PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeitlage bestimmt Arbeitgeber, muss aber Arbeitnehmerinteresse berücksichtigen


ALN - Robot
07.04.2005, 16:22
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.09.04
Aktenzeichen: 6 AZR 567/03

Kernaussagen: Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher bestimmen, falls hierzu keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen vorliegen.

Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, soweit dem nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

Die Grundsätze zur sozialen Auswahl, die für eine betriebsbedingte Kündigung gelten, finden keine Anwendung.

Quelle: Pressemitteilung (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=09a7bf16b7a221b82949362af037ab03&anz=1&pos=0&nr=9961&linked=pm) des Gerichts

Wortlaut (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=09a7bf16b7a221b82949362af037ab03&nr=10196&pos=0&anz=1) des Urteils