Tiufal
30.08.2005, 04:49
vorab ein Hallo :lol:
ich habe durch Zufall dieses Forum hier gefunden und muss sagen: "Alle Achtung" :Respekt:
Natürlich habe ich auch gleich die ein oder andere Frage *g*
Zur Situation:
Ich wohne seit über 10 Jahren allein in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 61,17 qm (Großraum Hannover).
Ich zahle inkl. Nebenkosten (ohne Strom) 379,-€, wovon 255,-€ die Kaltmiete ist (Sammelheizung). Parteien über nter unter mir zahlen spürbar mehr.
Im Januar 2005 wurde ich auch einer der leidgeplagten ALG II-Empfänger und mir wurden ohne Probleme die tatsächlichen Kosten erstattet.
Wie es nun so ist, meldete sich die ARGE auch pünktlich, damit ich meinen Antrag verlängern kann.
Nun wurde mir die volle Zahlung der KdU verweigert und nur ein Gesamtbetrag von 280,-€ plus Heizung mitgeteilt.
Nach einem Widerspruch mit der Bitte um Quellenangabe und Aufschlüsselung dieses Betrages erhielt ich nur ein neu formuliertes, aber im Kern gleich aufgebautes Schreiben als Antwort. Sprich, ohne Aufschlüsselung und ohne Quellenangabe, jedoch mit einem 2seitigen Formular für meinen Vermieter, in dem dieser Angaben über die Kosten der Wohnung zu machen hatte.
nun zu den Fragen:
Für die Gemeinde, in der ich lebe kann ich keinen speziellen Mietspiegel finden, jedoch einen Ausdruck des Sozialamtes über deren KdU-Erstattung (diese liegt bei 325,-€ plus Heizkosten).
Wenn ich von den 300,-€ für Hannover ausgehe und davon 5 - 14,99% abziehe, kann ich sehen, dass 'meine' ARGE komplett 15% abgezogen hat (oder rechne ich hier falsch). Ich liege in der Mietstufe 4.
Ist das ein Satz, den jede ARGe für sich, nach Lust und Laune errechnen kann?
Lehnt sich die KdU der ARGE an die KdU des Sozialamtes an? Oder wie ist das vergleichbar?
Nach SGB II § 22 Abs. heisst es zum Thema "unangemessene Wohnungsgröße und Kosten der Unterkunft" wörtlich (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kdu-oberspree-lausitz.pdf):
Wird die Wohnung bereits längere Zeit bewohnt, sind zunächst die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe zu übernehmen. Gleichzeitig ist die Angemessenheit der Kosten zu prüfen.
Dies würde doch zumindest einmal bedeuten, dass die Wohnungsgröße keine Rolle mehr spielen darf, oder sehe ich das falsch?
Es wird ja nur von der Überprüfung der Kosten gesprochen.
Thema Nebenkosten...
Wie errechnen sich diese? Wo kann man Maßstäbe finden?
Mir gesteht die ARGE schlappe 25,-€ zu... ich kenne niemanden, der so wenig zahlt.
Ohne genaue Aufschlüsselung kann ich allerdings auch nicht ersehen, was die ARGE nicht zahlen will.. allerdings weiss ich auch nicht, wo ich ersehen kann, was sie zahlen muss.
Bzgl. der Heizungskosten versucht die ARGE (obwohl sie es anders schriftlich vorliegen hat) mir auch noch Warmwasserversorgung abzuziehen. Ich habe für Warmwasser nur Durchlauferhitzer, also stromgebundene Geräte.
Ich werd noch irre mit der ARGE...
Ich würde (sollte ich aus dieser Wohnung ausziehen) nicht wieder eine Wohnung zu diesem Preis, in dieser Lage und dieser Größe bekommen.
Daher möchte ich nicht ausziehen... im absoluten Notfall könnte ich die Kosten aus der "Regelleistung" tragen... aber dies schmerzt natürlich über die Maßen.
Wie beurteilt Ihr die Lage?
Kann ich die ARGE dazu bringen, mir die restlichen 50,27 € auch weiterhin zu bezahlen?
