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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bescheid ist mir völlig unklar


S2-Man
30.08.2005, 18:50
Habe vor kurzem meinen Bescheid für ALG II bekommen. Bis zum 24.06.2005 hatte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Habe dann am 21.06.2005 einen Antrag auf ALG II gestellt. Den Bescheid auf ALG II habe ich letzte Woche erhalten.
Soweit so gut, allerdings wurde mir das ALG II vom 21.06.05 bis 30.06.05. abgelehnt. Nach telefonischer Rückfrage mit der zuständigen Person, die dabei sehr schnell patzig wurde, läge es daran, daß ich ja für den ganzen Monat Juni Geld bezogen hätte. Dem ist allerdings nicht so, habe lediglich für 24 Tage Geld bekommen. Nun meine Frage: müßte ich vom 25.06 bis zum 30.06 nicht schon ALG II bekommen? Der Tag der Antragstellung dürfte doch auch garnicht ausschlaggebend sein oder? Habe ich ja schließlich noch frühzeitig gemacht.

Mittlerweile habe ich wieder einen Job. Den habe ich am 19.07.05 angetreten.
Am 27.07.05 habe ich rückwirkend mein erstes Gehalt (Zeitraum 19.07.05-31.07.05) in Höhe von 520€ netto bekommen. Die Gehaltsbescheinigung mußte ich der Arbeitsagentur einreichen. Nun wurde mir bei selbigen Telefongespräch mitgeteilt, daß ich sogar einen Teil des ALG II wieder zurückbezahlen müsste. Es zähle der Tag an dem das Geld von meinem neuen Arbeitgeber auf meinem Konto eingehe und die Arbeitsagentur wäre vom 1.8.05 ausgegangen

Desweiteren wurde mir auf meinem ALG II Bescheid ein Netto-Erwerbseinkommen in Höhe von 442€ netto abzüglich 100€ Freibetrag angerechnet.

Bin der Meinung, das mit dem Bescheid so einiges nicht stimmt. Hoffe es kann mir jemand helfen :sad:

Betroffener
31.08.2005, 01:25
:welcome: S2-Man,

Deine Vermutung ist richtig.

ALG I wird nachschüssig gezahlt, ALG II vorschüssig.

Da Dein Antrag rechtzeitig gestellt wurde, muss die ALG II Zahlung nahtlos ab dem 25.06.05 beginnen (dieses Spiel wollte Herr Clement im Januar auch spielen und die Hamburger ArGe spielt es wohl immer noch - nur bei Klage bekommen die Leute ihr Recht - aber es klagen zu wenige)

Die volle ALG II Leistung + Kosten der Unterkunft wäre also vom 25.06. - bis zum 27.07.05 zu leisten. Der Zufluss vom 27.07. kann aber nur auf den laufenden Monat angerechnet werden. Wenn hier Dein Arbeitseinkommen Deinen "Bedarf" deckt, musst Du zurückzahlen.

Insofern ist die pünktliche Zahlung Deines Arbeitgebers "störend".

Der Aushebeltrick der ArGe besteht darin, dass die erst ab dem 01.07. beginnen wollen und somit wahrscheinlich gar nichts bezahlen, weil sie die Tage im Juni unter den Tisch kehren wollen.

Hier wäre dann auch mit den Sozialversicherern zu sprechen, weil Dich die Arge sicher zum 19.07 abgemeldet haben wird (wenn nicht, gäbe es eine Doppelzahlung)

Das Nettoerwerbseinkommen von 442 € erscheint mir plausibel, den 100 € Freibetrag gibt es allerdings erst ab dem 1. Oktober 2005

Hier wäre es jetzt wirklich ein Rechenexempel, ob Du besser mit dem falschen Bescheid fährst als mit einem richtigen Bescheid.
Dazu müsstest Du Dein ALG II + "Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld" nach §24 SGB II (falls Du darauf Anrecht hattest) + Miete für den entsprechenden Zeitraum ausrechnen und auf die Einzeltage umrechnen (30 Tage per Monat) und mit dem Ergebnis des Bescheides vergleichen.
Der aktuell gültige Freibetrag ist 15% für die ersten bereinigten 400 Euro + 30% des Betrages zwischen 400 bis 900 Euro - also 60 € + 12,60 € = 72,60 €

