete und die Mitbewohnerin den Warmanteil. Dies haben wir anfangs einmal so aufgeteilt, als es mir noch besser ging. Damit zahle ich wohl 2/3 und sie 1/3 der Miete.

Folgende 2 Probleme stellen sich mir damit durch das Sozialamt:

1. Das Sozialamt verlangt die komplette Kostenaufstellung meiner Mitbewohnerin - darf es das überhaupt? Sie tangiert doch meine Arbeitslosigkeit überhaupt nicht? Meine Kosten -die Kaltmiete- sind doch eindeutig und können von mir auch schriftlich nachgewiesen werden.

2. Das Sozialamt hat mir schon vorab angekündigt, dass wenn 2 Personen eine Wohnung bewohnen, es immer davon ausgeht, dass die Warmmiete immer halbe-halbe aufgeteilt wird. Es liegt doch im Ermessen der beiden Bewohner, wie sie die Kosten untereinander aufteilen. Sie müssen das doch weder mit Vermieter abstimmen, noch kann doch das Sozialamt vorschreiben, wie die Kosten untereinander aufzuteilen sind.
Wie kann man hier vorgehen oder rechtsverbindlich argumentieren oder belegen?

Noch eine letzte Frage:
Gibt es einen Rechtsbeistand für Arbeitslose, einen Verein oder Hilfsgruppen, die mich hier beraten oder vertreten könnten?

Danke!

Betroffener
30.08.2005, 01:23
:welcome: miti,

wenn es keine eheähnliche Gemeinschaft ist, dann ist es eine Wohngemeinschaft.

Üblicherweise werden die Kosten der Unterkunft hälftig aufgeteilt.
Wenn ihr jedoch einen anderen Verteilungsmechanismus habt, dann muss der so aufgestellt werden, dass ein Sachbearbeiter das nachvollziehen und verstehen kann - z.B. nach Flächenanteilen, aus der sich dann die Mietanteile und Heizkostenanteile ergeben und berechnen lassen. Die wollen was zum Abheften und den Rücken von der Wand kriegen. Das ist das, was das Amt für Deine Mitbewohnerin sehen will. Nicht mehr und nicht weniger.

Solange ihr das nicht macht, wird sich das Amt weiter querstellen. Ausserdem wäre es für das Amt wahrscheinlich billiger, wenn es halbe/halbe geht - oder ?

Für regionale Hilfe, schau mal hier:
Adressverzeichnis (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

mifi
30.08.2005, 08:18
Hallo und Danke!

Ja, es wird wohl als Wohngemeinschaft akzeptiert.

Wir haben einen anderen "Verteilungsmechanismus" (schon seit 10 Jahren...) - aber wie schriftlich (!) nachweisen?
Ich kann das "Sachbearbeiterdenken" schon verstehen, aber was kann ich ihm jetzt liefern, damit sein Denken aufhört?

Wenn ich jetzt die Flächenanteile die jeder hat, auseinander dividieren soll, wie mache ich das bei: gemeinsamer Küche, gemeinsamen Bad, gemeinsamen Wohnzimmer, gemeinsam genutzten Flur und Treppenhaus, gemeinsamen Arbeitszimmer? Ich sehe hier keine Chance dies nachweislich exakt aufzuteilen, so dass es z.B. auch bei einer Wohnungsbesichtigung überprüft werden könnte. Was + wie kann ich das machen?

Die Kosten der Wohnung haben wir eben nicht nach Fläche berechnet, sondern nach dem Geld was jeder von uns verdient hatte. Da ich am Meisten verdient hatte, hatte ich auch am Meisten Miete gezahlt. Das sich die Einkommensverhältnisse so radikal ändern, daran hat natürlich niemand gedacht ...

Da ich den größten Mietanteil zahle, weil ich am Meisten verdient hatte und jetzt arbeitslos bin, spart das Arbeitsamt bei halbe/halbe natürlich einiges.
Nur da unser "Verteilmechanismus" schon seit ca. 10 Jahren so fix ist, kann uns doch niemand vorwerfen, wir hätten ihn zum Schaden für das Arbeitsamt geändert ...

Danke!