Ich danke Euch im voraus für Eure Tips und Hilfe :)
Gruß
Tiufal
ich habe durch Zufall dieses Forum hier gefunden und muss sagen: "Alle Achtung" :Respekt:
Natürlich habe ich auch gleich die ein oder andere Frage *g*
Zur Situation:
Ich wohne seit über 10 Jahren allein in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 61,17 qm (Großraum Hannover).
Ich zahle inkl. Nebenkosten (ohne Strom) 379,-€, wovon 255,-€ die Kaltmiete ist (Sammelheizung). Parteien über nter unter mir zahlen spürbar mehr.
Im Januar 2005 wurde ich auch einer der leidgeplagten ALG II-Empfänger und mir wurden ohne Probleme die tatsächlichen Kosten erstattet.
Wie es nun so ist, meldete sich die ARGE auch pünktlich, damit ich meinen Antrag verlängern kann.
Nun wurde mir die volle Zahlung der KdU verweigert und nur ein Gesamtbetrag von 280,-€ plus Heizung mitgeteilt.
Nach einem Widerspruch mit der Bitte um Quellenangabe und Aufschlüsselung dieses Betrages erhielt ich nur ein neu formuliertes, aber im Kern gleich aufgebautes Schreiben als Antwort. Sprich, ohne Aufschlüsselung und ohne Quellenangabe, jedoch mit einem 2seitigen Formular für meinen Vermieter, in dem dieser Angaben über die Kosten der Wohnung zu machen hatte.
nun zu den Fragen:
Für die Gemeinde, in der ich lebe kann ich keinen speziellen Mietspiegel finden, jedoch einen Ausdruck des Sozialamtes über deren KdU-Erstattung (diese liegt bei 325,-€ plus Heizkosten).
Wenn ich von den 300,-€ für Hannover ausgehe und davon 5 - 14,99% abziehe, kann ich sehen, dass 'meine' ARGE komplett 15% abgezogen hat (oder rechne ich hier falsch). Ich liege in der Mietstufe 4.
Ist das ein Satz, den jede ARGe für sich, nach Lust und Laune errechnen kann?
Lehnt sich die KdU der ARGE an die KdU des Sozialamtes an? Oder wie ist das vergleichbar?
Nach SGB II § 22 Abs. heisst es zum Thema "unangemessene Wohnungsgröße und Kosten der Unterkunft" wörtlich (http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kdu-oberspree-lausitz.pdf):
Wird die Wohnung bereits längere Zeit bewohnt, sind zunächst die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe zu übernehmen. Gleichzeitig ist die Angemessenheit der Kosten zu prüfen.
Dies würde doch zumindest einmal bedeuten, dass die Wohnungsgröße keine Rolle mehr spielen darf, oder sehe ich das falsch?
Es wird ja nur von der Überprüfung der Kosten gesprochen.
Thema Nebenkosten...
Wie errechnen sich diese? Wo kann man Maßstäbe finden?
Mir gesteht die ARGE schlappe 25,-€ zu... ich kenne niemanden, der so wenig zahlt.
Ohne genaue Aufschlüsselung kann ich allerdings auch nicht ersehen, was die ARGE nicht zahlen will.. allerdings weiss ich auch nicht, wo ich ersehen kann, was sie zahlen muss.
Bzgl. der Heizungskosten versucht die ARGE (obwohl sie es anders schriftlich vorliegen hat) mir auch noch Warmwasserversorgung abzuziehen. Ich habe für Warmwasser nur Durchlauferhitzer, also stromgebundene Geräte.
Ich werd noch irre mit der ARGE...
Ich würde (sollte ich aus dieser Wohnung ausziehen) nicht wieder eine Wohnung zu diesem Preis, in dieser Lage und dieser Größe bekommen.
Daher möchte ich nicht ausziehen... im absoluten Notfall könnte ich die Kosten aus der "Regelleistung" tragen... aber dies schmerzt natürlich über die Maßen.
Wie beurteilt Ihr die Lage?
Kann ich die ARGE dazu bringen, mir die restlichen 50,27 € auch weiterhin zu bezahlen?
Ich danke Euch im voraus für Eure Tips und Hilfe :)
Gruß
Tiufal