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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungsgeld sinnvoll ?


DirkH43
31.03.2010, 12:47
Hallo zusammen,

meine Situation:

ich bekomme noch bis 28 September 2010 ein montaliches ALG I in Höhe von 1500,oo Euro, also ganz ordentlich.
Ich möchte mich selbständig machen, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher, was ich machen möchte. Wahrscheinlich SEO-Marketing, denn darin habe ich gute Kenntnisse. Allerdings sind die Chancen, sowas abstraktes genehmigt zu bekommen, sehr gering. IHK und Arbeitsamt dürften von sowas kaum Ahnung haben.

So, jetzt meine Fragen dazu:

1. Beim Überbrückungsgeld muß ich einen Businessplan wem vorlegen ? Gibt es Fristen dazu ? Bzw. bis wann müßte ein von der IHK genehmigter Businessplan vorliegen ? Wie lange brauchen die IHKs üblicherweise für die Begutachtung ?

2. Muß ich mich in der Zeit des Überbrückungsgeldes selbst versichern (Krankenkasse, Rentenversicherung ?) ?

3. Würde das Überbrückungsgeld ab dem 28. September gezahlt werden, falls genehmigt ?

4. Muss ich irgendjemand meine Einnahmen vorlegen, sobald ich selbständig bin ? Bzw. wird das dann evtl. verrechnet oder ich muß es zurückzahlen ?

5. Was wäre, wenn ich ..hm.. einen Seniorenbetreuungs-Service gründe, merke in den ersten 6 Wochen, das klappt ja überhaupt nicht ? Kann ich dann einfach was anderes starten, und das Überbrückungsgeld läuft weiter ?

6. Der Weg wäre:
- Businessplan erstellen
- der IHK zur Begutachtung vorlegen
- dem Arbeitsvermittler übergeben mit Antrag auf Überbrückunggeld (wann sollte ich das tun ?)
- auf Genehmigung hoffen

?


So, hoffe ihr könnte mir weiterhelfen, wäre da wirklich sehr dankbar für.

Gruß Dirk :)

Chummer
01.04.2010, 12:11
Meinen Sie Gründungszuschuss, welcher seit 01.08.2006 existiert oder haben Sie noch nen sehr alten Antrag am laufen??? :-)

Nun Sie müssen für GZ noch min. 90 Tage Restanspruch auf Alg I haben, wenn die Selbstständigkeit starten soll.
Der Businessplan muss bestätigt werden druch eine autorisierte Stelle (das geht aber meist recht schnell) erst dann wird GZ gezahlt.
Spätester Beginn der Aufnahme bzw. des Stopps der ALG I Zahlungen sollte der 28.09.2010 ./. 90 Anspruchstage Alg sein, da sonst wie beschrieben diese Voraussetzung für die GZ Zahlung nicht mehr vorliegt.
Wenn Sie Selbstständig sind ist es wie bei allen Selbstständigen mit der RV/KV/PV/AV. Es empfiehlt sich für ca. 15€ im Monat sich freiwillig Alo zu versichern, da wenn etwas schief geht sie einen neuen Anspruch auf Alg I erwirtschaften. RV sind sie Pflichtmitglied, es sei den Sie erfüllen einen Tatbestand welcher es Ihnen erlaub auszusteigen (Angestellte,...).
Sie können nicht einfach die Selbstständigkeit wechseln wenn SIe merken das wird nix, da der GZ für die eine Selbstständigkeit genehmigt wurde.
Für die Bewilligung der zweiten Stufe des GZ müssen Sie Einnahmen vorweisen, da man sehen will ob sich die Firma auch trägt.

Erster Schritt sollte zu Ihrer Vermittlungsfachkraft führen und Sie sollte ihren Wunsch der Selbstständigkeit erläutern. Hier erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und den Hinweise wo SIe als nächstes vorstellig werden müssen :-)

Interessant für Sie ggf. § 57 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html) und § 58 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__58.html)