Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft?
Hallo hätte dort mal ein frage weil, ich selber nicht mehr weiss was ich machen soll " lebe seit 8 jahren mit mein ehemaligen ex Freund zusammen und stehen auch zusammen in Mietevertrag, damit das arbeitsamt nicht denkt das wir eine Bedarfsgemeinschaft und nur
eine Wohngemeinschaft führen. Habe ich jetzt mal ein frage
habe vor paar tage denn antrag bekommen, und weiss nicht genau
ob ich das Mietbuch zeigen muss? weil wir ja alle beide dort drin stehen, oder wie ich das auflisten muss.
das ich auch ein teil der Miete bezahlen, Nicht das ich dann abgestemplt werde das ich eine Bedarfsgemeinschaft führen und nichts mehr bekomme. Würde mich bedanken wenn ich ein antwort bekommen
würde :-)
Betroffener
30.08.2005, 15:31
:welcome: xLunax,
dazu gibt es hier im Forum diverse Informationen in aufbereiteter Form inklusive Hinweisen zu entsprechenden Gerichtsurteilen - die Du wohl noch nicht gefunden hast.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Themenkreise: Was ist keine eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaften usw.
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Alles klar?
Danke erst mal für die antwort, aber so richtig verstehe ich das auch nicht
:-x Weil ich ja gar nicht weiss was ich mit nehmen soll, da wir ja beide in mietvertrag stehen " und wir führen ja eine wohngemeinschaft, und wir alles getrennt wie konto und so weiter " miete beträgt ja 677 euro
wird es dann halbbiert ?? oder wie geht so was, oder muss ich dann doch der mietvertrag mit nehmen dann heißt es aber wieder Bedarfsgemeinschaft.
Betroffener
31.08.2005, 00:36
Hallo xLunax,
die Kosten der Unterkunft werden geteilt.
Zum Nachweis der Höhe der Kosten der Unterkunft muss schon ein möglichst aktueller Beleg da sein - das kann auch z.B. die letzte Nebenkostenabrechnung sein mit der ab Tag x zu zahlenden erhöhten Miete.
Aus irgendeinem brauchbaren Beleg muss weiterhin hervorgehen, dass der Antragsteller eine Bleibe hat, für die das Amt bezahlt - z.B. den Mietvertrag.
Das hat aber mit dem Thema Bedarfsgemeinschaft erst mal nichts zu tun.
Die einzige Stelle in Deinem ALG II Antrag, wo Dein Mitbewohner auftaucht, ist bei den Kosten der Unterkunft unter "weitere Mitbewohner".
Dort trägst Du ein, dass das es sich um eine Wohngemeinschaft handelt und die Kosten der Unterkunft geteilt werden.
Danke für deine hilfe, antrag vorhin abgeben,bin mal gespannt ob die das
genehmigen, wollen ja kaum was wissen. Kopie gemacht und fertig war die sache, denke einfach mal da wird noch
was nachkommen, wenn nicht ist es auch nicht schlecht :-)
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