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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg I ungerechtfertigte Sperrzeit


Salatari
26.03.2010, 21:19
Hallo ,

ich habe heute vom Arbeitsamt einen Brief im den mir mitgeteilt wurde ,dass sie mir nun für 3 Wochen das Geld streichen.
Der Hintergrnd ist folgender:

Ich hatte Anfang des Monats einen Brief bekommen in dem mir mit der Sperrzeit gedroht worden ist, da ich mich bei einem der vorgeschlagenen Arbeitsgeber nicht beworben habe. Zu dem Zeitpunkt war aber schon klar das ich bei einer anderen Firma mitte des Monats ein Praktikum, mit 99% anschließender Festanstellung, beginnen werde.Das habe ich dem Amt auch so geantwortet und im der darauf folgenden Praktikumserlaubnis wurde das Alg I auch weiterhin gewährt.

Warum nun der neue Brief und was kann ich dagegen tun?

Mfg

Pharao
26.03.2010, 21:33
Hi,

gegen den Bescheid kannst du einen Widerspruch einlegen, allerdings mußt du auf die Fristen achten. Dort begründest du den ganzen Vorfall ausführlich, am besten mit Beweisen, ect.

Wie es ausgeht, das kann ich dir nicht sagen. Sollte es abgelehnt werden, dann bleibt dir nur noch der Weg der Klage übrig. Den Widerspruch kannst du aber ohne Probleme probieren, da kommen keine weiteren Kosten auf dich zu, außer die Briefmarkte.

Step
26.03.2010, 22:00
Ich hatte Anfang des Monats einen Brief bekommen in dem mir mit der Sperrzeit gedroht worden ist, da ich mich bei einem der vorgeschlagenen Arbeitsgeber nicht beworben habe.Aus diesem Grund ist die Sperrzeit m.E. leider berechtigt. Du hast zwar einen Praktikumsplatz, aber keine schriftliche Versicherung einer Übernahme nach dem Praktikum. Ein Praktikum ist einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachrangig, daher entbindet es Dich nicht von weiteren Eigenbemühungen. Deshalb hättest Du Dich bewerben sollen. Es ist doch gar nicht sicher, ob Du auch eingestellt worden wärst.

Es kann also auch passieren, daß Du weitere Stellenvorschläge während des Praktikums erhälst. Darauf solltest Du Dich unbedingt bewerben.

Widerspruch kannst Du einlegen, aber der Erfolg ist ungewiß. Wie Pharao schon schrieb, kommen keine Kosten außer den Eigenen hinzu.

War denn überhaupt bei dem Stellenvorschlag, wo Du Dich nicht beworben hast, eine Rechtsfolgenbelehrung dabei ? Wenn nicht, dann hätte der Widerspruch durchaus Erfolg, wenn Du ihn damit begründest.

Pharao
26.03.2010, 23:04
... da ich mich bei einem der vorgeschlagenen Arbeitsgeber nicht beworben habe. Zu dem Zeitpunkt war aber schon klar das ich bei einer anderen Firma mitte des Monats ein Praktikum, mit 99% anschließender Festanstellung, beginnen werde.
Hi,

evtl wäre es vielleicht Sinnvoll das die Firma dir was bestättig, das es eine 99 %ige Übernahmechance gegeben hat oder du liest dir mal den §121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html)durch, den evtl trifft ja was zu weswegen du die Arbeit (also dort wo du dich Bewerben hättest müssen) ablehnen hättest können bzw evtl dich zusätzlich darauf berufen kannst.

Anrechnen muß man dir aber schon das du im Zweifelsfall, wenn du dir nicht sicher warst deinen SB vorher mal anrufen hättest können, ob du dich da bewerben mußt oder nicht. Das einfach selber zu entscheiden, war eigentlich nicht so gut :(.

Aber auch wenn die Chancen klein sind mit einem Widerspruch, probieren und mehr als nochmal "nein" kann nicht passieren. Viel Glück trotzdem das es mit dem Job (99% Zusage) klappt.

hamburgerdeern
27.03.2010, 11:36
hallo zusammen
habe bis okt 2009 einen aufhebungsvertrag unterschrieben da der betrieb zum 31.12.2010 sein geschäft verlagert gen osten man hat einen sozialplan aufgerufen im falle eines frühzeitigen austieg bekommen wir 30% zur abfindung und 2,500 fürs kind hörte sich zuerst recht toll an bei 23jahren kam bei mir nicht viel rum nun hat man uns nahegelegt sich intern zubewerben wir habe kurse mitgemacht aber gebracht hatte es nichts und als ich dann die chance bekam in einem anderen job fuß zufassen wurde ein aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt mit abfindung und alles war soweit ja alles toll nahtloser übergang nur das der neue job nicht mal die 3 monate probezeit lang dauerte und ich nun zum amt gehen mußte ,erst bekam ich ja eine zahlung dann bekam ich post das mein anspruch ruht wegen dem aufhebungsvertrag und unser betrieb sollte mit dem amt ausgemacht haben das wir keine nachteile haben aber pustekuchen ich bin sowas von sauer weil ich nicht nur an meinen betrieb "die zuvielgezahlte abfindung zurückbezahlen "und nun auch noch das arbeitslosengeld:wut: ist das alles noch gerecht:(

bydgo
27.03.2010, 13:55
Hallo hamburgerdeern,

ganz klar komme ich mit deinen Angaben nicht:

Wurde die Kündigungsfrist beim Aufhebungsvertrag eingehalten?

Das ALG ruht, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Gruß

hamburgerdeern
27.03.2010, 19:34
Die Fakten sahen so aus

Der Betrieb gab uns 2009 bekannt das unsere Abteilung wegkommt .Man handelte aus das wir eine vorläufige Abfindung im Rahmen "Neue marktorientierte Lagerlogistik " bekommen .Wir könnnen selber entscheiden zu welchen zeitpunkt wir den betrieb verlassen wollen ,wobei der spätest mögliche Termin 31.12.2010
Weil ich ein neue Anstellung in Aussicht hatte ,konnte ich ingegenseitigem Einverständnis :sprich Aufhebungvertrag" zum 31.10.09 gehen und zum 01.11.09 neu Anfangen.
Als ich im Januar die Kündigung bekam, brach für mich die Welt zusammen . Ich meldete mich Arbeitslos. Mein zweiter Termin wegen Bewerbungsschreiben lief nicht so schön den man machte mich sofort an das ich nicht mehr in meinen Betrieb bin sondern beim Arbeitsamt und da muß ich das machen was die wollen. Ich dachte nur wo bin ich hier gelandet ? Meine erste Zahlung kam also nur für Februar. Leider fordern die es jetzt zurück was ich nicht verstehe .Man sagte mir ich habe die Abfindunig bekommen und durch den Aufhebungsvertrag "sprich die Frist "d ich nicht eingehalten habe ,was unsinn ist da ich sofort nahtlos in ein anderes Arbeitsverhätnis gewechselt bin. Das ich da nun nicht mehr bin dafür kann ich nichts . Ist das nun Rechtens wie es mir passiert ist und hat es Sinn dagegen Widerspruch einzulegen ?

bydgo
28.03.2010, 10:18
Hallo hamburgerdeern,

das dürfte auf deinen Fall zutreffen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143a.html

Gruß