Betroffener
30.08.2005, 12:33
Hallo mifi,

Die Kosten der Wohnung haben wir eben nicht nach Fläche berechnet, sondern nach dem Geld was jeder von uns verdient hatte. Da ich am Meisten verdient hatte, hatte ich auch am Meisten Miete gezahlt. Das sich die Einkommensverhältnisse so radikal ändern, daran hat natürlich niemand gedacht ...
Und genau damit hat das Amt das Problem - weil nicht nachrechenbar und nachvollziehbar.

Bastelt Euch was zusammen, was die gemeinschaftlichen Flächen ausweist (die dann halbe/halbe gehen) + der sozusagen jeweiligen "privaten" Flächen.
Daraus ergeben sich dann die Mietanteile + Heizung für jeden.

Behörden "glücklich" zu machen, ist manchmal ein schweres Brot.

StephanK
31.08.2005, 06:32
Hallo mifi,
Du hast es selbst geschrieben: der bisherige Verteilungsmechanismus stammt aus Zeiten, in denen es Dir wirtschaftlich besser ging als Deiner Mitbewohnerin - und diese Zeiten haben sich geändert. Auch wenn Dein Argument, dass Eure Kostenaufteilung Privatsache sei, grundsätzlich richtig ist, sieht das Amt eine Möglichkeit, Deinen Kostenanteil abzusenken.
Du hast nicht verraten (oder weisst vielleicht auch nicht), ob Dein Anteil an den Kosten der Unterkunft nach Eurem bisherigen Verteilungsmaßstab über dem liegt, was in Deinem Landkreis als akzeptabel für 1-Personen-Bedarfs"gemeinschaften" anerkannt wird. Falls es so ist, verlangt das Amt eben, dass Du die Kosten der Unterkunft zu senken versuchst und sieht eine Möglichkeit dazu - sogar eine mit mehr Chancen als wenn Du mit dem Vermieter verhandeln müsstest.
Wie der Betroffene schon richtig geschrieben hast, geht es dem Amt auch daran, etwas "zum abheften" zu bekommen. Es wäre also ratsam, einen Verteilungsmaßstab schriftlich festzuhalten. Der muss nicht zwingend 50:50 sein, aber wenn niemand von Euch exklusiv-private Räume hat, wäre eine hälftige Aufteilung schon naheliegend.

mifi
31.08.2005, 17:19
Danke für den ausführlichen Kommentar!

Aber man kann nicht von heute auf morgen eine viele Jahrelang gültige private Übereinkunft umwerfen, nur weil das Sozialamt das so möchte ...

Meine Mitbewohnerin hat auch nicht mehr so viel Geld wie am Anfang - sie bezieht schon RENTE und das ist nicht so viel. Damit ist sie nicht in der Lage auch nur 1 Cent mehr Miete zu zahlen! Wenn Sie mehr zahlen soll verursacht das Sozialamt nicht nur einen sondern gleich zwei wirtschaftliche Ruine. Das kann doch keine Lösung sein.

Es steht uns doch ganz frei, wie wir unter uns die Miete aufteilen und wenn wir darum würfeln sollten ...

Danke, aber ich muss mir einen Sozialanwalt nehmen, so komme ich nicht weiter.

Betroffener
31.08.2005, 17:39
mifi,

vielleicht könnte Deine Mitbewohnerin Wohngeld oder Sozialgeld beantragen - wenn die Rente so niedrig ist? Diese Möglichkeit wird leider oft vergessen.

Leider steht es Euch nur solange frei, untereinander die Miete beliebig aufzuteilen, wie das aus eigenen Mitteln bezahlt wird.

Sobald da Behörden drin rumstochern und etwas dazu bezahlen sollen, interessieren private Vereinbarungen nicht mehr, sondern nur noch die amtlichen Regeln - die man mit deren eigener Methodik bekämpfen muss.
Zum Beispiel per Wohngeldantrag oder Sozialgeld (oder was auch immer es da für Rentenbezieher mit schmalen Renten an aufstockenden Möglichkeiten gibt). Aber auch dann ist eine sinnvoll nachvollziehbare Aufteilung gefragt.
Habt ihr diesen Lösungsansatz schon mal überprüft und durchgerechnet?