In die Nähe von 100 Euro komme ich erst dann, wenn ich das vollständige Netto von 520 € heranziehe.
Somit geht die Behörde für Juli von 332 € als Abzug von ALG II aus - sodass Dir nur 13 € zustünden + "Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld" (falls Du darauf Anrecht hattest) + Kosten der Unterkunft. Die große unbekannte ist aber Deine Miete und der Befristete Zuschlag - der gerne vergessen wird.

Ansonsten empfehle ich das Selbststudium des SGB II: http://www.olaf-nensel.de/index.html

S2-Man
31.08.2005, 19:00
Hallo Betroffener

:Respekt: Das sind ja schon mal ein paar wertvolle Infos für mich.

Hier nochmal die Berechung laut des ALG II Bescheids:

Höhe der monatlich zustehenden Leistungen
Regelleistung ALG II 345€
Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung 260,98€
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (1 Person) 605,98€

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen
Nettoerwerbseinkommen monatlich 442,94€
abzüglich Freibetrag 100,60€
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 342,34€
Erwerbseinkommen ALG 2 342,34€
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 342,34€

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Sicherung des Lebensunterhaltes 345€
abzüglich Einkommen 342,34€
Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 2,66€

Kosten für Unterkunft und Heizung
Zustehende Kosten für Unterkunft + Heizung 260,98€

Weitere monatlich zustehende Leistungen
Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld 160€

Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen
162,66€
260,98€
= 423,64€

Was mir jetzt noch ein Rätsel ist, wie kommt die ARGE auf das Erwerbseinkommen?
Wie wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung errechnet?
Folgende Kosten entstehen mir dafür monatlich:
175€ Abtrag für selbstgenutzte Eigentumswohnung
59€ Stromkosten inkl. Nachtspeicherheizung
70€ Gemeinschaftskosten für Wohnungeigentümergemeinschaft
Enthalten darin sind Kosten für:
Hausverwaltung, Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtverischerung, Allgemeine Stromkosten (Treppenhaus), Regenwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Kleinreparaturen, Trinkwasser, Schmutzwasser, Rücklage für Instandsetzung

Hätte man mir diese 70€ nicht voll anrechnen müssen? Und wie sieht es mit der Autohaftpflichtversicherung aus? Habe ich ja schließlich auch
angeben müssen. Das wären auch nochmal ca. 32€ monatlich. Wird eine private Haftpflichtversicherung anerkannt?

Muß jetzt auch noch den Kontoauszug für Juli der ARGE nachreichen, habe Post bekommen. Kann ja evtl. dann gleich schriftlich Widerspruch einlegen.

auf die Antwort bin ich schon gespannt und vielen Dank schonmal 8)

Betroffener
31.08.2005, 19:38
S2-Man,

Was mich erheblich irritiert, sind die anerkannten Kosten der Unterkunft.

Rings um Eigentumswohnungen kenne ich mich nicht besonders aus, meine aber, das die 175 + 70 Euro auf jeden Fall zur Kaltmiete gehören und aus den Stromkosten, der Nachtspeicherstromanteil herausgerechnet werden muss - wobei sich noch die Frage nach der Warmwasserbereitung, Stromkosten für Licht und Kochen stellt.

Dann würden von den Stromkosten noch ca. 18% dafür abgezogen sowie die normalen Stromkosten für Licht und Kochen, was möglicherweise dann summiert die 260,98 KdU ergibt (mit sensationell niedrigen Heizkosten).

Wenn es bei den Werbungskosten vergessen wurde, müssen die 32 € Versicherung natürlich auch berücksichtigt werden.

Da hast Du also diverse Fragen zu stellen, wie sich das alles zusammensetzt.