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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung nicht konkret


fortunadie
01.04.2010, 01:48
Liebe Leute,

ich habe hier schon manches gelesen über konkrete Forderungen in Eingliederungsvereinbarungen, z. B. dass in einem Zeitraum X mindestens Y Bewerbungen erfolgen müssen. Manche führen darüber Listen oder sogar eine Art "Berichtsheft". Wer die geforderte Menge an Bewerbungen nicht nachweisen kann, hat dann irgendwann ein Problem.

In meiner Eingliederungsvereinbarung steht nun, dass ich mich dazu verpflichte, mich möglichst täglich in den Jobbörsen, speziell im Internet, nach Stellen umzusehen. Diese Formulierung ist ziemlich allgemein gehalten, und vielleicht liegt ja gerade da der Haken! Ich schreibe immer wieder Bewerbungen, führe darüber aber keine Liste. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, zumal dies auch niemand von mir verlangt hat. Erst hier im Forum hörte ich davon.

Ich frage mich, welche Anzahl an Bewerbungen im allgemeinen als ausreichend angesehen wird. Gibt es da einen Richtwert, unter dem man als passiv und nicht kooperativ angesehen wird?

Gibt es möglicherweise ein offizielles Formular, mit dem man seine Bewerbungen aufzulisten hat oder genügt dazu eine Excel-Datei oder ähnliches?

Danke im voraus für Eure Antworten.

Pharao
01.04.2010, 03:57
Ich schreibe immer wieder Bewerbungen, führe darüber aber keine Liste. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, zumal dies auch niemand von mir verlangt hat.
Hi,

wenn es da keine genau Angabe gibt oder das du überhaupt was schriftlich Nachweisen mußt, dann ist das dir überlassen, ganz einfach :)

Ich frage mich, welche Anzahl an Bewerbungen im allgemeinen als ausreichend angesehen wird. Gibt es da einen Richtwert, unter dem man als passiv und nicht kooperativ angesehen wird?


Das ist wirklich unterschiedlich und hängt meiner Meinung nach auch davon ab wie lange man AL ist oder wie der aktuelle Stellenmarkt zu Zeit aussieht, usw.
Wenn du immer nur das geforderte vom Amt erfüllst, dann ist das ja eigentlich schon das Minimum ! Es kann also nie Schaden freiwillig mehr zu machen, als gefordert wurde.

Gibt es möglicherweise ein offizielles Formular, mit dem man seine Bewerbungen aufzulisten hat oder genügt dazu eine Excel-Datei oder ähnliches?


Wenn dein SB das haben will (also diesen Nachweis) dann gibt er dir meisten Vordrucke mit.
Allerdings kannst du dir das auch selber machen, denn eigentlich ist nur wichtig:

wann habe ich mich Beworben,
als was habe ich mich Beworben,
wie habe ich mich Beworben (schriftlich, mündlich, internet)
Firmenname/Adresse/evtl Ansprechpartner und
evtl noch wie es Ausgegangen ist, also zB Absage, Vorstellungsgespräch, keine Rückantwort, usw

Chummer
01.04.2010, 09:05
Ob die Vermittlungsfachkraft Nachweise zu den Bewerbungsaktivitäten fordert hängt oft damit zusammen ob ein/e KundeIn eine reelle Chance hat und vor allem ob ein/e KundeIn von sich aus schon umfangreiche Bemühungen zeigt.
Bringen Sie zum Gepräch bereits ne Mappe mit, womit Sie nachweisen das Sie sich bei nem ganzen Haufen AG beworben haben, so ist eine deutlich Motivation zu erkennen. Hat die Vermittlungsfachkraft jedoch zweifel an Ihrer Motivation, so steht dann in der EV: "...bis zum nächsten Termin jede Woche XXX schriftl. Bewerbungen tätigen und diese mit dem Nachweisblatt "Eigenbemühungen" zum Folgetermin ohne Aufforderung nachweisen/vorlegen..." so in etwa :-)