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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung AV-Versicherung / Falsche Arbeitsbescheinigung


AlexGWB
30.08.2005, 15:10
hallo!

bin neu hier in dem Forum und hoffe, das mein Thema unter allgemeines passt.

War die letzten 3 Jahre arbeitstätig, allerdings habe ich nach Ansicht des Arbeitsamtes nur 11 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, da der Rest eine geringfügige Beschäftigung war. Meiner Meinung nach ist jedoch die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitsgebers falsch und wg. Ausstellung durch EDV angeblich nicht zu korrigieren.

Das Arbeitsamt verweigert nun die Zahlung von Arbeitslosengeld (I?).

Was kann ich da machen? Kann ich auf die Rückzahlung der Beträge für de Arbeitslosenversicherung dringen? Bin für jeden Hinweis dankbar, auch z.b. dafür, wie das am besten mit der Krankenversicherung zu regeln ist, da das örtliche Arbeitsamt äußerst unkooperativ ist.. Habe was von ner Ordnungswidrigkweit gehört, die der Arbeitgeber beim ausstellen einer falschen bescheinigung begeht, hab dazu aber leider nichts gefunden.

Ich suche verzweifelt Arbeit, allerdings siehts ziemlich mau aus momentan und will natürlich schnellstens wieder arbeiten. Nur bräuchte ich zwischendurch wie wir alle ein paar Euros zum leben..

Viele Grüße
Alex

Betroffener
30.08.2005, 16:03
:welcome: AlexGWB,

die Arbeitgeberbescheinigung ist eine Sache, Deine ausgewiesenen Abzüge auf den Lohn-/Gehaltsbescheinigungen eine andere.

Wenn nachweislich der Arbeitgeber die Beiträge abgeführt hat (was ja auch auf Deinen Abrechnungen sichtbar sein sollte, wäre zu prüfen, ob die Gelder auch bei der Rentenversicherung und den anderen Trägern angekommen sind.

Ansonsten müsste Dir die Beiträge Dein alter Arbeitgeber erstatten. Und wenn die Arbeitgeberbescheinigung falsch ist, dann muss der Arbeitgeber eben eine richtige nachliefern - und wenn es sein muss eben zu Fuß.

Und hier kannst Du durchaus mit dem Herrn Rechtsanwalt winken, wenn sich der Arbeitgeber stur stellen sollte.

Solange dieses Thema offen ist, könntest Du Dich natürlich als ALG II Empfänger "bewerben", was natürlich auch dauert und dann auch noch teilweise zurück zuzahlen wäre, falls das mit dem ALG I dann doch noch klappt.
Wichtig: Leistungsbeginn immer erst nach Abgabe des Antrages!