Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbschaft, 2. Teil
little gatsby
30.08.2005, 09:56
hallo, liebe mitlesenden,
da bin ich mal wieder, denn da sind noch einige fragen zum thema erben aufgetaucht.
in erster linie ist da die frage, wann ich der aa mitteilen muß, das ich ein erbe/pflichtteil erwarte. muß dieses mit eintreten des erbfalls (tod des erblassers) geschehen oder erst dann, wenn ein termin feststeht, wann das pflichtteil auf meinen konto ankommt?
und wie kann ich umgehen, daß die aa mich dazu verdonnert, das pflichtteil aufzubrauchen, abgesehen von den freibeträgen? wäre es möglich, sich kurz vor erhalt des pflichtteils vom leistungsbezug und von der arbeitssuche abzumelden, so daß ich bei der aa überhaupt nicht mehr gemeldet wäre?
vermutlich ist das zu einfach gedacht - aber gibt es da irgendwelche ähnliche möglichkeiten? :?
Betroffener
30.08.2005, 13:00
Melden musst Du es, wenn der Fall Eintritt und Geld fliesst - sich als Dein Einkommen bzw. Vermögen verändert.
Auf jeden Fall steht es Dir frei, Dich beim Amt abzumelden und später wieder anzumelden.
little gatsby
30.08.2005, 14:11
hallo, betroffener,
vielen dank für die rasche antwort. :Respekt:
Melden musst Du es, wenn der Fall Eintritt und Geld fliesst - sich als Dein Einkommen bzw. Vermögen verändert.
das ist eine verständliche auskunft - in den regeln zum thema von der aa ist das alles so schwammig formuliert. damit ist eine meiner befürchtungen schon mal weg - ich dachte, es müßte mit eintritt des erbfalls gemeldet werden.
Auf jeden Fall steht es Dir frei, Dich beim Amt abzumelden und später wieder anzumelden.
okay, das ist klar. aber verhindert das dann auch, das die aa das pflichtteil angreifen kann? sie werden ja schon fragen, warum ich mich ganz abmelde. ich möchte auf dem wege verhindern, das die aa mir bei meinen plänen (altersvorsorge, bzw. eventuell erwerb einer kleinen immobilie) einen strich durch die rechnung macht. eien andere möglichkeit sehe ich da nicht.
Betroffener
30.08.2005, 15:33
Das letztere Problem ist natürlich sehr schwierig auszuräumen.
Hier wäre ggf. rechtssachkundiger Rat einzuholen.
little gatsby
30.08.2005, 18:36
Hier wäre ggf. rechtssachkundiger Rat einzuholen.
na, dann werde ich wohl mal mit meinem anwalt konkret zu dem thema sprechen. dachte, hier wäre dieses problem vielleicht schon mal erörtert worden.
danke für hinweise und ratschläge.
StephanK
31.08.2005, 22:36
Wenn es sich (nur) um ein Pflichtteil im Rechtssinne handelt, was mir allerdings nicht so ganz sicher zu sein scheint, dann ist das Geld erst dann anrechenbar, wenn es tatsächlich zufliesst. Pflichtteil ist (nur) ein Zahlungsanspruch, der z.B. auch an eine Treuhandsperson abgetreten werden kann. Es dürfte sich empfehlen, diese Frage einmal mit einem Notar zu erörtern; das Geld dafür ist sehr wahrscheinlich gut angelegt, und der Notar ist - im Gegensatz zu mir - zur Rechtsberatung befugt und kann auch gleich in den erbschaftsteuerlichen Fragen weiterhelfen, die ja auch auftauchen.
little gatsby
31.08.2005, 23:27
Wenn es sich (nur) um ein Pflichtteil im Rechtssinne
doch, so ist das. ich bin auf pflichtteil gesetzt worden und habe den anspruch gegenüber dem alleinerben.
Es dürfte sich empfehlen, diese Frage einmal mit einem Notar zu erörtern; das Geld dafür ist sehr wahrscheinlich gut angelegt
siche reine gute idee. allerdings scheint es noch keine gültige rechtsprechung zu dem thema zu geben. ich hab' meinen anwalt mal drauf angesetzt, spiele aber noch mit dem gedanken, einen auf erbschaftsangelegenheiten spezialisierten anwalt deswegen zu befragen.
danke für die tips.
StephanK
31.08.2005, 23:39
OK, mit dem Pflichtteil sollte man klarkomen können. Es ist in diesem Fall von Vorteil, nicht Erbe zu sein, weil man bei der Erbschaft direkt den Erbschaftsanteil erwirbt und dann für das Amt "reich" und nicht mehr bedürftig ist.
Rechtsprechung dazu ist mir auch noch nicht begegnet - so was kommt eben nicht alle Tage vor.
Ich will Dir nicht Deinen Leib- und Magen-Anwalt ausreden, aber Notare sind in solchen Fragen oft die bessere Adresse.
little gatsby
01.09.2005, 08:16
aber Notare sind in solchen Fragen oft die bessere Adresse.
du hast da sicher recht. ich werde da mal schauen, was ich machen kann.
danke.
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